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Ernährung

Grüne fordern Pflicht zur Angabe von Gen-Pollen

Honig wird aus einem Glas auf einen Löffel genommen

(dpa)

Honig, der gentechnisch veränderte Pollen enthält, soll eindeutig gekennzeichnet werden. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/578), den die Grünen dem Deutschen Bundestag am Donnerstag, 13. März 2014, zur Abstimmung vorlegen. Dazu hat der Landwirtschaftsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/792), über die namentlich abgestimmt wird. Die Debatte beginnt voraussichtlich gegen 15.35 Uhr und dauert 45 Minuten.

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Honigurteil des Europäischen Gerichtshofs

Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, sich in den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission über die geplante Änderung der Honigrichtlinie (Ratsdokument 13957/12) dafür einzusetzen, dass die Kennzeichnungspflicht im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1829 / 2003 von Honig entsprechend der Intention des sogenannten Honig-Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umgesetzt wird.

Danach sei Honig, der Pollen zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen enthalte, als genetisch verändert zu kennzeichnen. Der EuGH habe in seinem Urteil vom 6. September 2011 in der Rechtssache C-442-09, dem sogenannten Honig-Urteil, festgestellt, dass Honig, der Pollen mit gentechnisch verändertem Erbgut und gentechnisch veränderten Proteinen enthält, ein Lebensmittel mit Zutaten darstellt, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden.

Änderung der Honigrichtlinie

Die Grünen kritisieren, dass die Europäische Kommission am 21. September 2012 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der sogenannten Honigrichtlinie 2001/101/EG vorgelegt habe, der im Ergebnis Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen als natürlichen Bestandteil von Honig einstufen würde.

Dadurch sei eine Kennzeichnung von Honig, der Pollen zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen enthält, nicht mehr erforderlich und würde von Verbrauchern nicht erkannt werden. Die Fraktion bemängelt, dass zum Beispiel sortenreiner Rapshonig, der vollständig auf Grundlage von gentechnisch verändertem Raps erzeugt wurde und damit fast ausschließlich dessen Pollen enthält, nicht entsprechend deklariert werden müsste. (eis/13.03.2014)

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