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Texte

Bundestag will einen Nachhaltigkeitsbeirat

Steckerleiste liegt auf einer Wiese vor einem Windpark.

(picture alliance / blickwinkel)

Der Bundestag will wieder wie in der vergangenen Wahlperiode einen Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung einsetzen. Dazu haben CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Antrag (18/559) vorgelegt, über den am Donnerstag, 20. Februar 2014, abgestimmt wird. Die Debatte beginnt gegen 17.45 Uhr und dauert 45 Minuten.




Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

„Nachhaltigkeitspolitik parlamentarisch begleiten“

Der Beirat soll die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung auf parlamentarischer Ebene fachübergreifend begleiten. Er soll sich aus 17 ordentlichen und 17 stellvertretenden Mitgliedern zusammensetzen, von denen die CDU/CSU jeweils acht, die SPD jeweils fünf, Die Linke und die Grünen jeweils zwei stellen. Im Einzelnen soll es darum gehen, die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie und die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung auf europäischer und internationaler Ebene zu begleiten.

Dabei geht es um die Fortentwicklung der Indikatoren und Ziele, die Festlegung und Konkretisierung von Maßnahmen und Instrumenten und um die Vernetzung „wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze“. Auf europäischer Ebene geht es um die Europäische Nachhaltigkeitsstrategie, auf internationaler Ebene um Aktivitäten und Maßnahmen im Rahmen des Folgeprozesses der Nachhaltigkeitskonferenz der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro 1992 (Rio-Folgeprozess).

Stellungnahmen und Empfehlungen

Der Beirat soll Beratungen in anderen Bundestagsgremien, die eine nachhaltige Entwicklung betreffen, begleiten, indem dem jeweils federführenden Ausschuss gutachtliche Stellungnahmen und Empfehlungen vorgelegt werden können. Er soll sich mit Schwerpunkten einer nachhaltigen Entwicklung befassen und Bundestag und Bundesregierung, falls erforderlich, Empfehlungen vorlegen. Auch soll er die Nachhaltigkeitsprüfung der Bundesregierung bewerten.

Darüber hinaus soll er auch die Aktivitäten des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung im Bundeskanzleramt sowie weiterer Institutionen auf der Ebene der Bundesregierung, vor allem des Rates für Nachhaltige Entwicklung, parlamentarisch begleiten.

Schließlich soll auch die Kontaktpflege und Beratung mit weiteren Institutionen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zu seinen Aufgaben zählen, also etwa zu anderen ntionalen Parlamenten und zu EU-Institutionen. Ebenso soll der Beirat den Bundestag regelmäßig über seine Tätigkeit informieren. Der Beirat war erstmals 2004 eingesetzt worden. (vom/19.02.2014)

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