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Recht

Zahlungsfrist soll 30 Tage nicht überschreiten

Auftragnehmer sollen schneller als bislang an das Geld für ihre geleistete Arbeit kommen. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (18/1309), den der Bundestag am Freitag, 9. Mai 2014, in erster Lesung  beraten hat. Der Vorlage sieht unter anderem vor, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen Zahlungsaufschub von mehr als 30 Tagen vorsehen, als unangemessen gelten und daher unwirksam sind.

Von diesem Prinzip soll nur abgewichen werden können, wenn der Schuldner besondere Gründe für eine derart lange Zahlungsfrist anführen kann. Im Falle, dass die Vertragspartner individuelle Vereinbarungen zu Zahlungsfristen treffen, soll ein Aufschub von mehr als 60 Tagen für die Begleichung der Rechnung in Zukunft nur wirksam sein, wenn dies für den Gläubiger nicht „grob unbillig“ ist.

Für die öffentliche Hand plant die Regierung strengere Vorgaben in Form eines kürzeren Zeitrahmens: Lassen sich öffentliche Auftraggeber Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen einräumen, so sollen solche Vereinbarungen nur wirksam sein, wenn sie „sachlich gerechtfertigt“ sind.

Regierung: Den Mittelstand schützen

„Die Zeit drängt“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Christian Lange (SPD), vor den Abgeordneten. Die Frist für die Umsetzung der im Jahr 2011 vom EU-Parlament und vom EU-Ministerrat verabschiedeten Richtlinie zur besseren Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr in nationales Recht sei abgelaufen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Mit der Regierungsvorlage, so machte Lange deutlich, wolle man vor allem den Mittelstand schützen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen im Handwerk und im Baugewerbe sei Zeit ein wichtiger Faktor. Können sie wegen langer Zahlungsziele oder verspäteter Zahlungen eigenen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, drohe im schlimmsten Falle Insolvenz, sagte der Justiz-Staatssekretär.

Linke: Kleinen Unternehmen den Rücken stärken

Richard Pitterle (Die Linke) begrüßte die Zielrichtung des Gesetzentwurfs. Oft seien es die kleinen Unternehmen, die der Marktmacht der Auftraggeber ausgeliefert seien und bei Verhandlungen über Zahlungsfirsten einknickten. „Gerade kleine Unternehmen haben aber oft wenig bis gar kein finanzielles Polster“, gab Pitterle zu bedenken. Ihnen müsse daher „der Rücken gestärkt werden“.

Der ganz große Wurf hin zu diesem Ziel ist die Regierungsvorlage aus Sicht des Linken-Abgeordneten jedoch nicht. Ganz im Gegenteil. Die geplanten Höchstfristen könnten das bisherige sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergebende Leitbild verdrängen. Dies sehe nämlich eine Zahlung „sofort nach Erhalt der Leistung“ vor. Wenn nun im Gesetz von einer Höchstfrist von 60 Tagen die Rede sei, liege es nahe, „dass dieser Wert als Richtwert genommen wird und der Gläubiger entsprechend lange auf sein Geld warten muss“.

Grüne: Klare Regelungen schaffen

Von einem Dilemma sprach Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen). In dem man die Vertragsfreiheit auf maximal 60 Tage einschränken will, bringe man möglicherweise einige Vertragspartner erst darauf, diese Zeit auch auszunutzen, sagte sie. Umso wichtiger sei es, klare Regelungen zu schaffen, wie Abnahme-, Zahlungs- und Verzugsfrist zusammenwirken. „Das ist hier noch nicht so wirklich gut gelungen“, urteilte Keul.

Ernsthaft irritiert habe sie zudem, dass die Vertragspartner einerseits völlig frei darin bleiben sollen, Ratenzahlungen mit unbegrenzter Laufzeit zu vereinbaren, jedoch nicht auf Verzugszinsen verzichten dürften. „Wie soll ich denn so einen finanziell angeschlagenen Schuldner zur pünktlichen Ratenzahlung motivieren?“, fragte Keul. Ihr Fazit: In der jetzigen Form werde die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie nicht die gewünschte Wirkung entfalten.

CDU/CSU: Eine Kultur rascher Zahlung etablieren

Von einem mittelstandsfreundlichen Entwurf sprach Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU). Es gehe darum, den Spielraum für das Herauszögern von Zahlungszielen einzuschränken. Gläubigerschutz, so Harbarth weiter, sei jedoch kein Selbstzweck. Er solle vielmehr jenen gelten, die mit einer eher geringen Liquiditätsdecke ausgestattet sind. „Wir wollen, das eine Kultur rascher und rechtzeitiger Zahlung in Deutschland und Europa etabliert wird“, sagte der Unionsabgeordnete.

Da die üblichen Zahlungsrhythmen in Europa weit gefächert seien und die öffentliche Hand teils besonders lange mit den Zahlungen abwarten würde, ergäben sich für die Neuregelung zwei wichtige Punkte: So müsse zum einen ein europaweiter Ansatz gewählt werden. Zum anderen müssten für die öffentliche Hand besonders strikte Vorgaben gelten.

SPD: Öffentliche Hand muss Vorbild sein

Die Selbstverständlichkeit des sofortigen Zahlens müsse wieder einkehren, forderte auch Dirk Wiese (SPD). Gerade für das Handwerk stelle die späte Begleichung von Rechnungen eine große Gefahr dar, sagte er. Dass für öffentliche Auftraggeber kürzere Zahlungsfristen gelten sollten nannte er richtig.

„Die öffentliche Hand muss Vorbild sein“, betonte Wiese. Anders als die Grünenabgeordnete Katja Keul sprach sich Wiese für das Verbot des Verzichts auf Verzugszinsen aus. „Das schützt die jeweils schwächere Vertragspartei“, sagte er. (hau/09.05.2014)

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