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Inneres

Grüne scheitern mit Antrag zur Einbürgerung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist am Donnerstag, 16. Januar 2014, mit einem Vorstoß gescheitert, bis zur geplanten Abschaffung der sogenannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit von Betroffenen zu vermeiden. Einen entsprechenden Antrag der Fraktion (18/186) lehnte der Bundestag mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der Mehrheit der SPD-Fraktion ab. Nach der Optionspflicht müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern mit Erreichen der Volljährigkeit bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden.

„Optionszwang hat sich nicht bewährt“

Dem Grünen-Antrag zufolge sollte die Bundesregierung bei den Ländern „darauf hinwirken, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr dadurch verloren geht, dass den Betroffenen eine Beibehaltungsgenehmigung vorenthalten wird“. Wie aus der Vorlage hervorgeht, werden im diesem Jahr „nach bisheriger Rechtslage 5.343 junge Deutsche optionspflichtig“.

Dem Parlament lag zugleich ein Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion zur Abschaffung der Optionspflicht vor (18/185). Über alle politischen Lagergrenzen hinweg bestehe „inzwischen Einigkeit, dass sich der Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht nicht bewährt hat“, heißt es in dem Entwurf, der zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde.

Auf einen Regierungsentwurf könne jedoch nicht gewartet werden, denn „weitere problematische Fälle“ entstünden „mit jedem Tag, der verstreicht“. Soweit Betroffene „die deutsche Staatsangehörigkeit bereits verloren haben, wird das geschehene Unrecht wieder gut gemacht“, heißt es in der Vorlage weiter. Danach sollen Betroffene durch einfache Erklärung die deutsche Staatsangehörigkeit wieder erwerben können, ohne ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen.

„Völlig unzureichender Schritt“

In einem weiteren Antrag der Fraktion Die Linke (18/286) wird die Koalitionsvereinbarung, die Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder aufzuheben, als „völlig unzureichender Schritt“ kritisiert. In dem Antrag, der ebenfalls an die Ausschüsse überwiesen wurde, fordert die Fraktion die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs auf, um „das Staatsangehörigkeitsrecht grundlegend zu modernisieren und Einbürgerungen umfassend zu erleichtern“. Dazu soll der Fraktion zufolge Mehrstaatigkeit „bei Einbürgerungen und beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland generell akzeptiert“ werden.

Ein Einbürgerungsanspruch soll nach dem Willen der Abgeordneten im Grundsatz nach fünfjährigem Aufenthalt bestehen; beim Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt soll es genügen, wenn ein Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Auch fordern die Parlamentarier unter anderem, dass ehemalige Deutsche, die etwa infolge der Optionspflicht ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, diese auf Antrag zurückerhalten, ohne die bisherige aufgeben zu müssen.

Grüne: Optionspflicht integrationspolitischer Unsinn

In der Debatte begrüßte der Grünen-Parlamentarier Volker Beck, dass die schwarz-rote Koalition die Abschaffung der Optionspflicht beschlossen habe.

Mit ihrer Gesetzgebung komme die Regierungskoalition indes nicht voran. Sie solle den Grünen-Entwurf zur Grundlage nehmen; dann könne der Bundestag schnell zu einer Beschlussfassung kommen. Die Optionspflicht sei „integrationspolitischer Unsinn“, der nicht weiter praktiziert werden dürfe.

CDU/CSU: Integration vor Staatsangehörigkeit

Der CDU-Abgeordnete Helmut Brandt betonte dagegen, dass es „gute Gründe“ für die Optionspflicht gegeben habe.

Dennoch hätten sich Union und SPD im Koalitionsvertrag entschieden, „die Optionspflicht abzuschaffen beziehungsweise dem betroffenen Personenkreis es leichter zu ermöglichen, die doppelte Staatsbürgerschaft zu behalten“. Die Union halte jedoch ihr „Modell ,Integration geht vor Staatsangehörigkeit' nach wie vor für richtig“.

Linke: Engstirnig und ungerecht

Für Die Linke kritisierte die Parlamentarierin Petra Pau, zwar solle die Optionspflicht fallen und hierzulande geborene Kinder von Ausländern sollten sich nicht mehr zwischen zwei Staatsbürgerschaften entscheiden müssen, „aber Ältere und neu Eingewanderte stehen weiter vor der Qual der Wahl“.

Dies sei „engstirnig“ und „ungerecht“. Sie kenne keine triftigen Gründe gegen eine doppelte Staatsbürgerschaft. Ihre Fraktion unterstütze den Grünen-Antrag, dringe aber auf weitergehende Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht.

SPD: Schritt in die richtige Richtung

Der SPD-Abgeordnete Uli Grötsch nannte die Abschaffung der Optionspflicht einen „Schritt in die richtige Richtung hin zu einem modernen Staatsangehörigkeitsrecht“. Auch nach Auffassung der SPD sollten möglichst viele dauerhaft in Deutschland lebende Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können. Mehrere Punkte der Oppositionsvorlagen seien unterstützenswert, „so etwa die vereinfachte Erteilung von Beibehaltungsgenehmigungen, damit die ausländische Staatsbürgerschaft im Optionsverfahren nicht (...) automatisch verloren geht“.

Die zuständigen Landesbehörden seien bis zur vorgesehenen Gesetzesänderung aufgefordert, auf die Betroffenen einzuwirken, „dass diese rechtzeitig einen Antrag auf eine Beibehaltungsgenehmigung stellen“. (sto/16.01.2014)

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