Die Beschlüsse des Bundestages vom 12. bis 14. Juni
Der Bundestag hat von Mittwoch, 12. Juni,bis Freitag, 14. Juni 2013, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft: Der Bundestag hat am 14. Juni Anträge der SPD (17/13904), der Linksfraktion (17/13894) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/13925) abgelehnt, die sich auf die Empfehlung der EU-Kommission über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen übe ein umfassendes Handels- und Investitionsabkommen, transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft genannt, zwischen der EU und den USA (Ratsdokument 7396/13) beziehen. Die SPD hatte unter anderem verlangt, dass die Sozial-, Umwelt-, Lebensmittel-, Gesundheits- und Datenschutzstandards der EU sowie die Bürger- und Verbraucherrechte erhalten bleiben. Für den Agrarsektor sollten besondere Regeln vorgesehen werden. Die Linke hatte die Bundesregierung aufgefordert, das Verhandlungsmandat für die EU-Kommission über das Abkommen abzulehnen, weil es ein Angriff auf die unterschiedlichen sozialen und ökologischen Standards sowohl in der EU als auch in den USA bedeute. Die Grünen hatten gefordert, dass die Sozial-, Umwelt-, Lebensmittel- und Gesundheitsstandards, der Datenschutz und der Verbraucherrechte in der EU beibehalten werden müssten und das europäische Vorsorgeprinzip nicht ausgehebelt werden dürfe.
Millenniumsentwicklungsziele und Nachhaltigkeitsziele: Mit Koalitionsmehrheit hat der Bundestag am 14. Juni gegen das Votum von SPD und Linksfraktion bei Enthaltung der Grünen einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/13893) angenommen, in dem eine „gut verständliche, umsetzungsorientierte und nachprüfbare globale Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsagenda nach 2015“ gefordert wird. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Nachhaltigkeitsziele und fortgeschriebene Millenniumsziele der Vereinten Nationen im Kampf gegen Armut und Hunger in ein kohärentes Zielsystem für eine global nachhaltige Entwicklung integriert werden und dieses Zielsystem für alle Länder und dort für alle Politikbereiche verbindlich ist. Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum von SPD und Linksfraktion wies das Parlament einen Antrag der SPD (17/13762) zurück, diese Ziele zahlenmäßig zu begrenzen, global auszurichten, auf alle Länder anwendbar zu machen und zugleich die unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Zur Finanzierung sollten Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer eingesetzt werden. Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion und gegen die Stimmen der Grünen scheiterten Bündnis 90/Die Grünen mit einem Antrag (17/13727), die Prozesse Millenniumsziele und der Nachhaltigkeitsziele zusammenzuführen zu einer universell gültigen „Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung“. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/13945).
Zuzahlungen im Gesundheitswesen: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 14. Juni einen Antrag der Linksfraktion (17/9067) abgelehnt, sämtliche Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung für Patientinnen und Patienten abzuschaffen. Das Parlament folgte dabei einer Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/13067). Bei Enthaltung der Grünen (und gegen das Votum der Linksfraktion scheiterte auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/13929) ein weiterer Antrag der Linken (17/7197), Gesundheit und Pflege solidarisch zu finanzieren, und zwar paritätisch mit einem einheitlichen Beitragssatz. Dabei sollten private Kranken- und Pflegeversicherung nur noch Zusatzleistungen anbieten dürfen.
Entlastung für säumige Beitragszahler in der Krankenversicherung beschlossen:Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 14. Juni den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung (17/13079) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (17/13947) beschlossen. Damit wird der erhöhte Säumniszuschlag in der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von fünf Prozent des rückständigen Beitrags für freiwillig Versicherte und weitere Versichertengruppen abgeschafft. Auch für diese Versicherten gilt künftig der reguläre Säumniszuschlag von einem Prozent des rückständigen Betrags für jeden angefangenen Monat der Säumnis. Zugleich wird ein Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung eingeführt. Versicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen, werden nach einem Mahnverfahren in diesen Notlagentarif übernommen, während der bisherige Versicherungsvertrag ruht. In gesonderter Abstimmung war im Gesetzentwurf enthaltene Regelung zum Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung einstimmig angenommen worden. Der Bundestag stellte zugleich Manipulationen an Wartelisten von Organspendeempfängern unter Strafe. Den wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/13402) erklärte der Bundestag einstimmig für erledigt. Gegen das Votum der Opposition scheiterte die SPD mit einem Antrag (17/12069) gegen überhöhte Säumniszuschläge bei Beitragsschulden. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linken lehnte der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion (17/10119) ab, privat Versicherte solidarisch zu versichern und die private Krankenversicherung als Vollversicherung abzuschaffen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis scheiterte ein weiterer Antrag der Linken (17/5524), die Versorgung der privat Versicherten im Basistarif sicherzustellen. Der Bundestag folgte einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (17/13947).
Verbraucherrechte: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 14. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (17/12637) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/13951) angenommen. Unter anderem werden in das Bürgerliche Gesetzbuch grundlegende Informationspflichten des Unternehmers bei Verbraucherverträgen im stationären Handel sowie allgemeine Grundsätze für alle Verbraucherverträge aufgenommen. Die Regelungen der Informationspflichten und des Widerrufsrechts bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen werden weitgehend angeglichen. Normiert werden für alle Verbraucherverträge geltende Regelungen über das Widerrufsrecht sowie Sonderregelungen für die Widerrufsfrist und die Rechtsfolgen nach Widerruf im Hinblick auf einzelne Verbraucherverträge. Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der SPD, den in namentlicher Abstimmung 297 Abgeordnete ablehnten, während ihm 220 zustimmten. Darin hatte die SPD verlangt, in das Bürgerliche Gesetzbuch eine Regelung zur Begrenzung der Miete bei Wiedervermietung aufzunehmen. Gegen das Votum der Opposition lehnte das Parlament einen Entschließungsantrag der Grünen (17/13967) ab, in dem gefordert worden war, den Anwendungsbereich der Verbraucherschutzbestimmunen zu erweitern und beispielsweise das Widerrufsrecht für Pauschalreisen, die außerhalb von Geschäftsräumen gebucht wurden, zu erhalten.
Polizisten in internationalen Friedensmissionen: Gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag der SPD (17/8603) abgelehnt, das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Friedensmissionen zu stärken und auszubauen. Darüber hinaus sollten Anreize geschaffen werden, um Fachkräfte aus anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes für Auslandseinsätze zu gewinnen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Innenausschusses (17/13940).
Gesetzliche Rente: Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag der Linksfraktion (17/8481) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/13320) abgelehnt, die Lebensstandardsicherung wieder als Ziel der gesetzlichen Rentenversicherung zu verankern. Unter anderem sollten die Rentenwerte um mindestens vier Prozent angehoben werden. Außerdem wollte die Fraktion eine „einkommens- und vermögensgeprüfte solidarische Mindestrente“ einführen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis lehnte das Parlament einen weiteren Antrag der Linksfraktion (17/12436) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/13317) ab, die Riester-Förderung in die gesetzliche Rente zu überführen. Entsprechend sollte die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge eingestellt und eine „solidarische Mindestrente“ eingeführt werden.
