Finanzhilfen für den gewerblichen Mittelstand
Der Bundestag will am Donnerstag, 13. Februar 2014, den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2014 (18/273) beschließen. Dazu hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/500). Vorgesehen ist, dass gewerbliche Unternehmen vor allem des Mittelstandes und Freiberufler zinsgünstige Finanzierungen aus ERP-Programmen mit einem Volumen von insgesamt rund 6,17 Milliarden Euro erhalten können. Debattiert wird über den Gesetzentwurf ab voraussichtlich 17.35 Uhr eine Dreiviertelstunde lang.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Hilfen für Mittelständler und Freiberufler
Das ERP-Sondervermögen geht auf den Marshall-Plan der Nachkriegszeit zurück, wobei ERP für „European Recovery Program“ (Europäisches Wiederaufbauprogramm) steht. Der Wirtschaftsplan für 2014 umfasst Einnahmen und Ausgaben von 793,3 Millionen Euro. Durch das Gesetz wird das Bundeswirtschaftsministerium ermächtigt, Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe von bis zu 2,4 Milliarden Euro zulasten des Sondervermögens zu übernehmen.
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen Unternehmensgründungen und -übernahmen unterstützen und dazu beitragen, dass mittelständische private Unternehmen erfolgreicher wirtschaften können. Dazu werden zinsbegünstigte Finanzierungshilfen bereitgestellt für die Exportfinanzierung und für Innovationen in Höhe von jeweils einer Milliarde Euro, für Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen von 3,78 Milliarden Euro, für Vorhaben in regionalen Fördergebieten von 300 Millionen Euro und für die Refinanzierung von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften von 90 Millionen Euro.
Förderfähige Investitionen
Förderfähig sind danach Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Fördergebieten der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer gewerblicher Betriebe und der freien Berufe, die Refinanzierung von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die Mittelständlern die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern, die langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung und die Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.
Darüber hinaus ist vorgesehen, 2,7 Millionen Euro für Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler zu vergeben und Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von „Multiplikatoren“ nach Deutschland zu fördern. 3,6 Millionen Euro sind zugunsten der Förderung des „Deutschen Programms für transatlantische Begegnung“ eingestellt.
Der federführende Wirtschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf am Mittwoch, 12. Februar, abschließend beraten und dem Bundestag einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. (vom/13.02.2014)