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Auswärtiges

„Türkei-Einsatz um ein Jahr verlängern“

Patriot-Raketenabwehrstaffel der Bundeswehr in der Südtürkei

Patriot-Raketenabwehrstaffel der Bundeswehr in der Südtürkei (© picture-alliance/dpa)

Die Bundeswehr soll sich weiterhin am Nato-Luftverteidigungseinsatz in der Türkei zum Schutz vor Angriffen aus Syrien beteiligen. Über einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung (18/262) debattieren die Abgeordneten am Donnerstag, 16. Januar 2014, ab voraussichtlich 14.10 Uhr. Die Aussprache soll 38 Minuten dauern.



Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Luftüberwachung an der Grenze zu Syrien

Der Auftrag der Mission „Active Fence“ bestehe nach wie vor in der Verstärkung der Luftüberwachung an der Grenze zu Syrien und diene damit dem Schutz der türkischen Bevölkerung und des türkischen Territoriums vor Angriffen aus dem benachbarten Bürgerkriegsland, heißt es im Antrag der Bundesregierung.

Der Einsatz erfolge auf Ersuchen des Nato-Partners Türkei und auf der Grundlage des Rechts der kollektiven Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta. Er ziele nicht auf die „Einrichtung oder Überwachung einer Flugverbotszone über syrischem Territorium“ ab, wie die Bundesregierung betont: „Die bodengebundene Luftverteidigung wird nicht in den syrischen Luftraum hineinwirken.“

Bis zu 400 Soldaten im Einsatz

Das Mandat ist laut Antrag bis zum 31. Januar 2015 befristet. Zum Einsatz sollen bis zu 400 Soldaten kommen. Im Vordergrund steht vor allem die bodengebundene Luftverteidigung durch das Flugabwehr-Raketensystem „Patriot“. Die Kosten des Einsatzes beziffert die Bundesregierung auf 19,5 Millionen Euro.

Die Türkei sei unverändert der am stärksten vom Syrien-Konflikt betroffene Nato-Partner, heißt es zur Begründung. Die bisherige Präsenz der Nato habe dazu beigetragen, eine Ausweitung des syrischen Bürgerkriegs auf die Türkei zu verhindern.

„Auswirkungen der Syrienkrise begrenzen“

Trotz der Fortschritte bei der Beseitigung syrischer Chemiewaffen unter internationaler Aufsicht bestehe zudem ein „Restrisiko“: Eine Weiterverbreitung sowie ein militärischer oder terroristischer Einsatz dieser Waffen könne nicht vollkommen ausgeschlossen werden.

Die Bundesregierung sieht den Einsatz der deutschen „Patriot“-Kräfte als Teil der „umfassenden Bemühungen“, die regionalen Auswirkungen der Syrienkrise zu begrenzen. Dazu gehöre das deutsche Engagement zur Unterstützung der UN/OVWC-Mission zur Vernichtung syrischer Chemiewaffen sowie nicht zuletzt ein „erhebliches humanitäres und entwicklungspolitisches Engagement in Syrien und den Nachbarstaaten“. (ahe/10.01.2014)

 

 

 

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