Lehrkräfte von Integrationskursen: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag der SPD (17/10647) abgelehnt, die Lehrkräfte in Integrationskursen ihrer Qualifikation und Arbeit entsprechend zu bezahlen und deren Arbeitsbedingungen zu verbessern. Scheinselbstständigkeit müsse ausgeschlossen und die Quote festangestellter Lehrkräfte erhöht werden, so die SPD. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen scheiterte ein Antrag der Grünen (17/11577), die Lehrkräfte von Integrationskursen zu stärken und den Kurszugang zu erweitern. Die Grünen wollten unter anderem für EU-Bürger, geschützte Personen und Bleibeberechtigte einen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs festschreiben.
Religionsfreiheit im Iran: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum von SPD und Grünen hat der Bundestag am 13. Juni einen SPD-Antrag (17/13474) auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (17/13849) abgelehnt, die Religionsfreiheit im Iran zu stärken und Menschenrechte der Baha’i als religiöse Minderheit zu wahren. Die Fraktion wollte die Bundesregierung auffordern, die Arbeit des UN-Sonderberichterstatters für Menschenrechte im unterstützen und von der iranischen Regierung die Freilassung aller politischen und aus Gewissensgründen Inhaftierten zu fordern.
Zusammenarbeit mit China: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/11202) auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/13560) abgelehnt, die Zusammenarbeit mit China zu intensivieren. Im Auswärtigen Amt sollte die Stelle eines Koordinators für deutsch-chinesische Beziehungen eingerichtet werden, so die Fraktion. In den fünf Vertretungen in China sollte zusätzliches Personal für Themen wie Umwelt- und Effizienztechnologien oder erneuerbare Energien eingesetzt werden. Die Entwicklungszusammenarbeit sollte unter finanzieller Eigenbeteiligung Chinas fortgesetzt werden, so die Grünen.
Zukunft der Solarindustrie: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag der Linksfraktion (17/13242) abgelehnt, die Zukunft der Solarindustrie zu sichern. Die Fraktion hatte unter anderem ein Unterstützungsprogramm mit zinsgünstigen Krediten für die Fotovoltaikindustrie und Förderprogramme für kommunale Investitionen in erneuerbare Energien verlangt. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen lehnte das Parlament einen Antrag der Grünen (17/9742) ab, die Solarwirtschaft zu stärken, etwa durch einen Speicherbonus zur stärkeren Netzintegration erneuerbarer Energien oder durch staatliche Kreditbürgschaften und ein Kreditprogramm der staatlichen KfW-Bankengruppe. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/13794).
Einfache Sprache in Deutschland: Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag der SPD (17/12724) abgelehnt, die „einfache Sprache“ in Deutschland zu fördern. Die SPD fordert ein deutschlandweites Förderprogramm für über 13 Millionen Menschen, die zwar das sogenannte Alpha-Level 4 erreichen, aber nur fehlerhaft schreiben und lesen können. Zu dieser Gruppe zählen Menschen, die Bücher, Zeitungen, Gebrauchsanweisungen oder Behördenschriftstücke nur langsam und fehlerhaft lesen und verstehen können. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (17/13868).
Alphabetisierung: Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen von SPD und Linken hat der Bundestag am 13. Juni einen SPD-Antrag (17/9564) abgelehnt, Alphabetisierung und Grundbildung in Deutschland durch eine „nationale Alphabetisierungsdekade“ zu fördern. Bei Enthaltung von SPD und Grünen und gegen die Stimmen der Linksfraktion wies das Parlament einen Antrag der Linken (17/8766) zurück, Analphabetismus wirksam entgegenzutreten und Grundbildung für alle zu sichern. Bei Enthaltung der Linken und gegen das Votum von SPD und Grünen scheiterte ein Antrag der Grünen, Bildungsarmut durch Alphabetisierung und Grundbildung entgegenzuwirken (17/8765). Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (17/13869).
Hochschulpakt:Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen von SPD und Grünen lehnte der Bundestag am 13. Juni einen SPD-Antrag (17/12690) ab, die Finanzierung wachsender Studienkapazitäten an den Hochschulen langfristig sicherzustellen. Gegen die Stimmen der Linksfraktion wies das Parlament einen Antrag der Linken (17/10861) zurück, den Hochschulzugang bundesgesetzlich zu regeln und das Recht auf freien Zugang zum Master zu sichern. Bei Enthaltung der Linken und gegen das Votum von SPD und Grünen fand auch ein Antrag der Grünen (17/9173) keine Mehrheit, allen Studienberechtigten die Chance auf einen Studienplatz zu geben. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (17/13867).
Studienfinanzierung: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 13. Juni einen SPD-Antrag abgelehnt, Studiengebühren abzuschaffen und das BAföG zu stärken (17/11823). Bei Enthaltung der Linken und gegen das Votum der SPD scheiterte die SPD mit einem weiteren Antrag (17/9576), ein generelles Schüler-BAföG einzuführen. Gegen die Stimmen de Linken wies das Parlament einen Antrag dieser Fraktion zurück, Studiengebühren jetzt bundesweit abzuschaffen (17/11824). Gegen die Stimmen der Linksfraktion lehnte der Bundestag einen weiteren Antrag der Linken (17/6372) ab, das 40-jährige BAföG-Jubiläum für soziale Weiterentwicklung zu nutzen. Auch die Grünen scheiterten bei Enthaltung von SPD und Linken mit ihrem Antrag (17/7026), BAföG zum Zwei-Säulen-Modell auszubauen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (17/13866).
Pestizidwirkstoff Glyphosat: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7982) auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/8822) abgelehnt, die Zulassung des Pestizidwirkstoffs Glyphosat auszusetzen und eine Neubewertung vorzunehmen. Laut Fraktion ist Glyphosat der weltweit meistgenutzte Herbizidwirkstoff. Die ausgebrachten Mengen an Glyphosat seien um ein Vielfaches gestiegen. Die Regierung wurde aufgefordert, die Risiken von Glyphosat neu bewerten zu lassen und die Zulassung bis dahin auszusetzen.
Ächtung von Uranmunition: Bei Enthaltung von SPD und Grünen hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag der Linksfraktion (17/11898) abgelehnt, der auf ein Verbot des Einsatzes, der Herstellung, des Besitzes sowie der Ächtung von DU-Munition abzielt. DU steht für Depleted Uranium, also abgereichertes Uranium. Die Fraktion hatte die Bundesregierung aufgefordert, die Ächtung und das Verbot solcher Munition national und international zu verfolgen. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/13559) an.
Bleiberechtsregelung im Aufenthaltsrecht: Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 13. Juni einen Gesetzentwurf der SPD zur Schaffung einer aufenthaltsrechtlichen Bleiberechtsregelung (17/7933) auf Empfehlung des Innenausschusses (17/13565) abgelehnt. Die SPD wollte eine Regelung ohne festen Stichtag und mit niedrigeren Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts schaffen, um künftig sogenannte „Kettenduldungen“ des Aufenthalts von Ausländern zu vermeiden. Das „ernsthafte Bemühen um Arbeit“ sollte ausreichen. Auch schlug die SPD eine Regelung für minderjährige Zuwanderer vor, die bei günstiger Integrationsprognose bereits nach vier Jahren eine Aufenthaltserlaubnis erhalten sollte. Eine eigenständige Regelung sollte es auch für Personen geben, die in Deutschland einen Schulabschluss machen. Für Altfälle von einem Jahrzehnt und mehr hatte die SPD eine noch weitreichendere Ausnahme von den allgemeinen Voraussetzungen schaffen wollen.
