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Wirtschaft

Grüne wollen EEG-Rabatt stärker beschränken

Auch Stahlwerke benötigen viel Strom.

Auch Stahlwerke benötigen viel Strom. (© pa/dpa)

Die Grünen wollen die Industrievergünstigungen beim Strompreis in Übereinstimmung mit dem Europarecht auf solche stromintensive Unternehmen beschränken, die im internationalen Wettbewerb stehen. Zugleich solle das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als „kosteneffizientes Instrument“ beibehalten werden, heißt es in einem Antrag der Fraktion (18/291), den der Bundestag am Freitag, 17. Januar 2014, erstmals berät. Der Vorschlag soll anschließend im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie weiterberaten werden.

Niedrigere EEG-Umlage für stromintensive Betriebe

Nach dem EEG können Unternehmen bei der zu zahlenden EEG-Umlage entlastet werden, wenn sie im internationalen Wettbewerb stehen. Statt der vollen, von allen nichtprivilegierten Endverbrauchern zu zahlenden Umlage von derzeit 6,24 Cent pro Kilowattstunde zahle ein Großteil der entlasteten Unternehmen lediglich eine Umlage von 0,05 Cent pro Kilowattstunde, heißt es in dem Antrag.

Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung habe die Schwellenwerte im EEG derart gesenkt, dass mittlerweile auch Großbäckereien und Hähnchenmastanlagen nur noch eine stark verringerte EEG-Umlage zahlen müssten. Auch der Braunkohletagebau profitiere von einer niedrigeren Umlage, obwohl er nicht im internationalen Wettbewerb stehe, argumentieren die Grünen.

Rund 2.100 Unternehmen profitieren

Hätten 2012 noch 979 Betriebe die Vergünstigungen in Anspruch genommen, so seien es in diesem Jahr bereits rund 2.100 Unternehmen. Die EU-Kommission habe daher eine Prüfung der Förderung von Unternehmen durch die Teilbefeiung von der Umlage eingeleitet. Sie vermutet den Angaben zufolge durch die Festelgung von „willkürlichen Schwellenwerten von Energieverbräuchen“ eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten. Der deutschen industrie drohten unter Umständen Nachzahlungen in Millionenhöhe.

Die Fraktion erartet von der Regierung, dass sie einerseits europarechtswidrige Regelungen beseitigt und andereseits das „effiziente und erfolgreiche System der Einspeisevergütungen“ im EEG beibehält. Es bestehe hoher Zeitdruck, da die Konsultationsphase zu den Beihilfeleitlinien bereits am 14. Februar ende. Die Regierung müsse Planungssicherheit für Investitionen in erneuerbare Energien und auch für die Bevölkerung schaffen, betont die Fraktion. (vom/16.01.2014)