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Arbeit

Grüne wollen ein Entgeltgleichheitsgesetz

Frau mit Boxhandschuhen.

(picture alliance/JOKER)

Frauen verdienen nach wie vor im Durchschnitt 22 Prozent weniger als Männer. Ein Zustand, der von allen Fraktionen des Bundestages beklagt wird. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will dagegen gesetzlich vorgehen. In einem Antrag (18/847), der am Freitag, 21. März 2014, ab 12.30 Uhr erstmals beraten wird, fordert die Fraktion ein Entgeltgleichheitsgesetz mit verbindlichen Regelungen. Es soll nach den Vorstellungen der Abgeordneten sicherstellen, „dass alle tariflichen und nichttariflichen Entgeltregelungen diskriminierungsfrei gestaltet sind“.

„Unmittelbare Diskriminierung“

Zu diesem Zweck, heißt es in dem Antrag weiter, sollen die Entgeltregelungen mit Hilfe von Arbeitsbewertungssystemen überprüft werden. Wird so eine Diskriminierung festgestellt, solle die in einer festgelegten Zeit beseitigt werden müssen. Aus Sicht der Grünen kann nur so die Gleichbehandlung von Frauen, zu der die Bundesregierung durch das Grundgesetz und durch europäisches Recht verpflichtet sei, konsequent umgesetzt werden.

Ein solches System sei auch deshalb notwendig, da es nicht nur eine unmittelbare Diskriminierung gebe, bei der Frauen mit gleicher Qualifikation und gleicher Berufserfahrung weniger Geld bekämen als ihre männlichen Kollegen. Weitaus schwieriger nachweisbar sei die mittelbare Diskriminierung, die auf einer unterschiedlichen Bewertung von Tätigkeiten beruhe. So würden soziale Berufe mit einem hohen Frauenanteil unterbewertet, schreiben die Abgeordneten. Daher müssten Tätigkeiten zukünftig „ihrem Wesen nach“ bewertet werden, indem die Anforderungen diskriminierungsfrei festgeschrieben werden.

„Verbandsklagerecht notwendig“

In ihrem Antrag thematisieren die Parlamentarier auch den „risikoreichen und unüberschaubaren“ individuellen Klageweg. Folge dessen sei, dass oft gar nicht oder erst nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses geklagt werde. Daher ist aus Sicht der Grünen ein Verbandsklagerecht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz notwendig. Danach sollten Antidiskriminierungsverbände Klagen auf Feststellung eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot erheben dürfen, heißt es in der Vorlage.

Vorgegangen werden soll nach den Vorstellungen der Fraktion außerdem gegen die zunehmende sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen, von der Frauen häufiger betroffen seien als Männer. Dadurch würden die Unternehmen nicht nur ihr unternehmerisches und haushälterisches Risiko auf die Beschäftigten übertragen. Befristete Beschäftigte würden zudem auch weniger verdienen und seien stärker von Arbeitslosigkeit bedroht, schreiben die Abgeordneten und kommen zu dem Urteil: „Die berufliche Zukunft, eine langfristige Lebensplanung und Familiengründung werden damit erschwert.“ (hau/18.03.2014)

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