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Inneres

Konsequenzen aus den NSU-Ermittlungspannen

Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag, 20. Februar 2014, seinen Willen bekundet, die 50 Empfehlungen des Untersuchungsausschusses zu der Mordserie umzusetzen, die dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) angelastet wird. Auch die Regierung und die Länder sollen diesen Forderungskatalog „zügig und umfassend“ verwirklichen, wie es in dem von allen Fraktionen eingebrachten Antrag (18/558) heißt. Der CDU-Abgeordnete Clemens Binninger bezeichnete die Plenardebatte als „guten Startschuss“ für den anstehenden Reformprozess, Dr. Eva Högl (SPD) sah ein „starkes Signal“.

Maas kündigt Gesetzentwurf an

Konkret kündigte Justizminister Heiko Maas (SPD) bis Ostern einen Gesetzentwurf an, der als Konsequenz aus der NSU-Affäre die Rolle des Generalbundesanwalts bei Ermittlungen zu gravierenden Staatsschutzdelikten stärken soll. Petra Pau meinte, beim Kampf gegen den militanten Rechtsextremismus geschehe immer noch zu wenig. „Zu viele haben die Lektion NSU noch nicht gelernt“, so die Abgeordnete der Linken, weshalb man dieses Kapitel nicht schließen dürfe.

Hans-Christian Ströbele (Grüne)
betonte, der Bundestag stehe in der Pflicht, sich auch in Zukunft um die weiterhin offenen Fragen im Zusammenhang mit der Mordserie zu bemühen. Der in der vergangenen Legislaturperiode eingesetzte Untersuchungsausschuss sollte Fehlgriffe und Pannen von Polizei und Geheimdienst bei den jahrelang erfolglosen Ermittungen zu der Erschießung von neun türkisch- oder griechischstämmigen Kleinunternehmern und einer deutschen Polizistin durchleuchten.

50 Reformvorschläge

Zu den von dem Gremium erarbeiteten 50 Reformvorschlägen gehören etwa eine bessere parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste, die Neuregelung des Einsatzes von V-Leuten, eine intensivere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden, eine Stärkung der „interkulturellen Kompetenz“ bei Verfassungsschutz und Polizei, die Schaffung einer „zentralen ermittlungsführenden Dienststelle“ bei Fällen von länderübergreifender Bedeutung oder der Ausbau gesellschaftlicher Präventionsbemühungen.

In der Debatte machten Linke und Grüne klar, dass sie beim Inlandsgeheimdienst und bei V-Leuten Änderungen verlangen, die über die fraktionsübergreifende Resolution hinausgehen. Die Verfassungsschutzämter seien „nicht kontrollierbar und reformierbar“, erklärte Pau, weshalb sie aufgelöst werden sollten.

„Inlandsaufklärung neu aufbauen“

Für einen solchen Schritt, dem ein Neuaufbau der Inlandsaufklärung mit einer effektiveren parlamentarischen Kontrolle folgen müsse, plädierte auch Irene Mihalic von den Grünen. Die Oppositionsfraktionen wollen zudem den Einsatz von V-Leuten generell beenden, „die mehr schaden als nützen“ (Ströbele).

Aus Sicht von Högl hat in der NSU-Affäre der Verfassungsschutz zwar am meisten Vertrauen verspielt. „Aber wir brauchen den Verfassungsschutz und auch V-Leute“, sagte Högl. Doch müsse dieser Bereich grundlegend reformiert werden.

„Wir benötigen einen besseren Verfassungsschutz“

„Wir benötigen einen besseren Verfassungschutz“, jedoch nicht dessen Abschaffung, unterstrich auch Innenminister Dr. Thomas de Maizière. Die CDU-Politiker kündigte eine Gesetzesnovellierung an, um das Bundesamt für Verfassungsschutz als Zentralstelle gegenüber den Ländern aufzuwerten.

Auch solle die „Analysefähigkeit“ des Nachrichtendiensts erhöht werden – der Untersuchungsausschuss hatte moniert, dass vorliegende Informationen zu der Mordserie und zum Abtauchen des später als NSU aufgeflogenen Trios nicht adäquat ausgewertet worden seien. Laut de Maizière wurden inzwischen bereits Maßnahmen zu einer engeren Kooperation der Sicherheitsinstanzen und zu einer Verbesserung der internen Abläufe in diesen Behörden ergriffen.

„Geschäftsstelle einrichten“

Armin Schuster (CDU/CSU) sprach sich dafür aus, für die Realisierung der 50 Forderungen eine Geschäftsstelle einzurichten oder einen speziellen Beauftragten zu berufen, was symbolisch von Gewicht sei. Wie Maas erläuterte, müsse der Generalbundesanwalt immer dann Fälle an sich ziehen können, wenn es sich um gravierende Staatsschutzdelikte handelt.

Auch soll die Karlsruher Instanz Streitigkeiten um die staatsanwaltschaftliche Zuständigkeit entscheiden, wenn es um Straftaten in mehreren Ländern geht.

Appell an die Länder

Der Justizminister: „Eifersüchteleien und Konkurrenzdenken dürfen Ermittlungen nicht gefährden.“ Mit Änderungen im Strafgesetzbuch will der SPD-Politiker dafür sorgen, dass in Gerichtsurteilen frremdenfeindliche Motive stärker berücksichtigt werden können.

Mehrere Redner wie Binninger, Högl oder Schuster appellierten an die Länder, sich auch ihrerseits für die Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses zu engagieren. Högl lobte, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen würden bereits mit Nachdruck ihren Verfassungsschutz reformieren. Binninger warf der baden-württembergischen Regierung vor, die Hintergründe des in Heilbronn verübten Mords an der Polizistin Michèle Kiesewetter und die Rolle des zeitweise im Südwesten aktiven Ku-Klux-Klan nicht konsequent aufzuarbeiten.

„Noch viele Fragen offen“

Wiederholt wurde in der Debatte beklagt, dass in der NSU-Affäre immer noch viele Fragen offen seien. Bis heute wisse man nicht, monierte Martina Renner (Die Linke), warum die Fahndung nach der NSU-Zelle erfolglos geblieben sei. Auch sei das Motiv für die Erschießung Kiesewetters unklar.

Ströbele wies auf neue Informationen hin, wonach das Handy Uwe Böhnhardts nach dem Untertauchen des Trios zeitweise abgehört worden sei, die aufgezeichneten Gespräche jedoch ohne Auswertung gelöscht worden seien. Mehrere Redner wie etwa Pau, Sönke Rix (SPD), Ulrike Bahr (SPD) oder Martin Patzelt (CDU/CSU) riefen dazu auf, das zivilgesellschaftliche Engagement gegen Rechtsextremismus stärker zu unterstützen. Susanne Mittag (SPD) sagte, wer eine effizientere Arbeit der Polizei verlange, müsse auch mehr Geld in Personal investieren. (kos/20.02.2014)

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