Braun sieht Fortschritte beim Bürokratieabbau
In ihrem Bemühen, Bürokratie abzubauen, macht die Bundesregierung weiter Fortschritte. Der Handlungsbedarf ist aber weiterhin groß. Zu diesem Schluss kommt der Jahresbericht 2013 des Nationalen Normenkontrollrates, den der Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, Dr. Helge Braun (CDU), in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 19. März 2014, vorstellte. „Seit 2006 der Normenkontrollrat eingerichtet wurde, um die Bundesregierung bei Fragen des Bürokratieabbaus zu beraten, hat sich vieles verändert“, sagte er. Es seien Verfahren etabliert worden, um Gesetze schon im Prozess ihres Entstehens hinsichtlich ihrer zu erwartenden Bürokratiekosten zu bewerten.
Nachträgliche Evaluation von Gesetzen
So prüft der Normenkontrollrat seit 2011 alle Folgekosten, die Bürgern, Wirtschaft und Verwaltungen entstehen – und beziffert damit den so genannten Erfüllungsaufwand. Seit 2013 geht er noch einen Schritt weiter. „Nun werden alle Gesetze zudem einer Ex-post-Evaluation unterzogen“, sagte der Staatsminister.
Ziel dieser nachträglichen Bewertung sei es, zu beurteilen, wie sich Gesetze und Verordnungen in der Praxis bewährten.
1,6 Milliarden Bürokratiefolgekosten
Laut des aktuellen Berichts des Normenkontrollrats lag der Bürokratiekostenindex 2013 bei 100,31 – und damit nur unwesentlich höher als 2012. Da lag der Index bei 100,27. Den Erfüllungsaufwand der Wirtschaft beziffert er 2013 auf 1,6 Milliarden Euro. Der Verwaltung entstanden zudem Kosten von 248 Millionen, den Bürgern 472 Millionen Euro.
Braun kündigte an, der Normenkontrollrat werde sich in Zukunft bei seiner Prüfung noch stärker an einem Lebenslagenmodell orientieren: „Ob Autokauf, Geburt eines Kinder oder Nachlass – anhand der Lebenslagen von Menschen wollen wir uns genauer ansehen, wie sich Gesetze auswirken und wo sich Bürokratie sparen ließe, erklärte Braun und fügte hinzu: “Es gibt noch viel zu tun.„
Empfehlungen des Normenkontrollrats
Manfred Grund (CDU/CSU) bat den Staatminister, noch einmal zu erklären, wie die Bewertung des Normenkontrollrats genau in das Gesetzgebungsverfahren einfließt. “Wie muss man sich die Arbeit vorstellen?„, wollte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion wissen.
Braun antwortete, dass der Normenkontrollrat als Beratungsgremium unter anderem Empfehlungen für jedes Ressort erarbeite, wie sich schon in der Entstehung eines Gesetzentwurfs der Erfüllungsauswand beziffern und transparent machen lässt.
Begrenzung des Bürokratiezuwachses
Dr. Thomas Gambke (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, welche quantitativen Ziele sich die Bundesregierung für die Zukunft bei Bürokratieabbau gesteckt habe. Als Mittelstandbeauftragter wisse er, dass der Bürokratieabbau ein “zentrales Thema„ für viele mittelständische Unternehmen sei. Doch nach anfänglichen Erfolgen seien die Erfüllungskosten zuletzt wieder gestiegen, monierte der Grünen-Politiker.
Braun betonte, dass die Bundesregierung bereits ihr 25-Prozent-Abbauziel der Informationspflichten für die Wirtschaft erreicht und diese damit spürbar von Bürokratie entlastet habe. Grundsätzlich könne aber dem Bürokratieabbau nicht alles untergeordnet werden, so der Staatsminister.
Dem entgegen stehe der Nutzen von Gesetzen. “Wir müssen uns aber immer die Frage stellen, ob wir das Ziel, das wir mit einem Gesetz verfolgen, nicht auch einfacher erreichen können.„ Beim Abbau von Bürokratie gehe es daher in erster Linie um die Begrenzung eines weiteren Bürokratiezuwachses. (sas/19.03.2014)