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Haushalt

Bundestag will Fonds für Flutgeschädigte beschließen

Der Bundestag berät in einer Sondersitzung über Hilfen für die Opfer der Flutkatastrophe.

Der Bundestag berät in einer Sondersitzung über Hilfen für die Opfer der Flutkatastrophe. (dpa)

Der Bundestag will am Freitag, 28. Juni 2013, die Hilfen für die Geschädigten der Hochwasserkatastrophe verabschieden. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) hatte dazu am Dienstag, 25. Juni, in einer Sondersitzung des Bundestages eine Regierungserklärung mit dem Titel „Bewältigung der Hochwasserkatastrophe – Rasche Soforthilfe und zügiger Wiederaufbau“ abgegeben, an die sich eine 90-minütige Aussprache anschloss.

Die Debatte am Freitag wird ab 9 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Regierungserklärung am Dienstag

Die Debatte am 25. Juni war zugleich die erste Beratung des gemeinsamen Gesetzentwurfs von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfefonds“ und zur Änderung weiterer Gesetze (17/14078) sowie des Gesetzentwurfs der Bundesregierung über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 (17/14000, 17/14020). Beide Gesetzentwürfe wurden ebenso wie Anträge der Linksfraktion mit dem Titel „Flutopfern helfen – Hochwasserfonds einrichten“ (17/13896) und der Grünen mit dem Titel „Flutopfern solidarisch helfen – Hochwasserschutz ökologisch modernisieren“ (17/14079) zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen.

Am Donnerstag, 27. Juni, wird der Bundestag zu Beginn der Sitzung um 9 Uhr den mit dem Entwurf der Fraktionen wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Aufbauhilfefonds sowie die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zum Nachtragshaushaltsgesetz 2013 ohne Aussprache an den Haushaltsausschuss überweisen.

Abstimmung am Freitag

Der Haushaltsausschuss hat zur einstündigen abschließenden zweiten und dritten Lesung der Vorlagen am Freitag, 28. Juni, ab 9 Uhr Beschlussempfehlungen vorgelegt (17/14264; 17/14080, 17/14081), über die der Bundestag abstimmen wird. Die Bundesregierung verweist in ihrem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2013 darauf, dass die Flutschäden nicht mit verfügbaren Haushaltsmitteln finanziert werden können.

Bund und Länder hätten daher beschlossen, einen nationalen Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe“ mit einem Volumen von acht Milliarden Euro zu gründen, der als Sondervermögen des Bundes eingerichtet wird. Um den Bund zur Errichtung des Fonds und zur Bereitstellung der Mittel zu ermächtigen, sei ein Nachtragshaushalt für 2013 erforderlich.

Höhere Nettokreditaufnahme

Aufgrund des Nachtragshaushalts würden sich die Gesamtausgaben des Bundes für 2013 von 302 Milliarden auf 310 Milliarden Euro erhöhen. Zugleich würde die Obergrenze die Nettokreditaufnahme von 17,1 Milliarden Euro auf 25,1 Milliarden Euro ansteigen.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Schuldenregel des Artikels 115 des Grundgesetzes auch dann nicht verletzt würde, wenn die Mittel aus dem Fonds in diesem Haushaltsjahr in voller Höhe abfließen würden, da der Abstand zwischen der nach der Schuldenregel maximal zulässigen Nettokreditaufnahme von rund 44,7 Milliarden Euro und der in diesem hypothetischen Fall zu unterstellende, für die Schuldenregel relevanten Nettokreditaufnahme von 25,1 Milliarden Euro ausreiche.

Länder übernehmen Zinsen und Tilgungen

Der Gesetzentwurf der Fraktionen regelt, dass sich die Länder an der Finanzierung des Fonds durch die Übernahme von Zinsen und Tilgungen beteiligen. Dies soll von 2014 bis 2019 durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern und von 2020 bis 2033 durch direkte Zahlungen der
Länder an den Bund geschehen.

Wie es im Gesetzentwurf heißt, benötigen die vom Hochwasser betroffenen Unternehmen Zeit,
um die nötigen Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen zu führen, wenn die Insolvenz durch
Zins- und Tilgungsmoratorien, Schuldennachlass, mögliche Entschädigungsleistungen,
Versicherungsleistungen oder auf andere Weise abgewendet werden kann.

In dieser Sondersituation solle daher die in der Insolvenzordnung vorgesehene Antragspflicht innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit in klar umrissenen Fällen zeitweise ausgesetzt werden, um die Verhandlungen und Schadensabwicklung zu erleichtern. Zur Abstimmung haben CDU/CSU und FDP einen Entschließungsantrag (17/14265) vorgelegt, in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, mit den Ländern bis Mitte November 2013 gesetzliche Änderungen zu prüfen, um Planungs- und Genehmigungsverfahren für Hochwasserschutzanlagen zu beschleunigen und zu erinfachen. (vom/28.06.2013)

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