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Sport

Strafrecht bleibt als Waffe gegen Doping umstritten

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, Sportausschussvorsitzende Dagmar Freitag

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, Sportausschussvorsitzende Dagmar Freitag (DBT/Melde)

Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU) ist noch zu keiner abschließenden Einschätzung gelangt, ob die strafrechtliche Verfolgung von dopenden Sportlern mittels eines Antidoping-Gesetzes zielführend ist. Während einer öffentlichen Sitzung des Sportausschusses unter Vorsitz von Dagmar Freitag (SPD) am Montag, 2. September 2013, sagte Friedrich: „Ich bin bereit, mir alle Argumente anzuhören.“ Wenn Ermittler sagen würden, „wir brauchen im Antidoping-Kampf neue Vorschriften, müssen wir das aufnehmen“, sagte der Minister, der dafür plädierte, alle eventuellen Auswirkungen neuer Regelungen zuvor genau zu prüfen.

„Weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaften schaffen“

Zugleich verwies er jedoch auch auf das Spannungsfeld zwischen Sportgerichtsbarkeit und Strafgerichtsbarkeit. Es bestehe die Gefahr, dass die Sportgerichtsbarkeit ausgehebelt werde, wenn man auf das Urteil eines Strafgerichtsprozesses warten müsste.

Diese Befürchtung teilt auch die Unionsfraktion und lehnt daher ein Antidoping-Gesetz ab. „Wir legen großen Wert auf die Autonomie des Sports“, sagte der CDU-Sportexperte Klaus Riegert. Zugleich forderte er die Bundesländer auf, weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu schaffen.

„Sportgerichtsbarkeit überfordert“

Nach Ansicht von Viola von Cramon (Bündnis 90/Die Grünen) ist die Sportgerichtsbarkeit mit dem Antidoping-Kampf aber überfordert. „Ohne ein Antidoping-Gesetz kann nicht gegen dopende Spitzensportler ermittelt werden“, befand sie und kritisierte die zögerliche Haltung der Bundesregierung. „Wie viele Experten wollen Sie denn noch befragen, bevor sie endlich handeln?“, fragte von Cramon den Innenminister.

Friedrich hielt dem entgegen, dass durch das novellierte Arzneimittelgesetz (AMG) umfangreiche Regelungen für den Antidoping-Kampf geschaffen worden seien. „Das können Sie doch nicht ignorieren“, sagte er an die Grünen-Abgeordnete gewandt. Riegert warf von Cramon vor, Spitzensportler kriminalisieren zu wollen und lobte das Bundesinnenministerium (BMI) für das „Vorgehen mit Augenmaß“.

„Nichts geschwärzt oder gestrichen“

Was den von Wissenschaftlern der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sowie der Humboldt-Universität Berlin vorgelegten Endbericht zur Studie „Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus historisch-soziologischer Sicht im Kontext ethischer Legitimation“ angeht, so machte Innenminister Friedrich deutlich, dass seitens des BMI darin „nichts geschwärzt oder gestrichen wurde“.

Auf die Frage des SPD-Abgeordneten Martin Gerster, ob Berichte über eine Löschung einiger für die Forscher relevanter Akten zutreffend seien, verwies der Minister auf ein ordnungsgemäßes Löschverfahren im Jahr 2006. „Von späteren Löschungen weiß ich nichts“, so Friedrich. Ein Aktenlöschungsmoratorium, wie es der Linken-Abgeordnete Jens Petermann angeregt hatte, sei daher unnötig.

„Systemische Dopingforschung seit 1950“

Was den Inhalt der Studie angeht, so wiederholte der Berliner Forscher Prof. Dr. Giselher Spitzer seine Einschätzung, dass es seit 1950 in der Bundesrepublik „systemische Dopingforschung“ gegeben habe. Dies sei ab 1970 durch die Gründung des Bundesinstituts für Sportwissenschaften (BISp) „ergänzt“ worden.

Spitzer sah sich in der Folge heftiger Kritik an seiner Forschungsarbeit ausgesetzt. So sprach Lutz Knopek (FDP) von „unglaublichen Vorwürfen“, die nicht ausreichend belegt seien.

„Nicht ergebnisoffen geforscht“

Die Vorstandsvorsitzende der Nationalen Antidoping-Agentur (Nada), Andrea Gotzmann, verwies darauf, dass die Nada den Forschern sehr wohl Angebote zur Akteneinsicht gemacht habe, die vom Berliner Team jedoch nicht wahrgenommen worden seien. „Den Vorwurf, wir hätten Akten nicht zur Verfügung gestellt, weise ich zurück“, sagte sie.

Klaus-Michael Braumann, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) und wissenschaftlicher Beirat der Doping-Studie, warf den Berliner Forschern vor, „nicht ergebnisoffen“ geforscht zu haben. So sei beispielsweise die Testosteron-Forschung seinerzeit nicht unüblich gewesen. Der von den Berliner Forschern hergestellte Zusammenhang mit der Dopingforschung sei daher nicht zwingend.

DOSB will Konsequenzen ziehen

Der Generalsekretär des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Michael Vesper, kündigte an, Konsequenzen aus der Studie ziehen zu wollen. Aus diesem Grunde habe man eine siebenköpfige Expertenkommission unter der Leitung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Udo Steiner einberufen, die Empfehlungen für den Umgang mit der Doping-Vergangenheit und für daraus zu ziehende Konsequenzen im Antidoping-Kampf geben soll, sagte Vesper.

Skeptisch was die Selbstreinigungskraft des Sports angeht zeigte sich der Sportpädagoge und Dopingexperte Prof. Dr. Gerhard Treutlein. „Der Sport hat dabei jahrzehntelang versagt“, urteilte er. Zugleich forderte Treutlein – solange es kein Antidoping-Gesetz gibt - die derzeit gültigen Regelungen des AMG besser als bislang umzusetzen. (hau/02.09.2013)

Liste der geladenen Sachverständigen
  • Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des Innern
  • Bundesinstitut für Sportwissenschaft
  • Prof. Dr. Giselher Spitzer, Humboldt-Universität zu Berlin
  • Westfälische Wilhelms-Universität Münster
  • Klaus-Michael Braumann, Wissenschaftlicher Beirat zum Projekt „Doping in Deutschland von 1950 bis heute“
  • Michael Vesper, Deutscher Olympischer Sportbund
  • Andrea Gotzmann, Nationale Antidoping Agentur (Nada)
  • Prof. Dr. Gerhard Treutlein

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