Rentenpläne der Regierung im Bundestag
Der Bundestag befasst sich erstmals mit den Plänen der Bundesregierung für weitreichende Änderungen von Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Gesetzentwurf (18/909), der einen Ausbau der Leistungen auf verschiedenen Ebenen vorsieht, wird am Donnerstag, 3. April 2014, ab 9 Uhr rund 105 Minuten lang in erster Lesung vom Plenum beraten. Gegenstand der Aussprache ist auch ein Antrag der Linken, die Angleichung der Renten in Ostdeutschland an das Westniveau sofort auf den Weg zu bringen (18/982).
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente
Der Entwurf enthält ein ganzes Bündel von Maßnahmen: Erstens sollen langjährig Versicherte unter bestimmten Bedingungen mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. „Voraussetzung hierfür sind 45 Jahre an Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit.“ Zeiten der Kindererziehung bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes und Zeiten der Pflegearbeit sollen dabei ebenso berücksichtigt werden wie Zeiten „kurzzeitiger, arbeitslosigkeitsbedingter Unterbrechungen“ in der Erwerbsbiografie.
Zeiten, in denen Arbeitslosengeld II bezogen wurde, sollen dagegen nicht berücksichtigt werden. Für den Anspruch auf die abschlagsfreie Rente soll es unerheblich sein, wenn das reguläre, einjährige Arbeitslosengeld auch direkt vor dem Renteneintritt bezogen wurde. Dies bedeute keine Rückkehr in der Frühverrentungspolitik der Vergangenheit, betont die Regierung.
Verbesserungen bei der Mütterrente
Eine Zunahme älterer Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld sei nicht zu erwarten, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Bestehende Regelungen im Recht der Arbeitsförderung wie Sperrzeiten und finanzielle Einbußen würden Fälle einer absichtlich herbeigeführten Arbeitslosigkeit ausreichend sanktionieren.
Zweitens plant die Regierung, die Erziehungsleistung von Eltern von vor 1992 geborenen Kindern stärker als bisher in der Rentenberechnung anzuerkennen (sogenannte „Mütterrente“). Die anrechenbaren Kindererziehungszeiten werden um zwölf Monate auf dann insgesamt zwei Jahre erhöht.
Höhere Erwerbsminderungsrente geplant
Drittens ist eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente geplant. Die Zurechnungszeit soll von heute 60 Jahren auf das vollendete 62. Lebensjahr angehoben werden. „Erwerbsgeminderte werden dadurch so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger weitergearbeitet hätten“, schreibt die Bundesregierung.
In einem vierten Komplex plant die Regierung die Anhebung des sogenannten „Reha-Deckels“ durch eine Anpassung der Leistungen für Rehabilitation an die demografische Entwicklung. Der dafür nötige finanzielle Mehrbedarf sei jedoch derzeit nicht ermittelt und könne deshalb nicht berechnet werden, heißt es in dem Entwurf. Der Gesetzentwurf soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. (che/02.04.2014)