Energieforschung: Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der SPD hat der Bundestag am 13. Juni einen SPD-Antrag (17/11201) abgelehnt, in dem eine ganzheitliche und ressortübergreifende Strategie zur Energieforschung verlangt worden war. Keine Mehrheit fand bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen ein Antrag der Grünen (17/11688), die Energieforschung am Atomausstiegsbeschluss des Bundestages auszurichten und dadurch freigewordene öffentliche Mittel für das Gelingen der Energiewende einzusetzen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/12450).
Queere Jugendliche: Der Bundestag hat am 13. Juni einen Antrag der Grünen (17/12562) auf Empfehlung des Familienausschusses (17/13932) abgelehnt, queere Jugendliche zu unterstützen. Jugendliche, die ein Coming-out als Lesbe, als Schwuler, als Trans* durchlaufen oder ihre Intersexualität entdecken, würden häufig diskriminiert, so die Fraktion. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, einen nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie vorzulegen.
Entschließung zum Datenschutz verabschiedet: Einstimmig hat der Bundestag am 13. Juni auf Empfehlung des Innenausschusses (17/13936) eine Entschließung zum Tätigkeitsbericht 2009 und 2010 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (17/5200) verabschiedet. Der Bundestag forderte die Bundesregierung unter anderem auf, den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber der Steuerverwaltung in der Abgabenordnung festzuschreiben, der ein voraussetzungsloses Auskunftsrecht des Steuerpflichtigen gewährleistet, soweit dies nicht laufende steuerrechtliche Ermittlungen betrifft. Auch sollten Anbieter von Bezahl- und Kreditkarten mit NFC-Technologie (Near Field Communication) Sicherheitsfunktionen zum Schutz der Privatsphäre in ihre Bezahlkarten und Systeme einbauen.
Auslandseinsätze der Bundespolizei: Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag der Linksfraktion (17/8381) auf Empfehlung des Innenausschusses (17/13316) abgelehnt, wonach das Parlament bei Auslandseinsätzen der Bundespolizei mehr Mitsprache erhalten sollte. Die Linke hatte eine gesetzliche Regelung verlangt, dass Polizeieinsätze im Ausland völkerrechtlichen Normen sowie dem Grundgesetz entsprechen müssen und dass eine Unterstützung von Kriegen und autoritären Regimen ausgeschlossen wird.
Bundeszentralregistergesetz geändert:Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 13. Juni dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft (17/13222) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/13953) zugestimmt. Der wortgleiche Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/13616) wurde einvernehmlich für erledigt erklärt. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses aus dem Zentralregister oder auf Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auch elektronisch unmittelbar bei der Registerbehörde zu stellen. Bislang war es erforderlich, persönlich bei der zuständigen Behörde vorzusprechen.
Modernisierung der Infrastruktur: Bei Enthaltung von Linken und Grünen hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag der SPD (17/12682) abgelehnt, die Infrastruktur zu modernisieren, die Energiewende zu gestalten und Innovationen zu fördern. Er folgte damit einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/13200). Unter anderem hatte die SPD gefordert, dafür im Bundeshaushalt 2014 und in der mittelfristigen Finanzplanung zusätzlich drei Milliarden Euro jährlich bereitzustellen. Zwei Milliarden Euro davon sollen in die Verkehrsinfrastruktur investiert werden. Mit dem gleichen Stimmverhältnis wies der Bundestag am 13. Juni einen Antrag der SPD (17/8572) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/9132) zurück, in dem ein gesellschaftlicher Konsens für die Modernisierung und den Ausbau der Infrastruktur in Deutschland gefordert worden war. Die SPD hatte darin unter anderem einen Masterplan für die einzelnen Schritte der Energiewende und eine zielgerichtete Innovationspolitik gefordert, um die technologische Leistungsfähigkeit von Industrie und Mittelstand zu stärken.
Finanzausgleichsgesetz geändert: Einstimmig hat der Bundestag am 13. Juni den Gesetzentwurf des Bundesrates zur ersten Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (17/13427) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (17/13931) angenommen. Danach betragen die Sonder-Bundesergänzungszuweisungen für Hartz-IV-Leistungen ab 2014 jährlich 777 Millionen Euro (2011 bis 2013: 807 Millionen Euro). Die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer und die an die Empfängerländer der Sonder-Bundesergänzungszuweisungen zu zahlenden Beträge werden ab 2014 entsprechend angepasst. Die fünf ostdeutschen Flächenstaaten erhalten diese Sonderzuweisunen seit 2005, um Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und die daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige auszugleichen.
Bildungs- und Teilhabepaket: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 13. Juni den Antrag der SPD, das Bildungs- und Teilhabepaket zu reformieren (17/13194), auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/13825) abgelehnt. Die SPD hatte gefordert, die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur im Rahmen eines nationalen Bildungspakts bis 2020 auszubauen. Auch sollte das grundgesetzliche Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildungspolitik aufgehoben werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien.
Schulsozialarbeit: Bei Enthaltung von SPD und Grünen hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag der Linksfraktion (17/11870) abgelehnt, in dem ein „neues Verständnis der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe“ verlangt worden war. Dauerhaft im Schulalltag verankerte Schulsozialarbeit eröffne Schülern Zugänge zum Leistungsangebot der Jugendhilfe. Schulsozialarbeit könne dazu beitragen, Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen abzubauen. Die Fraktion hatte eine verlässliche Finanzierung für die Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit zu einem sozialpädagogischen Angebot verlangt. Der Bundestag folgte mit seiner Ablehnung einer Empfehlung des Familienausschusses (17/13180).
Einfuhr- und Handelsverbot für Robbenprodukte: Der Bundestag hat am 13. Juni einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (1/13890) angenommen und die EU-Verordnung zum Einfuhr- und Handelsverbot für Robbenprodukte bekräftigt. Im Sinne des Tier- und Artenschutzes dürfe das Verbot nicht gelockert werden.
Schutz von Hinweisgebern: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum der SPD hat der Bundestag am 13. Juni einen Gesetzentwurf der SPD zum Schutz von Hinweisgebern (17/8567), sogenannten Whistleblowern, abgelehnt. Dabei geht es um Arbeitnehmer in Betrieben, die nach außen auf Missstände im Betrieb aufmerksam machen und deshalb von Sanktionen des Arbeitgebers bedroht sind. Die SPD wollte die Voraussetzungen gesetzlich klären, unter denen die Abgabe solcher Hinweise berechtigt ist. Die jetzige Abwägung im Einzelfall beruhe auf Richterrecht und führe für Arbeitnehmer zu Rechtsunsicherheit. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Grünen lehnte das Parlament einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (17/9782) ab, der die Förderung von Transparenz und den Diskriminierungsschutz von Hinweisgebern zum Ziel hatte. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linken scheiterte schließlich auch ein Antrag der Linksfraktion (17/6492), die Bedeutung von Whistleblowing für die Gesellschaft anzuerkennen und Hinweisgeber zu schützen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/12577).
