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Wirtschaft

Gabriel stellt Änderungen bei Ökostromrabatten vor

Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel im Plenarsaal während der Regierungsbefragung

Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel stand im Plenum Rede und Antwort. (© DBT/Melde)

Die Bundesregierung will die Ökostromrabatte für Industrieunternehmen neu regeln: In der Kabinettssitzung beschloss sie einen Gesetzentwurf (18/1304), den Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt hatte. „Wir haben, so glaube ich, eine gute Lösung gefunden“, sagte der Minister, der die wichtigsten Änderungen in der Regierungsbefragung des Bundestages  am Mittwoch, 7. Mai 2014, vorstellte. Die Opposition hingegen kritisierte die geplanten Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen. Die privaten Haushalte würden unter anderem zu sehr belastet.

Energie- und handelsintensive Unternehmen

Zukünftig sollen, so Gabriel, nur noch die Unternehmen von der Ausnahme profitieren, die Branchen angehören, die in den Umwelt- und Energiebeihilferichtlinien der EU-Kommission als stromkosten- und handelsintensiv eingestuft werden. „Der Anteil an der Bruttowertschöpfung des Unternehmens muss, je nach Branchenzugehörigkeit, mindestens 16 beziehungsweise 20 Prozent aufweisen“, erklärte der Minister.  

Damit liege der Prozentsatz etwas höher als im EEG 2012. Damals habe er bei einheitlich 14 Prozent gelegen. Als Grund für die Anhebung nannte Gabriel den Anstieg der EEG-Umlage in den beiden letzten Jahren und den damit verbundenen Anstieg der Stromkosten bei den privilegierten Unternehmen: „Unser Ziel war zwar, die energieintensive Industrie weiterhin vor Wettbewerbsschwierigkeiten zu bewahren.  Wir wollten aber auch nicht, dass nur durch die steigenden Stromkosten noch mehr Unternehmen ausnahmeberechtigt werden.“

Obergrenzen der Belastung

Grundsätzlich sollen die privilegierten Unternehmen künftig 15 Prozent der EEG-Umlage zahlen. „Wir ziehen jedoch eine Obergrenze ein“, erklärte Gabriel. Die Belastung für besonders stromintensive und andere Unternehmen solle künftig auf 0,5 Prozent  beziehungsweise vier Prozent der Bruttowertschöpfung des Unternehmens begrenzt werden.

Zudem  ist in seinem Entwurf vorgesehen, dass die Unternehmen auch einen Grundbeitrag zum Umlagesystem leisten, in dem sie die volle EEG-Umlage für die erste Gigawattstunde zahlen und für alle weiteren mindestens 0,1 Cent. Bevor er sich den Fragen der Abgeordneten stellte, verwahrte sich Gabriel ausdrücklich gegen Vorwürfe der Opposition, die kritisiert hatte, zum Kreis der ausnahmeberechtigten Branchen gehöre auch künftig beispielsweise die Pelzindustrie.

„Das stimmt nicht“, sagte der SPD-Politiker und warnte davor, solche „Tatarenmeldungen“ in die Welt zu setzen: „So entsteht  ein falscher Eindruck!“ In Wirklichkeit gehe es darum, gerade auch mittelständische Unternehmen etwa aus dem Bereich der Chemie, Zementindustrie oder Papierverarbeitung zu schützen.

Pelzwarenhersteller und Waffenproduzenten

Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) wollte sich damit jedoch nicht zufrieden geben. Er fragte, warum  dann trotzdem beispielsweise Pelzwaren-Unternehmen, Waffenproduzenten oder Fruchtsafthersteller zum Kreis der 219 ausnahmeberechtigten Branchen gehörten.

Gabriel entgegnete, die Tatsache, dass ein einzelnes Unternehmen aus einer Branche ausnahmeberechtigt sei, heiße nicht, dass damit die gesamte Branche befreit werde. „Und ob das Unternehmen dann am Ende auch unter die Ausnahmeregelung fällt, darüber entscheidet, ob es die erforderlichen 16 Prozent der Stromintensität erreicht.“

„Rabatte gehen zulasten der Privathaushalte“

Caren Lay (Die Linke) interessierte sich für die zu erwartende Belastung der privaten Verbraucher durch die Industrierabatte. „Die  5,1 Milliarden an Entlastung für die Großindustrie gehen zulasten der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der Privathaushalte“, monierte die Abgeordnete.  Eine durchschnittliche Familie hätte etwa 40 Euro mehr zu zahlen, so Lay und hakte nach: „Bleibt es dabei, oder haben Sie neue Berechnungen?“

Gabriel wies zunächst die Behauptung zurück, von den Ausnahmeregelungen profitierten nur große Unternehmen: „Überwiegend sind es die Mittelständler, denen die Regelung nutzt“, sagte der Minister. Dass Privathaushalte belastet würden, lasse sich zudem nicht umgehen. „Es ist eine Güterabwägung: Entlaste ich die Haushalte, verliere ich Arbeitsplätze. Ich habe deshalb akzeptiert, dass ich eine Entlastung der privaten Verbraucher nicht erreichen kann.“

Ausgleich für höheren Stromkosten

Dirk Becker (SPD) erkundigte sich nach der geplanten Erhöhung von 14 auf 16 Prozent Anteil an der Bruttowertschöpfung: „Das soll vor allem den Anstieg der Energiekosten ausgleichen?“ Gabriel bestätigte dies: „Ja, wir wollten die Unternehmen nicht um mehr als die geplanten 5,1 Milliarden entlasten.“

Jörn Wunderlich (Die Linke) wollte erfahren, weshalb die Regierung von den Unternehmen für die Rabatte nicht einen „Gegenleistung“ fordere, beispielsweise einen „höheren Anteil erneuerbarer Energie“.  Gabriel verwies auf die Richtlinien der EU, an der sich die deutschen Ausgleichsregelungen zu orientieren hatten: „Wir konnten nicht weitere Parameter hinzufügen.“

„Mehr Energieeffizienz einfordern“

Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf wissenschaftliche Untersuchungen, wonach das Energieeffizienzpotenzial der Industrie noch nicht ausgeschöpft sei und fragte: „Wie rechtfertigen Sie, dass von den Unternehmen kein zusätzlicher Nachweis über Energieeffizienz gefordert wird?“

Gabriel sah dies etwas anders:  In  Branchen wie der Stahlindustrie seien die Grenzen der Energieeffizienz erreicht, so der Minister. Außerdem hätten die Unternehmen selbst ein Interesse, Energie einzusparen: „Das ergibt sich schon aus dem internationalen Wettbewerb. Energie- und Rohstoffkosten bestimmen heute die Wettbewerbsfähigkeit, nicht mehr so sehr Lohn- und Personalkosten.“ (sas/07.05.2014)

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