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Inneres

Mehrheit will den Optionszwang abschaffen

Eine Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages will den Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht abschaffen. Das wurde in einer Aktuellen Stunde auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am Mittwoch, 12. März 2014, deutlich. So sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, Deutschland tue sich „seit jeher“ schwer mit dem Staatsangehörigkeitsrecht. Erst 1999 sei neben das „Blutrecht“ auch das Geburtsrecht getreten. Damals seien doppelte Staatsangehörigkeiten weitgehend abgeschafft und die Optionspflicht eingeführt worden.

Grüne: Optionspflicht soll Geschichte sein

Noch in der letzten Wahlperiode habe die Bundesregierung als „Dogma“ betont, die Verhinderung der Mehrstaatlichkeit sei ein „prägendes Element“ des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts. Während der Koalitionsverhandlungen habe seine Partei nach den Äußerungen der SPD gehofft, die Optionspflicht sei „ein für alle mal Geschichte“.

Doch der Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium sei kein „Optionspflicht-Abschaffungsgesetz, sondern ein Optionspflicht-Verlängerungs- und Komplizierungsgesetz“. Viele Ausnahmen führten dazu, dass auch in Deutschland geborene Jugendliche die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren würden. Dies sei „grober Unfug“ und ein „bürokratisches Monstrum“. Es dürfe nicht länger „Deutsche auf Probe“ geben.

Linke: Doppelte Staatsangehörigkeiten generell hinnehmen

Dem stimmt auch Die Linke zu. Ihre Partei, so Petra Pau, sei schon immer gegen eine Optionspflicht gewesen und für eine „generelle Hinnahme von doppelten Staatsangehörigkeiten“, nicht nur mit der Türkei. Im Kern gehe es bei der Optionspflicht darum, dass junge Deutsche mit türkischen Wurzeln sich entscheiden müssten zwischen „Wir oder ihr“; dies sei „falsch“.

Union und SPD hätten eine Lösung versprochen, nun gebe es aber Streit, weil es eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Optionspflicht gebe, die von drei SPD-regierten Ländern getragen werde. Wenn die Große Koalition aber glaube, ihr Einfluss im Bund sei so groß, dass sie Landesregierungen „vorschreiben“ könne, was die im Bundesrat oder in den Ländern zu tun hätten, könne sie auch gleich „den Föderalismus aus dem Grundgesetz“ streichen und die „Demokratie ebenso“. Dies wäre zwar falsch, aber konsequent.

CDU/CSU: Betroffene müssen Bezug zu Deutschland haben

Für die Union sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thomas Strobl, es müsse sichergestellt werden, dass nur diejenigen eine doppelte Staatsbürgerschaft erhalten sollten, die auch Verbindungen zu Deutschland hätten. Wenn türkische Eltern eine hier geborene Tochter in die Türkei verbrächten, sie dort auf eine Koranschule schickten und mit 15 Jahren an einen Mann verheirateten und das Mädchen „nullkommanull“ Identifikation mit Deutschland habe, solle dies nicht mit der deutschen Staatsbürgerschaft honoriert werden.

Auf den Einwand der Grünen, das geplante Gesetz sei ein bürokratisches Monstrum, sagte Strobl, für den Nachweis, in Deutschland die Schule besucht zu haben, reiche die Vorlage von Zeugnissen aus. Diesen „minimalen bürokratischen Aufwand“ könne man erwarten, wenn es um die deutsche Staatsbürgerschaft gehe.

SPD: Koalitionsvertrag gilt „in Bund und Ländern“

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Dr. Eva Högl, sagte, die Große Koalition werde die Optionspflicht „abschaffen“. Dies sei eine ihrer ersten Maßnahmen. Eine Optionspflicht schade der Integration, belaste die Verwaltung und passe nicht in „ein modernes Deutschland“.  Es sei „ein offenes Geheimnis“, das man innerhalb der Koalition um die Formulierung „und aufgewachsen“ ringe – man wolle sicherstellen, dass die betroffenen Personen einen Bezug zu Deutschland hätten.

Högl kündigte an, der Vorschlag des Bundesinnenministers werde sich im Gesetzgebungsverfahren noch verändern und kündigte eine „vernünftige Lösung“ an. Den SPD-regierten Ländern könne man Initiativen nicht verwehren, für die SPD in Bund und Ländern gelte aber der Koalitionsvertrag. (suk/12.03.2014)

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