Gemeinsame Organisation für Rüstungskooperation: Gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 13. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes zu dem OCCAR-Übereinkommen vom 9. September 1998 (17/13417) auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses (17/13752) angenommen. Im Übereinkommen zur Gründung der Gemeinsamen Organisation für Rüstungskooperation (OCCAR) hatten sich Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien verpflichtet, Rüstungsvorhaben besser zu managen. Mit dem Gesetz wird das Bundesverteidigungsministerium ermächtigt, künftige Änderungen der Anlage IV des Übereinkommens (Beschlussverfahren) durch Rechtsverordnung in Kraft zu setzen.
Funktionen der Betreuungsbehörde gestärkt: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 13. Juni einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde (17/13419, 17/13619) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/13952) angenommen. Damit wird verdeutlicht, dass die Betreuungsbehörde den Hilfebedarf eines hilfebedürftigen Erwachsenen gegebenenfalls anderen Fachbehörden mitteilen und dem Betroffenen Wege zu den zuständigen Stellen aufzeigen kann. Ziel ist, die Funktionen der Betreuungsbehörde zu stärken, um die Bestellung eines rechtlichen Betreuers wenn möglich zu vermeiden. Das Gesetz tritt bereits am 1. Juli 2014 in Kraft.
Vierter Armuts- und Reichtumsbericht: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 13. Juni aufgefordert, ihre Anstrengungen für den Ausbau einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung und von Ganztagsschulen zu verstärken. Einen entsprechenden Entschließungsantrag von CDU/CSU und FDP (17/13250) zum vierten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung „Lebenslagen in Deutschland“ (17/12650) nahm das Parlament gegen die Stimmen der Opposition an. Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum von SPD und Grünen fand ein Antrag der SPD (17/13102) keine Mehrheit, die Qualität der Armuts- und Reichtumsberichterstattung zu verbessern und durch eine umverteilende Steuerpolitik für mehr Verteilungsgerechtigkeit zu sorgen. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linken wurde schließlich ein Antrag der Linksfraktion (17/12709) abgelehnt, wonach der Bundestag die Verantwortung für die regelmäßige Erstellung eines Armuts- und Reichtumsberichts von der Bundesregierung übernehmen und eine unabhängige Kommission einsetzen sollte. Das Parlament schloss sich einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/13826) an. Es lehnte schließlich auch einen Antrag der Grünen (17/13911) ab, den Armuts- und Reichtumsbericht als sozialpolitischen Rechenschaftsbericht der Regierungsarbeit aufzufassen und Ausmaß und Ursachen der verdeckten Armut in die Berichterstattung zu integrieren.
Zahlungsflüsse bei Rohstoffen: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag der SPD (17/11876) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/12881) abgelehnt, bei den Zahlungsflüssen im Rohstoffbereich Transparenz zu schaffen und die Nutzung von Mineralien aus Konfliktgebieten einzustellen. Auch sollte die Zertifizierung von Minen nach Transparenz sowie sozialen und ökologischen Kriterien unterstützt und ausgebaut werden, so die SPD.
Digitalisierung der Industrieproduktion: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 13. Juni auf Antrag von CDU/CSU und FDP (17/13889) aufgefordert, sich dafür einzusetzen, im Rahmen der Hightech-Strategie das Zukunftsprojekt Industrie 4.0 mit wichtigen technologie-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Standortperspektiven zu verbinden. Unter anderem sollte der nächste Schritt zum „Internet der Dinge“ mit der Entwicklung intelligenter Monitoring- und autonomer Entscheidungsprozesse einhergehen, um Unternehmen und ganze Wertschöpfungsnetzwerke in Echtzeit zu steuern und zu optimieren.
Menschen mit Migrationshintergrund am Arbeitsmarkt: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen und gegen das Votum der SPD hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag der SPD (17/9974) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/13927) abgelehnt, neue Chancen für Menschen mit Migrationshintergrund am Arbeitsmarkt zu schaffen, etwa durch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Elektronischer Rechtsverkehr mit Gerichten: Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 13. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (17/12634) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/13948) angenommen. Für Behörden wird die Möglichkeit geschaffen, unter Verwendung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs übe einen sicheren Übermittlungsweg mit der Justiz zu kommunizieren. Daneben wurde das Revisionsrecht der Zivilprozessordnung mit dem Ziel geändert, den Bundesgerichtshof als Revisionsinstanz zu stärken, indem die Prozesspartei, die aufgrund der mündlichen Verhandlung von einer zu erwartenden nachteiligen streitigen Entscheidung des Gerichts ausgeht, diese nicht mehr einseitig verhindern kann. Einstimmig abgelehnt hat der Bundestag einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz (17/11691). Der Entwurf sah ein Bündel von Maßnahmen vor, um den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Aktenführung in der Justiz zu fördern.
Verschwendung von Lebensmitteln: Bei Enthaltung von SPD und Grünen hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag der Linksfraktion (17/10989) abgewiesen, wonach die Vernichtung und Verschwendung von Lebensmitteln wirksam bekämpft werden sollte. Unter anderem sollte die Regierung die Erzeuger- und Verarbeitungsbertreibe sowie Groß- und Einzelhandel dazu anhalten, selbst gegen die Vernichtung und Verschwendung von Lebensmitteln vorzugehen. Ziel sollte es sein, bis 2020 die Menge an vermeidbarem Lebensmittelmüll zu halbieren. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ernährungsausschusses (17/12153).
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch Sport: Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion und gegen das Votum der Grünen hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag von CDU/CSU und FDP zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund im und durch den Sport (17/13479) auf Empfehlung des Sportausschusses (17/13928) angenommen. Die Bundesregierung wurde unter anderem aufgefordert, verstärkt Projekte zu fördern, die die Übertragung von Integrationserfolgen im Sport auf andere Lebensbereiche unterstützen und dabei die Möglichkeiten von Sportvereinen mit der gesellschaftlichen Vernetzung zu nutzen. Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der SPD (17/13941), die Förderung des Programms „Integration durch Sport“ zu konkretisieren.
Ruhebezüge des Bundespräsidenten: Gegen die Stimmen der SPD hat der Bundestag am 13. Juni einen Gesetzentwurf der Sozialdemokraten (17/11593) auf Empfehlung des Innenausschusses (17/13939) abgelehnt. Die Fraktion wollte festlegen, dass der Anspruch auf Ruhegehalt eine Mindestamtszeit von zweieinhalb Jahren voraussetzt und dann 50 Prozent der Amtsbezüge beträgt. Nach einer vollen Amtszeit von fünf Jahren sollte sich das Ruhegehalt auf 75 Prozent und nach einer Amtszeit von zehn Jahren auf 100 Prozent der Amtsbezüge erhöhen, so die SPD.
Schutz europäischer Grundwerte: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 13. Juni auf Antrag von CDU/CSU und FDP (17/13888) aufgefordert, in Brüssel darauf hinzuwirken, dass die EU-Kommission ein Diskussionspapier für einen politischen Mechanismus zum Schutz europäischer Grundwerte vorlegt. Der Mechanismus sollte ein politisches Verfahren erhalten, das unmittelbar in Gang gesetzt werden kann und für alle Mitgliedstaaten gilt. Damit soll gewährleistet werden, dass das immer wieder kritisierte Gefälle zwischen einer eingehenden Prüfung während des EU-Beitrittsprozesses und einer mangenden Thematisierung von rechtsstaatlichen Fehlentwicklungen während der Mitgliedschaft abgebaut wird.
