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Gesundheit

Linke: Pflegeleistungen anders finanzieren

Pflegerin hält Hand einer alten Dame

(© dpa)

Die Fraktion Die Linke fordert von der Bundesregierung ein überarbeitetes Finanzkonzept für die Pflegeversicherung. In einem Antrag an den Bundestag (18/591) weisen die Abgeordneten auf die immer größer werdenden Deckungslücken in der Pflegeversicherung hin. Der Bundestag beschäftigt sich am Freitag, 4. April 2014, in eienr 45-minütigen Debatte ab etwa 13.15 Uhr mit dem Antrag, der anschließend an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden soll.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

„Versorgungslücke wird immer größer“

Der monatliche Eigenanteil an den Pflegekosten steige von Jahr zu Jahr, schreibt Die Linke, und immer mehr Menschen seien auf die Hilfe von Angehörigen angewiesen. Mittlerweile werde von der Pflegeversicherung nur noch deutlich weniger als die Hälfte der Gesamtentgelte übernommen.

Die Versorgungslücke werde auch wegen der unzureichenden Anpassungen an die Kostenentwicklung immer größer. So seien von Beginn der Pflegeversicherung 1995 bis 2008 die Leistungen konstant geblieben, obwohl sich etwa Personal- und Heimkosten stetig erhöht hätten.

„Pflege-Bahr war eine Fehlentscheidung“

Die Einführung der staatlich geförderten privaten Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr) 2012 wird von der Linksfraktion als „kontraproduktiv“ und „sozialpolitische Fehlentscheidung“ gewertet. Dieses Angebot nehme zum Teil nicht nur eine ergänzende, sondern eine ersetzende Funktion in Bezug auf die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung ein.

Zur Absicherung des Pflegerisikos sei die Zusatzversicherung ungeeignet, heißt es in dem Antrag weiter, zumal eine Dynamisierung der Leistungen auch hier nicht vorgeschrieben sei. Da die Versicherung von überwiegend gut verdienenden Menschen nachgefragt werde, verschärfe der „Pflege-Bahr“ überdies die soziale Spaltung. In ihrem Antrag fordert Die Linke die Rückabwicklung der privaten Pflegezusatzversicherung und dafür eine „realwerterhaltende Leistungsanpassung“ in der staatlichen Pflegeversicherung. (pk/01.04.2014)