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Medien

Bundesregierung spricht über US-Überwachungsaktion

Die US-Überwachungsaktion durch das Programm Prism beschäftigte nun auch den Bundestag. In der öffentlichen Sitzung des Unterausschusses Neue Medien unter Vorsitz von Sebastian Blumenthal (FDP) nahm die Bundesregierung am Montag, 24. Juni 2013, zu Ausmaß und Konsequenzen der Internetüberwachung Stellung. Ulrich Weinbrenner vom Bundesinnenministerium machte vor dem Gremium deutlich, dass die Bundesregierung erst durch die Presseberichte in „The Guardian“ und der „Washington Post“ von der amerikanischen Abhöraktion erfahren habe. Auch deutschen Sicherheitsbehörden wie Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendienst und Bundespolizei hätten über das Programm Prism zuvor keine Kenntnisse gehabt.

Aspekte der Verhältnismäßigkeit

Dennoch stellte Weinbrenner klar: „Niemand, der sich mit der Materie auskennt, wird grundsätzlich sagen, dass er über die Art und Weise der strategischen Aufklärung überrascht sein kann.“ Der Einsatz von Überwachungsprogrammen sei grundsätzlich mit den Aspekten der Verhältnismäßigkeit, aber auch der Wahrung der öffentlichen Sicherheit verbunden.  

Dies habe auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) am 19. Juni beim Besuch des amerikanischen Präsidenten Barack Obama geäußert. Ulrich Weinbrenner wies darauf hin, dass die Kanzlerin von einem „sehr ausführlichen, sehr langen und sehr intensiven Austausch“ mit dem US-Präsidenten bezüglich des Einsatzes von Prism gesprochen habe.

Überwachungsaktionen seien immer eine Frage der Balance. Es sei in allgemeiner Form bekannt, dass es solche Programme zur Überwachung gebe, aber der Umfang sei erst durch die Presseberichterstattung zutage getreten, so Weinbrenner. Es sei ein offener Informationsaustausch zum Einsatz von Prism vereinbart worden. Mit der US-Seite werde der Dialog gesucht.

Fragen an die US-Botschaft

Zudem habe des Bundesinnenministerium Kontakt zur US-Botschaft aufgenommen. Das Ministerium möchte von der US-Seite wissen, ob Daten von deutschen Bürgern erhoben worden sind und welches US-Recht Grundlage der Überwachungsaktion gewesen ist.

Auf die Fragen seien bis heute noch keine Antworten eingegangen, informiert Weinbrenner. Dafür hätten sich die in Deutschland gelegenen Provider-Unternehmen geäußert. Die Unternehmen hätten gegenüber dem Ministerium angegeben, dass sie keine Informationen über Prism gehabt und den USA keinen Zugriff auf ihre Server gestattet haben. (ldi/24.06.2013)

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