Obergrenze für Dispositionszinsen: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag der SPD (17/10988 neu) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/13778) abgelehnt, eine gesetzliche Obergrenze für „verbrauchergerechte Dispositionszinsen“ zu schaffen. Diese Obergrenze sollte bei acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz liegen. Außerdem sollte die Preistransparenz bei Überziehungskrediten verbessert werden, so die SPD. Bei Enthaltung der Grünen lehnte das Parlament auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/13950) einen Antrag der Linksfraktion (17/10855) ab, die Zinssätze für Dispositionskredite auf maximal fünf und für Überziehungskredite auf maximal acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu begrenzen.
Förderung deutscher Auslandsschulen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 13. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Förderung deutscher Auslandsschulen (17/13058, 17/13618) in der vom Auswärtigen Ausschuss geänderten Fassung (17/13957) angenommen. Künftig werden voll ausgebaute deutsche Auslandsschulen mit konstant hohen Abschlusszahlen auf gesetzlicher Grundlage gefördert, um Erfolge zu verstetigen und für neue Schulen einen Wachstumsanreiz zu schaffen. Die Regierung kann künftig Schulen im Ausland fördern, die keine deutschen Auslandsschulen sind, aber das deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz anbieten.
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung: Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 13. Juni einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (17/10487) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/13944) angenommen. Damit wird Angehörigen der genannten freien Berufe die Möglichkeit eröffnet, sich für diese Rechtsform statt für die einer Limited Liability Partnership (LLP) nach englischem Recht zu entscheiden. Voraussetzung ist der Unterhalt einer Berufshaftpflichtversicherung. Die Regelung zur Haftpflichtversicherung wurde zum Schutz der Geschädigten so verändert, dass der Geschädigte auch dann einen Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung geltend machen kann, wenn der Versicherte Obliegenheiten, etwa Prämienzahlung, verletzt hat.
Sozialer Arbeitsmarkt: Gegen das Votum von SPD und Grünen hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag der SPD (17/11199) abgelehnt, über Passiv-Aktiv-Transfer dauerhaft einen sozialen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dieser sollte aus Mitteln des Budgets der Bundesagentur für Arbeit für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und durch den Transfer von passiven Mitteln aus dem Arbeitslosengeld II und eingesparten Kosten der Unterkunft in aktive Mittel finanziert werden, um damit Arbeitslose nach dem vollendeten 25. Lebensjahr, die mindestens zwei Jahre arbeitslos waren, zu fördern. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte das Parlament einen Antrag der Linken (17/12377) zurück, wonach die Bundesregierung einen langfristigen Finanzierungsplan für die Einführung eines dauerhaften, öffentlich finanzierten Beschäftigungssektors vorlegen sollte. Gegen das Votum von SPD und Grünen wurde auch ein Gesetzentwurf der Grünen zur Einrichtung eines sozialen Arbeitsmarktes (17/11076) zurückgewiesen. Danach sollte die bestehende Förderung von Arbeitsentgelten bis zu 75 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohns um die Möglichkeit einer Förderung bis zu 100 Prozent ergänzt werden. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (17/13221). Bei Enthaltung von SPD und Grünen fand ein Antrag der Linksfraktion (17/7844) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/13807) keine Mehrheit, wonach die Bundesregierung die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen sollte, um den Beiräten bei den Jobcentern mehr Kompetenzen zu geben. Unter anderem sollten die örtlichen Beiräte über die Einsatzfelder öffentlicher Beschäftigung mitbestimmen.
Europawahlgesetz geändert: Gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 13. Juni einen Gesetzentwurf aller vier anderen Fraktionen zur fünften Änderung des Europawahlgesetzes (17/13705) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (17/13935) angenommen. Damit wird die Zahl der in Deutschland zu wählenden Europaabgeordneten von 99 auf 96 reduziert und die Fünf-Prozent-Klausel durch eine Drei-Prozent-Klausel ersetzt, sodass für den Einzug ins Parlament mindestens drei Prozent der Stimmen erforderlich sind.
Digitalisierung vergriffener und verwaister Werke: Bei Enthaltung von SPD und Grünen und gegen die Stimmen de Linksfraktion hat der Bundestag am 13. Juni einen Gesetzentwurf der Linken zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (17/4661) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/13946) abgelehnt. Die Linke wollte eine Schrankenregelung einführen, mit der öffentlichen Einrichtungen nach erfolgloser Suche nach dem Urheber oder Rechteinhaber die digitale Veröffentlichung verwaister und unter bestimmten Umständen vergriffener Werke zu nichtkommerziellen Zwecken, vor allem der Bildung und Wissenschaft, ermöglicht wird. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linken fand ein Antrag dieser Fraktion (17/5479) keine Mehrheit, das Urheberrecht zu novellieren und ein unabdingbares Recht zur Zweitveröffentlichung, etwa auf frei zugänglichen Online-Plattformen, einzuführen. Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen von SPD und Linksfraktion wies das Parlament einen Antrag der Linken (17/6341) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/13942) zurück, die rechtliche Stellung von Urhebern im Verwertungsprozess zu verbessern und die Nutzerrechte vor allem im nichtkommerziellen Bereich zu stärken. Bei SPD und Bündnis 90/Die Grünen und gegen das Votum der Linken lehnte der Bundestag einen weiteren Gesetzentwurf der Linken zur Ermöglichung der privaten Weiterveräußerung unkörperlicher Werkexemplare wie etwa im Internet gekaufter und heruntergeladener Musik, Filme, Bücher und Computerspiele (17/8377) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/13943) ab. Gegen die Stimmen der Linken wies der Bundestag einen weiteren Gesetzentwurf dieser Fraktion zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern (17/11040) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/13949) ab. Die Künstler sollten vertraglich so gestärkt werden, dass ihnen für die Nutzung ihrer Werke eine angemessene Vergütung zusteht. Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion und gegen die Stimmen der Grünen scheiterte schließlich ein Antrag der Grünen (17/12625), in dem unter anderem verlangt wurde, zugunsten der Urheber einen Auskunftsanspruch über Sende- und Veröffentlichungstitel der genutzten Werke und den Umfang der Werknutzung zu schaffen.
Bundestag unterstützt Euro-Einführung in Lettland: Einstimmig hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/13887) angenommen, mit dem das Einvernehmen von Bundestag und Bundesregierung zum Antrag Lettlands hergestellt wird, der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion beizutreten und am 1. Januar 2014 den Euro als Umlaufwährung einzuführen. Der Bundestag ermutigte Lettland, den eingeschlagenen Weg zur dauerhaften Sicherung stabiler öffentlicher Finanzen und der Stärkung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit auch als Mitglied der Währungsunion fortzusetzen.
Gleichstellungspolitik: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 13. Juni einen SPD-Antrag (17/12487) abgelehnt, der unter anderem darauf abzielte, die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu verringern und mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen wies das Parlament einen Antrag der Grünen (17/12497) zurück, die Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf durchzusetzen . Darin hatte die Fraktion unter anderem ein Entgeltgleichheitsgesetz und einen gesetzlichen Mindestlohn gefordert. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Familienausschusses an (17/13367). Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag auf Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (17/13954) einen Antrag der SPD „für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern auch im Kunst-, Kultur- und Medienbereich“ (17/13478) ab. Schließlich scheiterten gegen das Votum der Opposition auch die Grünen mit ihrem Antrag, Grundlagen für Gleichstellung im Kulturbetrieb zu schaffen (17/6130), in dem die Frauen eklatant benachteiligt seien. Auch diesem Beschluss lag eine Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien zugrunde (17/10880).
