Bundestagsbeschlüsse am 3. und 4. April
Der Bundestag hat am Donnerstag, 3. April, und Freitag, 4. April 2014, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Gedenken an Völkermord-Opfer in Ruanda: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 4. April einen Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/973) angenommen, der die Erinnerung und das Gedenken an die Opfer des Völkermordes in Ruanda 1994 zum Ziel hat. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, bei der zentralen Veranstaltung zum 20. Jahrestag des Genozids am 7. April 2014 in der Hauptstadt Kigali hochrangig vertreten zu sein. Parlament, Regierung und Gesellschaft Ruandas sollten ermutigt werden, sich mit ihrer jeweiligen Rolle in der Zeit des Völkermordes vorbehaltlos auseinanderzusetzen.
Ächtung von Atomwaffen: Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am 3. April, einen Antrag der Linksfraktion (18/287) abgelehnt, Atomwaffen zu ächten. Er folgte dabei einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/399). Die Linke wollte den Bundestag auffordern, die Androhung und den Einsatz von Atomwaffen unter allen Umständen zu verurteilen, an der nuklearen Abrüstung festzuhalten und sich dafür einzusetzen, dass die nukleare Abschreckung aus der Nato-Doktrin gestrichen wird.
Forschungsinstitut als Sachverständigen benannt: Gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 3. April einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/974) angenommen, wodurch das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation beim Deutschen Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung in Speyer als wissenschaftlicher Sachverständiger bei der Evaluierung des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes bestellt werden soll. Als Konsequenz aus der Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) hatte der Bundestag vor zwei Jahren beschlossen, die Gewinnung und den Austausch von Erkenntnissen aller zuständigen Sicherheitsbehörden zu verbessern, und zwar unter Einsatz moderner Informationstechnologien. Das Gesetz zur Errichtung einer gemeinsamen Rechtsextremismus-Datei von 36 Polizeien und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern war im August 2012 in Kraft getreten. Es soll nun unter Einbeziehung wissenschaftlicher Sachverständiger evaluiert werden. Das bedeutet, dass mithilfe des Instituts geklärt und nachgewiesen werden soll, inwieweit die gesetzliche Regelung den vom Gesetzgeber beabsichtigten Zweck erreicht hat und ob auch unerwünschte Nebenwirkungen eingetreten sind.
Nachtruhe am Flughafen BER: Keine Mehrheit hat am 3. April ein Antrag der Linksfraktion (18/971) gefunden, die Nachtruhe am noch nicht eröffneten Flughafen Berlin Brandenburg (BER) sicherzustellen und den entsprechenden Antrag der Landes Brandenburg dazu zu unterstützen. Neben der Linken stimmten auch die Grünen für den Antrag, die Koalition lehnte ihn ab. Ein Volksbegehren in Brandenburg hatte sich für ein Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr ausgesprochen. Das Land Brandenburg als Gesellschafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH habe ein solches Nachtflugverbot beantragt, heißt es in der Vorlage. Die Linke hatte die Bundesregierung aufgefordert, als Vertreterin des Bundes, der selbst Gesellschafter ist, dem Antrag Brandenburgs zur Ausweitung des Nachtflugverbotes zuzustimmen.
Minderheitenrechte für die Opposition beschlossen: Der Bundestag hat am 3. April in namentlicher Abstimmung mit 530 Ja-Stimmen bei 55 Enthaltungen einen Antrag von CDU/CSU und SPD zur Änderung der Geschäftsordnung zur besonderen Anwendung der Minderheitenrechte in der 18. Wahlperiode (18/481) in der vom Geschäftsordnungsausschuss geänderten Fassung (18/997) angenommen. Im Ausschuss hatten neben den Antragstellern auch die Grünen den Antrag unterstützt, während sich Die Linke enthielt. Damit kann ein Untersuchungsausschuss in der laufenden Wahlperiode eingesetzt werden, wenn 120 Abgeordnete dies beantragen. Die Opposition kann ein Viertel der Mitglieder stellen. Wenn die Opposition geschlossen dafür eintritt, kann sich auch der Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss konstituieren, um eine „Angelegenheit der Verteidigung“ zu untersuchen. Auch muss der Bundestagspräsident den Bundestag einberufen, wenn 120 Abgeordnete dies wünschen. Ebenso reichen 120 Abgeordnete, um vor dem Europäischen Gerichtshof Klage wegen Verstoßes eines EU-Gesetzgebungsaktes gegen das Subsidiaritätsprinzip zu erheben. Dazu kommen weitere Minderheitenrechte, die im neuen Paragrafen 126a der Geschäftsordnung des Bundestages genannt sind. Ebenfalls in namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag einen Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Änderung der Artikel 23, 39, 44, 45a und 93 des Grundgesetzes ab (18/838). 54 Abgeordnete stimmten diesem zu, 470 lehnten ihn ab, es gab 58 Enthaltungen. Im Geschäftsordnungsausschuss hatten sich die Grünen dazu enthalten. Gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen scheiterten Linke und Grüne mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf zur Sicherung der Oppositionsrechte in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (18/380). Mit den gleichen Mehrheitsverhältnissen scheiterte auch ein gemeinsamer Antrag der beiden Oppositionsfraktionen (18/379), die Geschäftsordnung des Bundestages zwecks Sicherung der Minderheitenrechte der Opposition im 18. Deutschen Bundestag zu ändern.
Einsatz der Bundeswehr in Somalia zugestimmt: In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag mit 469 Stimmen für einen Einsatz von bis zu 20 Soldaten an der militärischen Ausbildungsmission EUTM Somalia (18/857, 18/994) gestimmt. 118 Abgeordnete stimmten gegen die Entsendung, zwei haben sich enthalten. Der Einsatz erfolge auf Ersuchen der somalischen Regierung an die EU in Verbindung mit Resolution 1872 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Das Mandat soll laut Antrag am 31. März 2014 beginnen und ist bis zum 31. Januar 2015 befristet. Die Kosten des Einsatzes beziffert die Bundesregierung im Mandatszeitraum auf 2,6 Millionen Euro (18/857). Mit den Stimmen des Plenums gegen die Antragsteller wurde ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Entschließungsantrag (18/998) abgelehnt, der eine Reform des Somalia-Engagements der EU verlangt hat.
EU-Terrorabwehrprogramm soll aufgehoben werden: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 3. April einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Aufhebung des Beschlusses 2007/124/EG, Euratom des Rates“ (18/824) auf Empfehlung des Innenausschusses (18/992) angenommen. Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen geschaffen, damit der deutsche Vertreter im Rat dem genannten Vorschlag zustimmen darf. Konkret geht es bei diesem Vorschlag um die Ablösung des sogenannten CIPS-Programms zur „Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken für den Zeitraum 2007 bis 2013“. Im mehrjährigen Finanzrahmen der EU von 2014 bis 2020 ist vorgesehen, das CIPS-Programm durch ein Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung sowie des Krisenmanagement, die sogenannte ISF-Polizei, abzulösen.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 3. April Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 28 bis 32 übernommen (18/858, 18/859, 18/860, 18/861, 18/862). (vom/eis/04.04.2014)