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Recht

Hohe Managergehälter und Änderungen im Aktienrecht

Der Bundestag befasst sich mit der Novelle des Aktienrechts.

Der Bundestag befasst sich mit der Novelle des Aktienrechts. (pa/abaca)

Hohe Managereinkünfte, die von vielen Bürgern als überzogen empfunden werden, lassen in der Öffentlichkeit die Wogen hochgehen und sorgen für Schlagzeilen in den Medien. Der Streit über dieses konfliktträchtige Thema steht im Mittelpunkt einer einstündigen Plenardebatte am Donnerstag, 27. Juni 2013, bei der es sich um diverse Änderungen des Aktienrechts dreht. Dazu haben SPD und Grüne zwei Anträge eingebracht (17/13472 und 17/13239).

Die Debatte beginnt voraussichtlich um 0.30 Uhr und wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Beide Anträge zielen im Kern auf eine Limitierung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bezügen der Unternehmensvorstände zur Begrenzung „exorbitanter“ Managergehälter. Nach dem Willen der SPD sollen Vorstands- und andere Managereinkünfte unter Einschluss von Boni und Abfindungen nur bis zu einer Höhe von 500.000 Euro als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, wobei sich diese Summe noch um maximal 50 Prozent jener Beträge erhöhen kann, die 500.000 Euro übersteigen.

SPD und Grüne: Steuerliche Absetzbarkeit begrenzen

Geht es nach der Fraktion, sind Aufsichtsräte künftig verpflichtet, ein bestimmtes Verhältnis zwischen Vorstandseinkommen und Arbeitnehmerbezügen festzulegen. Dabei müsse ein „strikt anzuhaltende Höchstgrenze“ für die Relation zwischen „ der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und dem durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen des jeweiligen Unternehmens“ definiert werden. Zudem verlangt die SPD, dass Vorstandsgehälter im Falle einer Verschlechterung der Lage eines Unternehmens zwingend herabzusetzen seien.

Im Antrag der Grünen heißt es, der Abzug von Einkommen als Betriebsausgaben solle auf 500.000 Euro jährlich pro Kopf beschränkt werden, wobei eine solche Begrenzung „für alle fixen und variablen Gehaltsbestandteile“ zu gelten habe. Die Fraktion fordert auch, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit von Abfindungen eine Million Euro pro Kopf nicht übersteigen dürfe. In diese Summe müssten Übergangsgelder und Aktienoptionen einberechnet werden.

Beteiligung am Erfolg und am Verlust

Laut der Vorlage der Grünen soll die Gesamtvergütung von Managern höchstens zu einem Viertel variabel gestaltet und somit an den Erfolg geknüpft sein. Verlangt wird überdies, dass „Erfolgsbeteiligungen auch die Beteiligung an den Verlusten des Unternehmens gegenüberstehen soll.“

Die Vorstöße von SPD und Grünen waren bei einer Anhörung des Rechtsausschusses auf ein geteiltes Echo gestoßen. Im Namen der Gewerkschaften machte sich DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel für eine Beschränkung von Managereinkünften stark, um dem „immer stärkeren Auseinanderdriften“ von Einkommen entgegenzutreten. Hexel warb für einen „atmenden Deckel“ bei Vorstandsgehältern, der diese Einkommen auch abhängig macht von der guten oder schlechten Lage eines Betriebs.

 „Wenige Einzelfälle“

Andere Sachverständige wandten sich gegen eine solche Begrenzung von Managerbezügen. Der Münchner Rechtsanwalt Peter Hemeling warnte vor „zusätzlicher Bürokratisierung“. Die öffentliche Debatte über die Höhe solcher Einkünfte habe bereits eine „Reflexion in den Unternehmen“ über die „Angemessenheit“ solcher Gehälter bewirkt. Hemeling sagte, bei der Kritik an der Höhe von Managereinkommen gehe es um „wenige Einzelfälle“, eine gesetzliche Neuregelung beträfe hingegen 1100 börsennotierte Unternehmen.

Übereinstimmend lehnten es bei dem Hearing alle Sachverständigen ab, die Zuständigkeit bei der Festlegung von Vorstandsbezügen auf die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft zu verlagern.

Änderung des Aktiengesetzes

Neben dem Thema Managerentlohnung geht es bei der Plenardebatte auch um einen Gesetzentwurf der Regierung zur Änderung des Aktiengesetzes (17/8989), der zum Ziel hat, die Finanzierungsmöglichkeiten von Aktiengesellschaften flexibler zu gestalten. Laut Vorlage ist dies ein „sinnvolles Instrument, um eine Unternehmenskrise zu verhindern oder zu bewältigen“.

Zur Umsetzung dieses Vorhabens werden Reformen bei stimmrechtslosen Vorzugsaktien und bei Wandelanleihen vorgeschlagen. Neben einer leichteren Kapitalbildung bei Aktiengesellschaften strebt die Regierung auch an, die Beteiligungsverhältnisse bei Unternehmen, die nicht börsennotiert sind, transparenter zu machen.

Einfluss der Kommunen

Zur Diskussion steht zudem ein Gesetzentwurf der Linksfraktion (17/11587), der Städten und Gemeinden mehr Einfluss in Kapitalgesellschaften mit kommunaler Beteiligung verschaffen will. Kommunen seien in den vergangenen Jahren zusehends dazu übergegangen, Unternehmen als privatrechtliche Kapitalgesellschaften zu gründen und zu betreiben.

In solchen Betrieben hätten kommunale Vertretungskörperschaften jedoch an Einfluss verloren, kritisiert die Linke. Der Entwurf plädiert dafür,  den Einfluss der Rathäuser in diesen Unternehmen etwa durch Auskunfts- und Weisungsrechte zugunsten der Kommunen oder durch die Einführung öffentlicher Aufsichtsratssitzungen zu stärken. Der Rechtsausschuss hat empfohlen, diesen Gesetzentwurf abzulehnen (17/13561). (kos/26.06.2013)

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