Europäische Bankenaufsicht: Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am 13. Juni die gleichlautenden Gesetzentwürfe von CDU/CSU und FDP (17/13470) und der Bundesregierung (17/13829, 17/13901) zum Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (EZB) angenommen (sogenannte SSM-Verordnung, Ratsdokument 7776/1/13 REV 1). Er folgte einer Empfehlung des Finanzausschusses (17/13961). Ziel des einheitlichen Aufsichtsmechanismus ist es, einheitliche Aufsichtsstandards in allen teilnehmenden EU-Staaten durchzusetzen. Besondere Aufgaben im Bereich der Bankenaufsicht, die bislang auf nationaler Ebene wahrgenommen werden, sollen auf die Europäische Zentralbank verlagert werden, etwa die Gewährleistung der Einhaltung von Kapital-, Liquiditäts- und Governance-Anforderungen. Die direkte Aufsicht der EZB soll sich auf „bedeutende“ Kreditinstitute mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro oder mehr als 20 Prozent des Bruttoinlandsprodukts eines Mitgliedstaates konzentrieren. In namentlicher Abstimmung scheiterte die SPD mit einem Entschließungsantrag (17/13965), wonach eine direkte Bankenrekapitalisierung aus Mitteln des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) unterbleiben und eine Finanztransaktionssteuer als Voraussetzung für die Teilnahme eines Landes an der Bankenrekapitalisierung eingeführt werden sollte. 311 Abgeordnete stimmten gegen, 130 für diesen Entschließungsantrag, es gab 98 Enthaltungen. Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen von SPD und Grünen scheiterte ein gemeinsamer Antrag von dieser beiden Fraktionen für einen „neuen Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte“ (17/11878). Danach sollte sich die Bundesregierung unter anderem für eine Trennung von Bankenaufsicht und Geldpolitik der EZB einsetzen und für einen europäischen Einlagensicherungsfonds in Höhe von 1,5 Prozent der gedeckten Einlagen einsetzen. Keine Mehrheit fanden drei Anträge der Grünen (17/13908, 17/13909, 17/13910), einer raschen Übertragung der Kompetenzen für die Restrukturierung und Abwicklung von Banken auf die EU-Kommission zuzustimmen, die Kontrollrechte des Europäischen Parlaments bei der EZB-Bankenaufsicht zu stärken und dafür zu sorgen, dass das Gesetz keine innerstaatliche Präjudizwirkung entfaltet. Dieses „Zustimmungsgesetz“ sollte als Sonderfall keine Auswirkungen auf künftige Rechtsetzungsvorhaben der EU haben, so die Grünen.
Digitale Welt:Der Bundestag hat am 13. Juni bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen von SPD und Linksfraktion einen Antrag der SPD (17/13886) abgelehnt, die „digitale Welt“ verbraucherfreundlich zu gestalten. Unter anderem sollte das Recht auf schnelles Internet für alle über eine Universaldienstverpflichtung gesetzlich geregelt werden. Auch die Netzneutralität sei gesetzlich zu verankern, so die Fraktion. Auf Empfehlung des Innenausschusses (17/13938) lehnte das Parlament gegen das Votum der Opposition einen Antrag von SPD und Grünen (17/11825) ab, die Unabhängigkeit der Stiftung Datenschutz sicherzustellen, die die Fraktionen nicht gewährleistet sehen.
Opfer häuslicher Gewalt: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum von SPD und Grünen hat der Bundestag am 13. Juni einen SPD-Antrag (17/1409) abgelehnt, ausreichend Frauenhäuser bereitzustellen und deren Finanzierung zu sichern. Zugleich scheiterten Bündnis 90/Die Grünen mit einem Antrag, die Grundrechte zu schützen und Frauenhäuser zu sichern (17/259). Die Opposition hatte geschlossen dafür gestimmt. Der Bundestag schloss sich einer Beschlussempfehlung des Familienausschusses an (17/2070 Buchstabe a und c). Auf Empfehlung des Familienausschusses (17/13960) lehnte das Parlament auch einen weiteren Antrag der Grünen (17/12850) ab, die Finanzierung des Unterstützungsnetzes für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder bundeseinheitlich und bedarfsgerecht zu regeln. Keine Mehrheit fand bei Enthaltung von SPD und Grünen ein Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/12905), allen von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kindern Schutz und Hilfe zu gewährleisten.
Bundeswehreinsatz im Kosovo verlängert: In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 13. Juni mit 495 Ja-Stimmen bei 50 Nein-Stimmen und acht Enthaltungen der Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (Kosovo Force, KFOR) für weitere zwölf Monate mit bis zu 1.850 Soldatinnen und Soldaten zugestimmt. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/13955) zu einem Antrag der Bundesregierung (17/13661). Keine Mehrheit fand bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Grünen ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/13962), in der EU auf die völkerrechtliche Anerkennung des Kosovos durch alle Mitgliedstaaten zu dringen.
Amtsführung de Maizières nicht missbilligt: Mit 307 Nein-Stimmen bei 233 Ja-Stimmen hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag der Linksfraktion (17/13899) abgelehnt, die Amtsführung von Bundesverteidigungsminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) zu missbilligen und die Bundeskanzlerin aufzufordern, dem Bundespräsidenten die Entlassung de Maizières vorzuschlagen. Die Linke hatte ihren Antrag damit begründet, dass der Verteidigungsminister die politische Verantwortung für die Verschwendung von Steuergeldern im Rahmen des Entwicklungsvorhabens „Euro Hawk“ (Kampfdrohne) trage und mitverantwortlich für die fehlende Unterrichtung und „Desinformation“ des Bundestages und der Öffentlichkeit sei. Keine Mehrheit fand auch ein Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/13898) zur Antwort der Bundesregierung (17/13655) auf eine Große SPD-Anfrage zur Haltung der Bundesregierung zum Erwerb und Einsatz von Kampfdrohnen (17/11102). Die Fraktion hatte die Regierung darin unter anderem aufgefordert, auf die Beschaffung dieser bewaffneten unbemannten Luftfahrzeuge und deren Nutzung durch die Bundeswehr zu verzichten.
Jüdisches Leben in Deutschland: Einstimmig bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/13885) angenommen, Antisemitismus entschlossen zu bekämpfen und jüdisches Leben in Deutschland weiterhin nachhaltig zu fördern. Unter anderem soll die Bundesregierung unabhängige Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis zu Beginn der nächsten Wahlperiode mit einem Bericht zum Themenkomplex Antisemitismus in Deutschland beauftragen. Der Bericht soll konkrete Vorschläge für weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Antisemitismus unterbreiten. Verstärkt soll auch an Schulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen über Antisemitismus aufgeklärt werden.
Grenzbrücken zu Polen:Einstimmig hat der Bundestag am 12. Juni dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Abkommens vom 20. März 1995 mit Polen über die Erhaltung der Grenzbrücken im Zuge der deutschen Bundesfernstraßen und der polnischen Landesstraßen an der deutsch-polnischen Grenze (17/13418) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/13779) angenommen. Damit wird die Anlage zum Abkommen aktualisiert.
