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Haushalt

Finanzkontrolle als Mittel zu mehr Ausgabendisziplin

Dr. Michael Luther, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

Dr. Michael Luther, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses (© DBT/Photothek)

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist genau für die Aufgabe da, die sein Name suggeriert: Ausgaben kontrollieren. In diesem Unterausschuss des Haushaltsausschusses prüfen 15 Mitglieder die Wirtschaftsführung des Bundes. Dafür arbeiten sie eng mit dem Bundesrechnungshof und dem Bundesfinanzministerium zusammen.

„Der Ausschuss ist ein Instrument zur Finanzkontrolle“, erklärt der derzeitige Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Dr. Michael Luther (CDU/CSU). Schließlich müsse der Bundestag prüfen, ob der Bundeshaushalt, wie er ihn im Plenum genehmige, auch eingehalten werde. Bereits in der ersten Wahlperiode gab es einen Rechnungsunterausschuss, auch er war dem Haushaltsausschuss unterstellt. Im Februar 1954 bekam er dann seinen heutigen Namen: Rechnungsprüfungsausschuss.

Überprüfung von Einnahmen und Ausgaben

Für die tatsächliche Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben ist natürlich der Bundesrechnungshof in Bonn zuständig. Er muss kontrollieren, ob der Bund ökonomisch sinnvoll arbeitet und nicht etwa Gelder verschwendet. Seine Mitglieder besitzen richterliche Unabhängigkeit.

Der Rechnungshof hat sowohl der Bundesregierung als auch dem Bundestag und Bundesrat jährlich über seine Erkenntnisse zu berichten. Er hat aber keine Exekutivgewalt. Das heißt, er kann Unregelmäßigkeiten feststellen und öffentlich machen, aber keine Konsequenzen durchsetzen. Für diese Aufgabe ist unter anderem der Bundestag mit seinem Haushaltsausschuss zuständig.

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes

Die Bemerkungen des Rechnungshofes gingen direkt an den Rechnungsprüfungsausschuss, sagt Luther. Dessen Mitglieder teilten sich die Aufgaben ein, sie seien Berichterstatter für bestimmte Themengebiete. Als solche führten sie Gespräche mit den Mitarbeitern des Rechnungshofes und des zuständigen Ministeriums. Diese Aufteilung habe sich bewährt, genauso wie die Vorarbeit des Unterausschusses an sich.

„Wenn der Haushaltsausschuss sich um alle Bemerkungen kümmern müsste, dann würde die Arbeitsmenge den Ausschuss sprengen“, sagt Luther. Deswegen nähmen seine Kollegen und er sich der Ausführungen des Bundesrechnungshofes an. Alle seien aber gleichzeitig Mitglieder im Haushaltsausschuss.

„Wirkungsvolles Machtinstrument“

„Der Rechnungsprüfungsausschuss funktioniert nur in Zusammenarbeit mit dem Haushaltsausschuss.“ Dann aber könne die Finanzkontrolle ein wirkungsvolles Machtinstrument sein, um Behörden zur Ausgabendisziplin zu bringen.

Das fange schon bei kleineren Investitionen an. Beispielsweise habe eine Behörde einmal zehn technische Geräte neu kaufen wollen. Die Summe sei ihr dafür genehmigt worden. Allerdings habe sich beim Kauf herausgestellt, dass die Geräte billiger waren als gedacht. „Daraufhin hat der Verantwortliche 13 Geräte gekauft anstatt das Geld zu sparen.“

Disziplinierende Budgetkürzung

Diese unnötigen Ausgaben seien bei der Rechnungsprüfung negativ aufgefallen. Die Konsequenz: „Im nächsten Jahr wurden der Behörde weniger Ausgaben zugestanden, das Budget wurde um den Preis der drei Geräte gekürzt. Deswegen konnten die Mitarbeiter weniger Büromaterial kaufen.“ Diese Maßnahme habe disziplinierend gewirkt.

Nicht immer werde von einer Einrichtung, die Bundesmittel erhalte, akzeptiert, dass der Bundesrechnungshof ein umfassendes Prüfrecht habe. Ein Beispiel hierfür sei die gesetzliche Rentenversicherung. Unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung existierten sowohl zwei Träger auf Bundesebene als auch 14 Träger auf Landesebene.

Prüfrecht des Bundesrechnungshofes

„Bei den Länderversicherungen war nicht klar, ob nun der Bund oder die Länder prüfen oder die Versicherungen mittels einer Selbstverwaltung allein zuständig sind“, sagt Luther. Hier habe der Rechnungsprüfungsausschuss in vielen Gesprächen klar machen müssen, dass der Erhalt von Bundesmitteln ein Prüfrecht des Bundesrechnungshofes bedinge.

Auch bei der Deutschen Bahn sei der Bundesrechnungshof zunächst auf Widerstand gestoßen, als er prüfen wollte. Die Bahn sei zwar als Aktienunternehmen grundsätzlich selbstständig, erhalte aber Geld vom Bund, sagt Luther. Deswegen habe der Bundesrechnungshof die Verwendung der Gelder kontrollieren wollen.

Opposition will die Regierung nie entlasten

„Wir verfolgen ein Thema immer, bis das Problem gelöst ist“, sagt Luther. Ein Vorgang könne schon einmal drei bis vier Jahre dauern und über eine Legislaturperiode hinausgehen. Deswegen sei es wichtig, dass die Fraktionen im Ausschuss zusammenarbeiteten und möglichst einstimmig entschieden. „Wir sind uns in 95 Prozent der Fälle einig“, erklärt Luther.

Das garantiere den Behörden, dass Entscheidungen nicht in der nächsten Legislaturperiode revidiert werden. „Es gibt aber traditionell einen Beschluss, der nie einstimmig gefasst wird, und das ist die Entlastung der Bundesregierung. Da ist die Opposition immer dagegen“, sagt Luther. (ske/26.08.2013)