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Wirtschaft

„Es gibt einen weitgehenden Einklang der Interessen“

Stephan Mayer, Vorsitzender des Unterausschusses Regionale Wirtschaftspolitik

Stephan Mayer, Vorsitzender des Unterausschusses Regionale Wirtschaftspolitik (DBT/Photothek)

Deutschland ist wirtschaftlich stark. Allerdings nicht in jeder Region. Schon immer war es so, dass sich in manchen Gegenden mehr Industriebetriebe ansiedelten als in anderen, manche Gegenden eine stärkere Infrastruktur und mehr Einwohner hatten. Der Unterausschuss „Regionale Wirtschaftspolitik“ berät über das Instrument, mit dem Bund und Länder gemeinsam wirtschaftlich schwache Kommunen fördern. Die neun Mitglieder setzen sich mit dem Rahmenplan der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ auseinander und analysieren deren Ergebnisse.

Förderbedarf in 14 Bundesländern

„Der Ausschuss ist erstmals in der achten Legislaturperiode gegründet worden, weil erkannt wurde, dass es unterschiedlich prosperierende Regionen gibt“, erklärt der derzeitige Ausschussvorsitzende Stephan Mayer (CDU/CSU), der den oberbayerischen Wahlkreis Altötting vertritt. Die achte Legislaturperiode dauerte von 1976 bis 1980.

In 14 von 16 Bundesländern gebe es weiterhin Förderbedarf. „Bis auf Hamburg und Baden-Württemberg weisen alle ein Stück weit Gebiete auf, die wirtschaftlich hinterherhinken“, betont Mayer.

Förderung gewerblicher und kommunaler Investitionen

Der Bund engagiert sich seit 1969 mit den Ländern in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Der Staat fördert gewerbliche Investitionen, wenn sie zu einem Strukturwandel vor Ort beitragen, mehr Arbeitsplätze zu schaffen und die Einkommenslage vor Ort verbessern.

Außerdem werden Vorhaben der Kommunen unterstützt, mit denen wirtschaftsnahe Infrastruktur ausgebaut wird. Dazu gehört in ländlichen Regionen beispielsweise der Ausbau der Telekommunikationsnetze, um auch außerhalb der Großstädte schnelle Datenübertragung möglich zu machen. Aber auch Aktivitäten wie regionale Entwicklungskonzepte und Cluster werden gefördert.

„Immer noch mehr als 500 Millionen Euro pro Jahr“

Verfassungsrechtlich ist die Aufgabe in Artikel 91a des Grundgesetzes geregelt, konkretisiert wird sie im GRW-Gesetz. Die Förderung soll den Rahmen für die nationale Regionalpolitik setzen. Bund und Länder wollen hier auch eine inhaltlich abgestimmte Umsetzung europäischen Rechts sicherstellen. Sie legen gemeinsam die Fördergebiete und die Förderhöchstsätze fest. Wettbewerbsverzerrungen sollen so weit wie möglich eingeschränkt sein.

„Die Mittel betragen immer noch deutlich mehr als 500 Millionen Euro pro Jahr“, sagt Mayer. Er betont den Wert der Förderung für die Regionen: Zwischen 1998 und 2008 seien 23.000 Unternehmen befragt worden. Diejenigen, die gefördert wurden, hätten in diesem Zeitraum 4,6 Prozent mehr Mitarbeiter bekommen, bei den ungeförderten sei die Zahl um 4,3 Prozent zurückgegangen.

Vor Ort in Sachsen-Anhalt

Der Unterausschuss, der dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zugeordnet ist, prüft die Vergabe – auch, ob die Mittel in den Regionen vollständig abgerufen werden. Im Schnitt tagt der Unterausschuss alle drei Sitzungswochen. Hin und wieder informieren sich die Mitglieder vor Ort.

Zum Beispiel seien die Abgeordneten im Juni 2013 in Sachsen-Anhalt gewesen, berichtet der Vorsitzende. Dort sprachen sie nicht nur mit Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff (CDU) und Wirtschaftsminister Hartmut Möllring (CDU). Sie trafen auch Vertreter der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer in Magdeburg und besuchten zwei geförderte Unternehmen.

Brief an Wettbewerbskommissar Almunia

„In den letzten Sitzungen lag der Fokus auf der europäischen Ebene“, sagt Mayer. Nach dem Willen der EU soll die Förderung eingeschränkt werden. Die Staaten sollten beispielsweise Großunternehmer nicht mehr unterstützen dürfen. Das sei ein Thema, bei dem der Unterausschuss aktiv geworden sei.

„Wir haben einen fraktionsübergreifenden Brief an Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia geschickt und in Brüssel mit dem Regionalkommissar Johannes Hahn gesprochen“, erläutert Mayer. Im April sei Almunia in Berlin gewesen, die Ausschussmitglieder hätten immerhin eine Stunde Zeit gehabt, ihm ihre Sichtweise zu schildern.

„Förderung in Ostbayern weiterhin ermöglichen“

Außerdem sollten bayerische Landkreise an der Grenze zu Tschechien künftig nicht mehr als Fördergebiete gelten. Die Regionen auf der tschechischen Seite sollten allerdings weiter größtmöglich unterstützt werden. Bayern fürchte daher, dass Unternehmen wegen der besseren Förderung nach Tschechien abwandern. Deswegen habe sich der Unterausschuss für einen Sondergebietsplafonds eingesetzt, der die Förderung der ostbayerischen Regionen weiterhin ermögliche.

Ein Detail ist Mayer besonders wichtig. „Die Zusammenarbeit der Fraktionen im Ausschuss ist wirklich sehr konstruktiv“, betont er. Es gebe einen weitgehenden Gleichklang der Interessen. „Über die Fraktionsgrenzen hinaus eint die Mitglieder das Interesse für strukturschwache Regionen.“ (ske/07.08.2013)

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