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Wirtschaft

Sonderregelungen für stromintensive Betriebe

Strommasten

Die Koalition will stromintensive Betriebe bei der Ökostromumlage entlasten. (© picture-alliance/dpa)

Die Förderung der erneuerbaren Energien steht erneut auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Am Freitag, 23. Mai 2014, wollen die Abgeordneten in einer einstündigen Debatte ab etwa 11.35 Uhr über Ausnahmen und Reduzierungen bei der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beraten.


Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

„Sonderregelungen erforderlich“

Ziel der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ist der Erhalt Deutschlands als wettbewerbsfähiger Industriestandort. Beide Fraktionen halten daher Sonderregelungen für die stromintensive Industrie, die im internationalen Wettbewerb steht, bei der Beteiligung an den Förderkosten für Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien für erforderlich.

Sie haben daher einen Gesetzentwurf zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen vorgelegt (18/1449). Damit wollen die Fraktionen die bisherigen Ausnahmeregelungen des EEG fortführen und so zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Industriestandorts Deutschland beitragen.

Anträge auf Reduzierung der Umlage

Nach den Regelungen des Entwurfs können Anträge auf Reduzierung der EEG-Umlage von Unternehmen aus den Branchen gestellt werden, die von den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission als strom- und handelsintensiv eingestuft worden und die auf zwei Listen zusammengestellt worden sind.

Außerdem muss der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung der Unternehmen einen nach Branchen unterschiedlichen Mindestanteil aufweisen.

Eintrittsschwelle soll angehoben werden

Die Eintrittsschwelle in die besondere Ausgleichsregelung wird nach Angaben der Fraktionen gegenüber der bisherigen Regelung (einheitlich 14 Prozent) moderat angehoben und zielt darauf ab, „zu verhindern, dass der Kreis der privilegierten Unternehmen sich künftig vergrößert“.

Die privilegierten Unternehmen sollen grundsätzlich 15 Prozent der EEG-Umlage bezahlen. Diese Belastung soll jedoch auf vier beziehungsweise 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung der Unternehmen begrenzt werden.

Übergangs- und Härtefallregelungen

Ungeachtet dessen sollen alle privilegierten Unternehmen für die erste Gigawattstunde die EEG-Umlage in voller Höhe und für alle darüber hinaus gehenden Kilowattstunden mindestens 0,1 Cent bezahlen.

Unternehmen, die höher belastet werden als bisher, sollen bis 2019 Zeit erhalten, um sich auf den Anstieg der Belastung einzustellen: „Zu diesem Zweck darf sich die von einem Unternehmen zu zahlende EEG-Umlage von Jahr zu Jahr höchstens verdoppeln“, heißt es in dem Entwurf, der noch weitere Übergangs- und Härtefallregelungen vorsieht.

Entlastung um 5,1 Milliarden Euro

Wie aus dem Gesetzentwurf weiter hervorgeht, wird in diesem Jahr eine Strommenge von 107,1 Terawattstunden als privilegiert anerkannt. Davon betreffen 90 Prozent die Industrie und zehn Prozent Schienenbahnen. Die Entlastungswirkung beträgt nach diesen Angaben insgesamt 5,1 Milliarden Euro.

Der Entwurf soll im Anschluss an die Debatte im federführenden Wirtschaftsausschuss weiterberaten werden. (hle/15.05.2014)

 

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