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Recht

Experten begrüßen Senkung von Ordnungsgeldern

Der Rechtsausschuss befasst sich mit einer Senkung der Mindestordnungsgelder für Kleinst- und kleine Kapitalgesellschaften

Der Rechtsausschuss befasst sich mit einer Senkung der Mindestordnungsgelder für Kleinst- und kleine Kapitalgesellschaften (picture alliance)

Einhellig begrüßt haben die Sachverständigen am Montag, 10. Juni 2013, bei einer Anhörung des Rechtsausschusses die Absicht der Koalition, gegen Kleinstkapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften geringere Ordnungsgelder zu verhängen, sofern sie ihre Pflichten bei der Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen verletzen. Michael Gschrei vom Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung forderte sogar, bei diesen Unternehmen Ordnungsgelder ganz entfallen zu lassen. Mehrere der neun Experten übten Kritik an Details der Neuregelung des Handelsgesetzes und bezweifelten, ob durch die Änderungen tatsächlich wie erhofft Härtefälle gemildert und die betreffenden Gesellschaften spürbar entlastet werden.

Änderung des Handelsgesetzbuchs

Dem Hearing unter Leitung von Halina Wawzyniak (Die Linke), der Vizevorsitzenden des Ausschusses, lag ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (17/13221) zugrunde, der inzwischen von der Regierung wortgleich in einem eigenen Gesetzentwurf (17/13617) übernommen wurde.

Zentrales Anliegen der Reform ist die Reduzierung der Mindestordnungsgelder für Kleinst- und kleine Kapitalgesellschaften, sofern sie ihre Rechnungslegungsunterlagen nicht innerhalb vorgeschriebener Fristen offenlegen.

Mindestordnungsgeld soll gesenkt werden

Bislang beläuft sich das Mindestordnungsgeld unabhängig von der Unternehmensgröße stets auf 2.500 Euro, die Höchstsumme kann 25.000 Euro betragen. Das Mindestordnungsgeld soll nun für Kleinstkapitalgesellschaften auf 500 Euro und für kleine Kapitalgesellschaften auf 1.000 Euro gesenkt werden.

Zudem kann im Falle einer Fristversäumnis künftig eine zusätzliche sechswöchige Nachfrist gewährt werden, wenn das betreffende Unternehmen glaubhaft darlegt, ohne eigenes Verschulden das vorgeschriebene Datum verpasst zu haben – wenn beispielsweise ein Alleingeschäftsführer schwer erkrankt war oder Dokumente durch Feuer zerstört wurden.

„Divergierende Rechtsprechung“

Überdies ist geplant, erstmals eine Beschwerdemöglichkeit gegen Urteile des Bonner Landgerichts zu schaffen, das bundesweit als einzige Instanz über Widersprüche gegen die Verhängung von Ordnungsgeldern durch das Bundesamt für Justiz urteilt.

Heinz-Josef Friehe sagte, er sehe dem neuen Gesetz „mit einem gewissen Optimismus“ entgegen. Der Präsident des Bundesamts für Justiz begrüßte es besonders, dass künftig Beschwerden gegen Entscheidungen des Bonner Landgericht formuliert werden können, dessen einzelne Kammern zu diesem Thema inzwischen eine „divergierende Rechtsprechung“ entwickelt hätten.

„Jeder vierte Jahresabschluss falsch“

Gschrei begründete seine Forderung, bei Kleinst- und Kleinkapitalgesellschaften auf Ordnungsgelder generell zu verzichten, unter anderem mit dem Hinweis, dass von offengelegten Jahresabschlüssen 25 Prozent falsch seien, wobei in diesen Fällen keine Sanktionen ergriffen würden.

Sei es schlimmer, keine oder falsche Zahlen offenzulegen, fragte der Sachverständige. Er fände es besser, Unternehmen im Bundesanzeiger zu benennen, die keine Daten publizieren.

„Schritt in die richtige Richtung“

In einer gemeinsam vorgelegten Stellungnahme begrüßten Annika Böhm vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag, Robert Kiesel von der Industrie- und Handelskammer der Region Stuttgart und Roland Kleemann, Präsident der Steuerberaterkammer Berlin, die geplanten Neuerungen als „Schritt in die richtige Richtung“.

Wegen komplizierter Detailregelungen sei indes absehbar, dass die Entlastungen zahlreiche Klein- und Kleinstunternehmen nicht erreichen würden, darunter „viele unglückliche Fälle“ (Kiesel). Aus Sicht Böhms ist nicht präzise geklärt, wie mit Fristversäumnissen bei der Offenlegungspflicht umgegangen werde, wenn Unterlagen etwa durch Feuer oder durch eine Flut vernichtet würden.

„Kleine Gesellschaften werden überproportional belastet“

In einer schriftlichen Stellungnahme sprach sich Prof. Dr. Christoph Teichmann für die Herabsetzung der Mindestordnungsgelder mit dem Argument aus, bislang würden kleine Gesellschaften „überproportional belastet“.

Bei der Verhängung von Sanktionen würden große und kleine Unternehmen gleich behandelt, so der Professor von der Universität Würzburg, was „faktisch eine Ungleichbehandlung bedeutet“, da solche Maßnahmen kleine Gesellschaften härter träfen als große. (kos/10.06.2013)

Liste der geladenen Sachverständigen
  • Annika Böhm, Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V., Berlin, Referentin für Gesellschafts- und Bilanzrecht
  • Michael Gschrei, Diplom-Kaufmann, Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung – wp.net e. V., München, geschäftsführender Vorstand
  • Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M., Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht sowie deutsches und internationales Unternehmens-, Wirtschafts- und Kartellrecht
  • Robert Kiesel, Industrie- und Handelkammertag Region Stuttgart
  • Roland Kleemann, Präsident der Steuerberaterkammer Berlin, Bundessteuerberaterkammer KdöR, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Dr. Gregor Kuntze-Kaufhold, Justiziar und Rechtsanwalt, Düsseldorf
  • Prof. Dr. Christoph Teichmann, Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Dr. Georg Zinger, Rechtsanwalt, Stuttgart
  • Heinz-Josef Friehe, Bundesamt für Justiz

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