Internationale Organisation für erneuerbare Energien: Einstimmig hat der Bundestag am 13. Juni einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen vom 13. Januar 2013 über die Vorrechte und Immunitäten der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (17/13416) auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/13828) angenommen. Das Übereinkommen ist die rechtliche Grundlage, um der Organisation in ihren Mitgliedstaaten den international üblichen Standard an Vorrechten und Immunitäten zu gewähren, die notwendig sind, um die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit der Organisation zu wahren.
Schutz von Grünland: Der Bundestag hat am 13. Juni gegen das Votum der Opposition einen Antrag der SPD (17/13895) abgelehnt, Grünland effektiv zu schützen. Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der Fraktion unter anderem ein striktes nationales Grünlandumbruchverbot durchsetzen und die Möglichkeit nutzen, 15 Prozent des Gesamtvolumens der Direktzahlungen an die deutsche Landwirtschaft für die Entwicklung der ländlichen Räume einzusetzen.
Menschenrechtsverletzungen transnationaler Unternehmen: Der Bundestag hat am 13. Juni einen Antrag der Grünen (17/13916) gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen bei Enthaltung der SPD abgelehnt, transnationale Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen. Opfer sollten bei Verstößen über das nationale Deliktsrecht Entschädigungsanspruche geltend machen können, lautete eine Forderung der Fraktion.
Ökologische Baustoffe: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen der Grünen hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/11380) auf Empfehlung des Verkehrs- und Bauausschusses (17/12592) abgelehnt, die Subventionierung petrochemischer Kunststoffe und kohlendioxidintensiver Baustelle abzubauen und den Einsatz ökologischer Baustoffe im Neubau und bei Wärmesanierung zu fördern.
Duisburger Hafen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag der SPD (17/8140) abgelehnt, das Verfahren zum Verkauf der Anteile des Bundes an der Duisburger Hafen AG zu stoppen. Bei Enthaltung von SPD und Grünen fand ein Antrag der Linksfraktion (17/8349) keine Mehrheit, die Duisburger Hafen AG in öffentlichem Eigentum zu erhalten. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen scheiterte schließlich auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/8583), den Duisburger Hafen nicht zu privatisieren. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Verkehrs- und Bauausschusses (17/12921).
Hinterlandanbindung der Zara-Seehäfen: Bei Enthaltung der Linken und gegen das Votum von SPD und Grünen hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/12194) abgelehnt, alle Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Westen Deutschlands auf ihre Wirksamkeit für den Gütertransport Richtung Süden und Osten zu überprüfen und dabei vor allem den steigenden Bedarf an Gütertransporten von und zu den sogenannten Zara-Seehäfen zu berücksichtigen (Zeebrügge, Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen). Der folgte einer Empfehlung des Verkehrs- und Bauausschusses (17/135151).
Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag der Grünen (17/12844) abgelehnt, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit zu sichern und Inklusion (Teilhabe von Menschen mit Behinderung) weltweit zu ermöglichen. Die Grünen hatten unter anderem verlangt, messbare Kriterien für Projekte einzuführen, in denen Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Dabei sollte zwischen behindertenspezifischen und inklusiven Indikatoren unterschieden werden, um Bestandsaufnahmen und Monitoring zu ermöglichen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/13365).
Gesellschaftliche Vielfalt in der Bundeswehr: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum von SPD und Grünen hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag der Grünen (17/13095) abgelehnt, die Zusammenarbeit verschiedener Instanzen zu bündeln, die sich in der Bundeswehr mit Fragen des multikulturellen Wandels befassen. In der Bundeswehr sollten Lehrgänge für lebenskundlichen Unterricht angepasst und nicht mehr ausschließlich von Beauftragten der beiden christlichen Kirchen angeboten werden. Militärseelsorgen sollte es für alle in der Bundeswehr vertretenen Glaubensgemeinschaften gegen, so die Fraktion. Der Bundestag stützte sich auf eine Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses (17/13621).
Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung von Gefangenen: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linken und Grünen hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag der Linksfraktion (17/13103) abgelehnt, Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in die gesetzliche Rentenversicherung und in die gesetzliche Kranken- und Pflegversicherung einzubeziehen und die im Strafvollzug geleistete Arbeit beitragspflichtig und „anspruchsbegründend“ zu machen. Das Parlament folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/13806).
Telekommunikationsrechtliches Nachweisverfahren: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 13. Juni einer Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren (17/13421) auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/13835) zugestimmt. Damit werden künftig auch private und hoheitlich betriebene Funkanlagen vom Anwendungsbereich der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung erfasst, der sich bisher auf gewerblich betriebene Funkanlagen beschränkt hatte. Beim Bau neuer Stromtrassen wird die Überspannung von Wohngebäuden untersagt. Beim Ausbau der Stromnetze sollen elektrische und magnetische Felder minimiert werden.
Waffenembargo gegen Syrien ausgeweitet: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 13. Juni darauf verzichtet, die 96. Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (17/13422) aufzuheben. Er folgte damit einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/13792). Damit wird das Waffenembargo gegen Syrien ausgeweitet. Die Bußgelder bei Verstößen gegen Melde-, Genehmigungs- und Wachsamkeitsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Iran werden geändert.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 13 Juni Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 598 bis 607 übernommen (17/13738, 17/13739, 17/13740, 17/13741, 17/13742, 17/13743, 17/13744, 17/13745, 17/13746, 17/13747).
Standortschließungen der Bundeswehr: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestg am 13. Juni einen Antrag der SPD (17/9060) abgelehnt, wonach die Bundesregierung negativen städtebaulichen Folgen von Standortschließungen und -verkleinerungen der Bundeswehr entgegenwirken sollte. Konversionsprojekte in strukturschwachen Regionen sollten nicht an kommunalen Eigenmitteln scheitern, so die Fraktion. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen scheiterten Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Antrag (17/9405), eine nachhaltige Liegenschaftspolitik für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu etablieren und eine nachhaltige Konvestion durch langfristige Konzepte voranzutreiben.
