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Medien

Andrea Voßhoff neue Datenschutzbeauftragte

Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragten für den Datenschutz

Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragten für den Datenschutz (DBT/Melde)

Andrea Astrid Voßhoff ist neue Beauftragte der Bundesregierung für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Der Bundestag hat die frühere CDU-Bundestagsabgeordnete am Donnerstag, 19. Dezember 2013, als Nachfolgerin des am 16. Dezember aus dem Amt geschiedenen Peter Schaar gewählt. Voßhoff erhielt in offener Wahl mit Stimmkarte und Wahlausweis 403 von 587 abgegebenen Stimmen. Mit Nein votierten 151 Abgeordnete, 31 enthielten sich. Es gab zwei ungültige Stimmen.

Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer gratulierte Voßhoff und wünschte ihr viel Erfolg und Gottes Segen für ihre neue Aufgabe. Peter Schaar hatte das Amt in den vergangenen zehn Jahren inne gehabt. Nach der ersten fünfjährigen Amtszeit war er 2008 für eine weitere Amtszeit wiedergewählt worden.

Linke wollte Tagesordnungspunkt absetzen

Zu Beginn der Plenarsitzung hatte der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, für seine Fraktion in einer Geschäftsordnungsdebatte beantragt, die Wahl der Datenschutzbeauftragten von der Tagesordnung abzusetzen, was mit der Mehrheit aller anderen Fraktionen aber abgelehnt wurde. Korte hatte angeregt, überfraktionell nach einem geeigneten, möglicherweise parteilosen Kandidaten zu suchen angesichts eines der „größten Geheimdienstskandale“. Die freie Kommunikation sei „in diesem Land“ infrage gestellt.

Korte regte einen „großen Wurf“ an, die Behörde des Bundesbeauftragten substanziell aufzuwerten und deren völlige Unabhängigkeit durch Herauslösung aus dem Bundesinnenministerium herzustellen. Die Kandidatin Voßhoff sei eine integre Person. Zu bedenken sei jedoch, dass sie als CDU-Bundestagsabgeordnete die Vorratsdatenspeicherung, die Online-Durchsuchung und die Erweiterung der Kompetenzen der Geheimdienste unterstützt habe. Dies sei nicht das „richtige Zeichen“.

CDU/CSU: Gute und richtige Entscheidung für dieses Amt

Dagegen argumentierte Michael Grosse-Brömer, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, die frei gewählten, demokratisch legitimierten Abgeordneten könnten das heute entscheiden. Grosse-Brömer verwies darauf, dass die anderen Fraktionen auch Rücksicht auf Personalentscheidungen der Linksfraktion genommen hätten und spielte damit offenbar auf Gesine Lötzsch an, die als Abgeordnete der Linken neue Vorsitzende des künftigen Haushaltsausschusses werden soll.

Die Union schlage eine Kollegin vor, die im Bundestag bewiesen habe, dass sie rechtlich nüchtern analysieren und klug entscheiden könne. Sie sei eine gute und richtige Entscheidung für dieses Amt.

Grüne: Wir brauchen einen Datenschutzbeauftragten

Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen, erinnerte daran, dass die Bundesbeauftragte nach dem Bundesdatenschutzgesetz von der Bundesregierung vorgeschlagen und vom Parlament gewählt wird. Allerdings meinte sie auch: „Uns passt der Personalvorschlag nicht.“ Ihre Fraktion habe keine Zweifel an der Integrität der Person, habe den Besetzungsvorschlag aber massiv kritisiert und lehne ihn ab. Allerdings sei die Amtszeit Peter Schaars am 16. Dezember abgelaufen, das Amt derzeit nicht besetzt. Die Wahrung der Bürger- und Freiheitsrechte sei aber von zentraler Bedeutung: „Wir brauchen sofort einen Datenschutzbeauftragten.“

Haßelmann würdigte zugleich die Arbeit Peter Schaars und fand es „unmöglich“, dass ihm keine „vernünftige Verabschiedung“ beschert worden sei. Klar sei, dass ihre Fraktion einen „nahtlosen Übergang“ gefordert habe, auch wenn man den Personalvorschlag für falsch halte. Die Funktion müsse schnell neu besetzt werden.

Für die SPD lehnte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin Christine Lambrecht den Antrag der Linken ab. Sie dankte Peter Schaar für dessen Arbeit. Die SPD habe vor einer „Kontrolllücke“ gewarnt: „Wir brauchen diese Entscheidung heute und hier.“

Die Datenschutzbeauftragte müsse unabhängig agieren. Das bedeute nicht, dass sie parteilos sein müsse, das sei auch Schaar nicht gewesen. (vom/19.12.2013)

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