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Auswärtiges

Kommission für Auslandseinsätze kommt

Der Bundestag hat auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/870) beschlossen, eine Kommission „zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte“ bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr einzurichten – doch die Oppositionsfraktionen wollen die Teilnahme an diesem Gremium verweigern. Nach einer kontroversen Debatte stimmten die Abgeordneten bei Ablehnung der Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen am Donnerstag, 20. März 2014, für einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und SPD (18/766).

Grüne: Koalition will Parlamentsvorbehalt abschwächen

Grüne und Linke argumentierten, dass sie nicht „Feigenblatt“ in einer Kommission sein wollen, die am Ende Abstriche beim Parlamentsbeteiligungsgetz empfehlen könnte – und sie machten das an einem Punkt fest: Die Koalition habe es kategorisch abgelehnt, die Formulierung nicht nur einer „Sicherung“, sondern einer „Stärkung“ der Parlamentsrechte in den Einsetzungsbeschluss aufzunehmen. „Nicht wir sind es, die sich hier verweigern, Sie sind es, die sich verweigern, wenn nicht alle nach Ihrer Pfeife tanzen“, sagte Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen) in Richtung von Union und SPD.

Die kategorische Ablehnung auf den Vorschlag der Opposition einzugehen, zeige, dass es der Koalition in Wahrheit um eine Abschwächung des Parlamentsvorbehalts gehe.

Linke befürchtet Mimachautomatismus

Dr. Alexander S. Neu (Die Linke) warf Union und SPD vor, mit einer etwaigen abgestuften Intensität der Parlamentsbeteiligung in der Frage von integrierten Stäben bei Nato und EU einen „Mitmachautomatismus“ einzurichten.

Dies gelte auch dann, wenn Partner wie die USA, Großbritannien oder Frankreich wieder einmal militärisch „irgendwo die Welt retten“ wollten.

„Spannungsverhältnisse identifizieren“

Nach Vorstellungen der Koalitionsfraktionen soll das Gremium unter anderem die bestehenden und künftig zu erwartenden Formen militärischer Integration im Rahmen von Nato und EU ermitteln und mögliche „Spannungsverhältnisse“ zur bestehenden deutschen Parlamentsbeteiligung identifizieren. Untersucht werden sollen auch „verfahrensmäßige wie verfassungsrechtliche Möglichkeiten einer frühzeitigen parlamentarischen Beteiligung unter Nutzung des gesamten Spektrums möglicher Instrumente“.

Weiter dringen die Abgeordneten der Koalition darauf, die Möglichkeit einer gestaffelten Intensität parlamentarischer Beteiligung nach Art des Einsatzes und „unter voller Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ zu prüfen. Die Koalitionsfraktionen erhoffen sich von der Arbeit der Kommission „konkrete Handlungsoptionen möglichst im Konsens“.

SPD will Mitarbeit der Opposition

Letzteres betonte in der Debatte nochmals der SPD-Abgeordnet Dr. Rolf Mützenich: „Ich hätte mir die Beteiligung aller Fraktionen gewünscht“ – schon allein deshalb, weil 2004/2005 Rot-Grün das Parlamentsbeteiligungsgesetz allein auf den Weg gebracht habe – und andere Vorstellungen aus den Reihen der Union damals nicht berücksichtigt worden seien.

„Mit der Verweigerung zur Mitarbeit verengen Sie die Debatte“, sagte Mützenich in Richtung Opposition: „Die Einladung zur Mitarbeit besteht weiterhin“.

CDU/CSU: Juwel parlamentarischer Arbeit

Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) stellte klar, dass die Kommission in dem Bewusstsein eingesetzt werde, „dass die Parlamentsbeteiligung ein wirkliches Juwel unserer parlamentarisches Arbeit ist, das wir sichern wollen“.

Dazu gehöre angesichts engerer Zusammenarbeit mit den Partnern und neuer sicherheitspolitischer Anforderungen auch die Überprüfung der Mandatierungspraxis. „Die Schlussentscheidung liegt beim Parlament, das ist keine Frage“, sagte Wadephul mit Blick auf mögliche Änderungsvorschläge der Kommission.

Alternativen der Opposition

Keine Mehrheit fanden die Anträge von der Linken (18/839 neu) und Grünen (18/775), die sich ausdrücklich für einen Prüfung der „Stärkung“ der Parlamentsrechte eingesetzt hatten. Die Grünen hatten eine Überprüfung der „Verbesserung der Transparenz, Evaluation und Mitwirkungsrechte“ des Bundestages gefordert sowie eine Prüfung künftiger „integrierter Mandate“, die nicht nur eine militärische Entsendung umfassen, „sondern auch das gesamte Spektrum politischer und ziviler Schritte unter Einschluss von Polizeibeamten, zivilen Helfern sowie entwicklungspolitischen Maßnahmen“.

Die Linke hatte von der Kommission unter anderem Empfehlungen erbeten, wie das parlamentarische Entscheidungs- sowie das Kontrollrecht angesichts etwaiger Einsätze unbemannter Waffensysteme „gesichert und ausgebaut“ werden können und wie eine Unterrichtung jenseits der bisherigen „besonderen Unterrichtungspraxis“ beim Einsatz von Spezialkräften erfolgen kann.

Zudem hatte die Linksfraktion gefordert, die parlamentarische Hürde bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr höher zu legen: Die notwendige Zustimmung sollte nach ihren Vorstellungen von „einfacher Mehrheit“ auf eine Zweidrittelmehrheit der Bundestagsabgeordneten angehoben werden, „um auf diese Weise die Legitimationsqualität zu erhöhen“. (ahe/20.03.2014)

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