Klimaschutz:Der Bundestag hat am 13. Juni gegen das Votum der Opposition einen Antrag der SPD (17/13884) abgelehnt, den Ausbau erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen zur Energieeffizienz weltweit voranzubringen. Auf Empfehlung des Verkehrs- und Bauausschusses (17/7010) wies er bei Enthaltung der Linken einen weiteren Antrag der Grünen (17/4040) ab, wonach die Bundesregierung eine Strategie für Klimaschutz im Verkehr vorlegen sollte.Keine Mehrheit fand gegen das Votum der Opposition auch ein gemeinsamer Antrag von SPD und Grünen (17/12848), die derzeitige „Verhandlungsblockade“ in der Klimapolitik, unter der vor allem Länder wie Bangladesch litten, durch eine Klimapolitik der „unterschiedlichen Geschwindigkeiten“ aufzulösen. Auf Empfehlung des Verkehrs- und Bauausschusses (17/12743) lehnte das Parlament gegen SPD und Grüne bei Enthaltung der Linken einen weiteren gemeinsamen Antrag von SPD und Grünen (17/11651) ab, das Klimaziel von 40 Prozent weniger Kohlendioxidausstoß im Vergleich zu 1990 auf nationaler Ebene zu erreichen. Auf Empfehlung des Agrarausschusses (17/4888 Buchstabe a) scheiterte die SPD bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen mit einem Antrag zum Klimawandel in der Landwirtschaft (17/1575), in dem gefordert wurde, mit einem Sofortprogramm die größten Treibhausgasquellen der Landwirtschaft zu schließen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis lehnte der Bundestag auf Empfehlung des Verkehrs- und Bauausschusses (17/8414) einen Antrag der SPD (17/3651) ab, Biomethan im Verkehrssektor zu fördern. Dazu sollte die Preisauszeichnung an Tankstellen von Kilogramm auf Kilowattstunden umgestellt und Biomethan ab 2016 mit Erdgas als Kraftstoff steuerlich gleichgestellt werden. Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen von SPD und Grünen scheiterte ein Antrag der SPD (17/3172), wonach die Bundesregierung ein nationales Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Zielen vorlegen sollte. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Umweltausschusses (17/13850). Gegen die Stimmen der Opposition lehnte der Bundestag auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/13824) einen Antrag der SPD (17/5231) ab, wonach die EU das Ziel einer Senkung ihrer Treibhausgasemissionen von 30 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 beschließen sollte. Gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Grünen (12/10108) ab, die Ölabhängigkeit durch ambitionierte Verbrauchswertgrenzen zu verringern. Vorgeschlagen wurde ein Kohlendioxidgrenzwert für Pkw im Jahr 2020 von 70 Gramm pro Kilometer. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Verkehrs- und Bauausschusses (17/11846). Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen von SPD und Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Grünen für eine neue Initiative für transatlantische Kooperation in der Klima- und Energiepolitik (17/7356) auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/13930). Die Klimapolitik sollte danach zu einem Schwerpunkt in den transatlantischen Beziehungen gemacht werden. Auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/13930) fand gegen das Votum der Opposition ein weiterer Antrag der Grünen (17/7481) keine Mehrheit, die Klimapolitik als wichtigen Schwerpunkt in den deutsch-chinesischen Beziehungen auszubauen. Auf Empfehlung des Bauausschusses (17/13827) lehnte das Parlament einen Antrag der Grünen (17/11205) ab, die „energetische Quartierssanierung“ sozialgerecht voranzubringen. Die SPD enthielt sich, Die Linke stimmte mit den Grünen dafür. Die Grünen hatten einen Energiesparfonds mit einem Budget von jährlich drei Milliarden Euro gefordert. Schließlich scheiterten die Grünen auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/13148) mit einem weiteren Antrag (17/11028) für den Erhalt von Grünland. Unter anderem sollte sich die Regierung bei den Ländern für die Einführung eines „Grünlandumbruchverbots“ einsetzen.
Bundesvertriebenengesetz:Der Bundestag hat am 13. Juni einen Antrag von CDU/CSU und FDP mit dem Titel „60 Jahre Bundesvertriebenengesetz – Erinnern an die Opfer von Vertreibung“ (17/13883) beschlossen. Die Bundesregierung wurde unter anderem aufgefordert, sich bei den Vereinten Nationen dafür einzusetzen, dass der Weltflüchtlingstag um das Gedenken an die Opfer von Vertreibung erweitert wird und dass nach dieser Entscheidung dieses Gedenken auf nationaler Ebene begangen wird. Auch soll die Bundesstiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ in das künftige Gedenken angemessen eingebunden werden. Angenommen wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Bundesvertriebengesetzes (17/10511) in der vom Innenausschuss (17/13937) geänderten Fassung. Ziel ist es, Härtefälle aus humanitären Gründen zu vermeiden, die entstehen können, wenn bei Aussiedlern ohne Ausnahmemöglichkeit an der Voraussetzung von Deutschkenntnissen für Familienangehörige festgehalten wird. Nun kann das Festhalten am Erfordernis deutscher Grundkenntnisse eine „unbillige Härte“ darstellen.
Filmabgabe bis Ende 2016 verlängert: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 12 Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (17/12370) in der vom Ausschuss für Kultur und Medien geänderten Fassung (17/13689) angenommen. Damit wird das Gesetz bis Ende 2016 verlängert. Entsprechend müssen Kinobetreiber, Videoprogrammanbieter und öffentlich-rechtliche sowie private Fernsehanstalten weiterhin die Filmabgabe an die Filmförderungsanstalt abführen. Von geförderten Filmen müssen künftig Fassungen für seh- und hörgeschädigte Menschen erstellt werden. Kinos werden bei der Modernisierung zugunsten eines barrierefreien Zugangs unterstützt. Die Digitalisierung des Filmerbes wird Aufgabe der Filmförderungsanstalt. Gegen das Votum der Linken nahm der Bundestag einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/12381) an, Kinderfilme aus Deutschland stärker zu fördern. Die Bundesregierung muss prüfen, ob einzelne Regelungen im Filmförderungsgesetz zugunsten des Kinderfilms geändert werden sollten und ob eine Förderquote und eine Sendequote für Kinderfilme helfen könnten. Einstimmig verabschiedete der Bundestag eine Entschließung, wonach die Bundesregierung bei der Filmförderungsanstalt dafür werben soll, sich mit aktuellen Forderungen wie sozialen Standards für Filmschaffende sowie Integration und verstärkte Förderung von Frauen auseinanderzusetzen. Auch sollte die Regierung mit der Filmbranche das Gespräch mit Telekommunikationsanbietern suchen, um von diesen einen Beitrag zur Unterstützung des deutschen Kinofilms zu erreichen.
Schutz des audiovisuellen Erbes: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 12 Juni einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Europäischen Übereinkommen vom 8. November 2001 zum Schutz des audiovisuellen Erbes und zum Protokoll vom 8. November 2001 zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz des audiovisuellen Erbes betreffend den Schutz von Fernsehproduktionen (17/12952) auf Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (17/13690) angenommen. Dabei geht es um den Schutz von Kino- und Fernsehproduktionen. Die Vertragsstaaten werden verpflichtet, Systeme zur Hinterlegung von Filmen einzuführen, die zu ihrem audiovisuellen Erbe gehören. Diese Filme müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Keine „Finanzmarktwächter“ zum Schutz der Verbraucher:Bei Enthaltung der Linken und gegen das Votum von SPD und Grünen hat der Bundestag am 12. Juni einen Antrag der SPD (17/8894) abgelehnt, zum Schutz der Verbraucher einen sogenannten Finanzmarktwächter für den Finanzmarkt einzuführen. Dieser sollte den Markt beobachten, ihn mit Initiativrechten gegenüber der jeweiligen Finanzaufsicht ausstatten und aus Zinserträgen der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz finanziert werden. Gegen das Votum der Linksfraktion lehnte der Bundestag einen Antrag dieser Fraktion (17/8764) ab, die Finanzmärkte verbrauchergerecht zu regulieren und einen Finanzwächter und Finanz-TÜV einzuführen. Die Verbraucher sollten vor unseriösen Produkten und Anbieterpraktiken auf den Finanzmärkten gewarnt werden. Die Finanzbranche sollte zur Finanzierung des Finanzmarktwächters herangezogen werden. Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion scheiterte schließlich auch ein Antrag der Grünen (17/6503), im Verbraucherinteresse einen Finanzmarktwächter einzurichten und damit den Verbraucherzentrale Bundesverband zu betrauen. Der Bundestag schloss sich mit seinen Voten einer Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses an (17/9759). (vom/14.06.2013)