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Parlament

Bundeswahlausschuss entscheidet über Beschwerden

Der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz von Bundeswahlleiter Roderich Egeler (Video) kommt am Donnerstag, 1. August 2013, zu seiner zweiten öffentlichen Sitzung im Deutschen Bundestag zusammen. Das elfköpfige Gremium muss über eventuelle Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Landeslisten entscheiden, mit denen Parteien für die Bundestagswahl am 22. September kandidieren wollen. Die Sitzung beginnt um 11 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin.

Sie wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Landeswahlausschüsse entscheiden über Landeslisten

In der Sitzung wird unter anderem über die Beschwerden folgender Partei gegen die Zurückweisung ihrer Landesliste beziehungsweise Streichung eines Kandidaten in dem jeweils genannten Bundesland entschieden:

  • „Partei der Vernunft“ gegen die Zurückweisung ihrer Landesliste in Niedersachsen;
  • „Partei der Vernunft“ gegen die Streichung eines Kandidaten auf ihrer Landesliste in Nordrhein-Westfalen.

Der Bundeswahlleiter lädt zu der Sitzung die Vertrauenspersonen der betroffenen Landeslisten und die jeweilige Landeswahlleiterin oder den Landeswahlleiter ein. In der Beschwerdeverhandlung werden alle anwesenden Beteiligten gehört. Im Anschluss an die Sitzung gibt der Bundeswahlleiter die Entscheidung des Bundeswahlausschusses bekannt.

39 Parteien kandidieren für den Bundestag

Der Bundeswahlausschuss hatte in seiner zweitägigen ersten öffentlichen Sitzung am 4. und 5. Juli 38 politische Vereinigungen als Parteien anerkannt und zugleich 33 Vereinigungen die Anerkennung verweigert. Die abgelehnten Vereinigungen hatten bis zum 9. Juli Gelegenheit, dagegen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Zwölf Vereinigungen hatten von diesser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Die Karlsruher Richter haben nun mit Beschlüssen vom 23. Juli (Aktenzeichen: 2 BvC 1 / 13 bis 2 BvC 12 / 13) elf dieser zwölf Beschwerden abgewiesen und einer Beschwerde stattgegeben. Der Bundeswahlausschuss hatte die Beteiligungsanzeige der Vereinigung Deutsche Nationalversammlung (DNV) aus formellen Gründen als unzureichend erachtet.

Vereinigung Deutsche Nationalversammlung erfolgreich

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts folgte dieser Auffassung nicht und erkannte die DNV als wahlvorschlagsberechtigte Partei an, sodass nun 39 statt bisher 38 Parteien für den Deutschen Bundestag kandidieren werden.

Das Verfahren der „Nichtanerkennungsbeschwerde“ war erst im vergangenen Jahr neu geschaffen worden. Das Bundesverfassungsgericht prüft im Wesentlichen, ob einer Vereinigung die Eigenschaft einer Partei im Sinne des Artikels 21 Absatz 1 des Grundgesetzes und des Paragrafen 2 Absatz 1 des Parteiengesetzes zukommt. Maßgeblich dafür ist, ob die Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse den Schluss zulässt, dass sie ernsthaft ihre erklärte Absicht verfolgt, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken.

Erfolglose Beschwerden

Erfolglos geblieben waren die Beschwerden der Vereinigungen Die Aktiven (DA), Union der Menschlichkeit (U.d.M.), 0 % Hürdenpartei u.a., Deutsche Konservative Partei, Graue Panther Deutschland, Freie Wähler Deutschland (FWD), Jahw Partei/Neue Soziale Union/Freie Soziale Union, SU – SustainableUnion – Nachhaltigkeitspartei Deutschland, die als unzulässig verworfen wurden.

Die Beschwerden der Vereinigungen DIE.NÄCHSTEN und Deutsches Reich – das Herz Europas – blieben ohne Erfolg, weil diese ihre Beteiligung nicht in der gesetzlich vorgesehenen Form beim Bundeswahlausschuss angezeigt hatten. Die Beschwerde der Partei der Bedrängten wurde als jedenfalls unbegründet zurückgewiesen, weil ihr nach der erforderlichen Gesamtwürdigung die Eigenschaft einer wahlvorschlagsberechtigten Partei fehlt.

Die Mitglieder des Bundeswahlausschusses

Dem Bundeswahlausschuss gehören neben dem Bundeswahlleiter acht Beisitzer und zwei Richter am Bundesverwaltungsgericht an. Beisitzer sind: Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Hartmut Geil (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Ruth Kampa (Die Linke), Petra Kansy (CDU), Jörg Paschedag (FDP), Dr. Bernhard Schwab (CSU) und Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD).

Das Bundesverwaltungsgericht vertreten die Richterin Dr. Ulrike Bumke und der Vorsitzende Richter Werner Neumann. (vom/30.07.2013)

Zeit: Donnerstag, 1. August 2013, 11 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Zuhörer erhalten Zugang über den Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1 in Berlin. Der Bundeswahlausschuss tagt im Anhörungssaal 3.101 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Bundestages. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

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