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Parlament

Der Bundestag ist die Stimme der Bürger

Rund 61,8 Millionen Deutsche können am 22. September über den 18. Deutschen Bundestag bestimmen.

Rund 61,8 Millionen Deutsche können am 22. September über den 18. Deutschen Bundestag bestimmen. (pa/dpa)

Am Sonntag, 22. September 2013, waren 61,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, über die Zusammensetzung des 18. Deutschen Bundestages zu bestimmen. Fünf gute Gründe, weshalb die Entscheidung wählen zu gehen eine gute Wahl ist. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, heißt es im Grundgesetz. In besonderer Weise trifft das auf den Bundestag zu. Denn das Parlament ist das einzige Verfassungsorgan, das vom Volk direkt gewählt wird.

Die Abgeordneten des Bundestages sind die Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, nehmen ihre Probleme und Anliegen auf und tragen sie ins Parlament als dem zentralen Ort, an dem unterschiedliche Auffassungen über den richtigen politischen Weg formuliert und diskutiert sowie notwendige Entscheidungen getroffen werden. Wer ihre Interessen in Berlin vertritt, überlassen die Wählerinnen und Wähler nicht dem Zufall.

Das Forum für den politischen Ideenwettbewerb

Schuldenkrise, Klimawandel, alternde Gesellschaft: Deutschland steht vor großen politischen Herausforderungen. Wie sie bewältigt werden können, darüber gehen die Konzepte der Parteien, die sich zur Wahl stellten, teils erheblich auseinander.

Mit ihrer Stimme entscheiden die Wähler, welche Parteien sich im politischen Ideenwettbewerb durchsetzen. Wer wählt, überlässt die Zukunft des Landes nicht allein den anderen.

Der Bundestag wählt den Bundeskanzler

Der Ausgang der Bundestagswahlen bringt Klarheit, welche Partei den Bundeskanzler stellt, der zu seiner Wahl die Mehrheit der Abgeordneten des Parlaments benötigt. Mit ihrer Stimme entscheiden die Wählerinnen und Wähler also nicht allein über die Zusammensetzung des neuen Bundestages mit.

Sie nehmen gleichzeitig Einfluss darauf, wer in Deutschland die Regierungsgeschäfte führt, die Bundesminister bestimmt und die Leitlinien der Politik der Bundesregierung verantwortet.

Der Bundestag erlässt Gesetze, die unser aller Leben betreffen

Ob Ausbau der Kleinkindbetreuung, Zuwanderung oder Zuschussrente: Die Bundesregierung kann viele Gesetzesvorhaben initiieren. Ohne Zustimmung des Parlaments aber kann sie kein einziges davon umsetzen.

Denn der Bundestag ist die gesetzgebende Gewalt in Deutschland. Er beschließt Gesetze, die unser aller Leben betreffen. Wer wählt kann mitbestimmen, in was für einer Gesellschaft wir leben.

Der Bundestag entscheidet über die Staatsausgaben

Ohne Geld läuft gar nichts in der Politik. Und deshalb läuft auch nichts ohne das Parlament. Denn der Bundestag hat wie viele andere Parlamente auch das Budgetrecht: Alle Ausgaben des Staates müssen von ihm genehmigt werden. Ein Recht, das gerade in Zeiten, in denen Regierungen milliardenschwere Konjunkturpakete schnüren, von eminenter Bedeutung ist.

Zugleich ist die richtige Haushaltspolitik ein Thema, über das die Parteien sehr unterschiedliche Auffassungen haben. Fünfter Grund: Mit ihrer Wahlentscheidung gestalten die Bürgerinnen und Bürger die Ausgabenpolitik des Bundes ein Stück weit mit. (nal/17.09.2013)

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