+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Soziales

Thema Mindestlohn in der Fleischbranche

Drei Schlachter vor drei Schweinen im Schlachthof

Drei Schlachter vor drei Schweinen im Schlachthof (picture-alliance/dpa)

Über die Aufnahme der Fleischbranche in den Branchenkatalog des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 8. Mai 2014, im Anschluss an die um 16.30 Uhr beginnende 45-minütige Debatte. Findet der zur namentlichen Abstimmung stehende Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/910, 18/1283) eine Mehrheit, erhalten die Arbeitnehmer in der Fleischbranche ab 1. Juli 2014 den zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften vereinbarten Branchenmindestlohn von 7,75 Euro. Diese Regelung soll dann auch für Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Unternehmen gelten. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/1359).

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Dass mit der Fleischwirtschaft eine weitere Branche zum Arbeitnehmer-Entsendegesetzes dazugehören soll, begründet die Bundesregierung in ihrem Entwurf unter anderem mit den oft hohen körperlichen Belastungen. Es seien in dem Bereich zudem viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland vorübergehend nach Deutschland entsandt werden.

Entgelte unter Druck

Eine Folge davon sei gewesen, dass die Entgelte unter Druck geraten sind. Nicht zuletzt deshalb, da Tarifstrukturen bislang nur eingeschränkt vorhanden gewesen seien. So habe bis Ende 2013 kein regionaler oder bundesweiter Flächentarifvertrag existiert.

Mit dem Gesetz soll nun die Basis geschaffen werden, den Anfang 2014 zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften abgeschlossenen neuen Mindestlohntarifvertrag auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieser Branche zu erstrecken, schreibt die Bundesregierung. Die genauen Mindestarbeitsbedingungen sollen in einer konkretisierenden Rechtsverordnung festgesetzt werden.

Erste Lesung Anfang April

Viel Zuspruch hatte der Regierungsentwurf während der ersten Lesung am Donnerstag, 3. April 2014, erfahren. Bernd Rützel (SPD) erinnerte im Verlauf der Debatte daran, dass ein Monatslohn von 176 Euro lange Zeit die Regel gewesen sei. „Die Politik hätte längst auf die Missstände reagieren müssen“, sagte Rützel. Er freue sich, dass nun ein Mindestlohn, der im Oktober 2015 auf 8,75 Euro angestiegen sein soll, „ein Stück Gerechtigkeit“ für die Arbeitnehmer bringe.

Karl Schiewerling (CDU/CSU) räumte ein, dass man mit der gesetzlichen Regelung künftig Missbrauch nicht gänzlich verhindern könne. „Aber wir haben die Möglichkeit, einen solchen Missbrauch gesetzlich zu ahnden“, gab er sich dennoch optimistisch.

Unterstützung von der Opposition

Unterstützung gab es auch von Seiten der Opposition. „Wir haben schon lange einen Mindestlohn gefordert“, sagte Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen). Ob die Tarifautonomie in der Branche tatsächlich gestärkt sei, werde man aber erst in der Zukunft sehen, fügte sie hinzu.

Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz gehe in die richtige Richtung, sagte Sabine Zimmermann (Die Linke). „Aber die Lohnhöhe ist nicht das, was wir uns vorstellen“, schränkte sie ein. Außerdem könnten die Beschäftigten angesichts des nun abgeschlossenen Tarifvertrages erst ab 2016 vom gesetzlichen Mindestlohn profitieren. (hau/06.05.2014)

Marginalspalte