Sozialabkommen mit Uruguay Debattenthema
Das Abkommen vom 8. April 2013 mit Uruguay über Soziale Sicherheit steht am Donnerstag, 13. März 2014, im Mittelpunkt einer 45-minütigen Debatte, die voraussichtlich gegen 14.05 Uhr beginnt. Zu dem Abkommen hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/272) vorgelegt, der in erster Lesung beraten wird und anschließend an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden soll.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet aufwww.bundestag.deund auf mobilen Endgeräten übertragen.
Rentenzahlungen in den anderen Staat
In dem Abkommen geht es unter anderem um Regelungen, die eine Doppelversicherung von Arbeitnehmern verhindern sollen, die von ihren Betrieben in das jeweils andere Land entsandt werden. Vorgesehen ist, dass die Arbeitnehmer allein den Rechtsvorschriften eines Vertragsstaates, in der Regel des Heimatstaates, unterliegen.
Darüber hinaus sehen die Regelungen die uneingeschränkte Zahlung von Renten in den anderen Staat vor. Voraussetzungen dafür könnten durch die Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. (vom/10.03.2014)