Grüne fordern Kündigung von Atomkooperationen
Die Bundesregierung soll geltende Atomabkommen mit Indien und Brasilien unverzüglich kündigen. Das verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/1336 neu), über den der Bundestag am Donnerstag, 8. Mai 2014, erstmals beraten und auch direkt namentlich abstimmen wird. Die Debatte beginnt gegen 15.35 Uhr und dauert 45 Minuten.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Nachdem die Fraktion im April bereits in einem Schreiben an Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) gefordert hatte, das seit 1972 bestehende Atomabkommen mit Indien nicht zu verlängern, haben die Grünen nun auch einen Antrag mit diesem Ziel vorgelegt. Darin setzen sie sich auch dafür ein, dass eine zweite bilaterale Kooperation im Bereich der Nutzung atomarer Technologien gekündigt wird – das seit 1975 geltende Atomabkommen mit Brasilien.
„Nicht mit glaubwürdiger Ausstiegspolitik vereinbar“
Die Katastrophe von Fukushima am 11. März 2011 habe in Deutschland zum Ausstieg aus der Atomenergie geführt, schreibt die Fraktion in ihrer Vorlage. Der damals im Bundestag „parteiübergreifend“ gefasste Entschluss „sollte richtungsweisend auch für alle europäischen und internationalen Aktivitäten der Bundesregierung sein“, heißt es dort weiter.
Eine „gezielte außenwirtschaftliche Förderung der Atomkraft“ sei keinesfalls mit einer „glaubwürdigen“ Atomausstiegspolitik vereinbar, kritisieren die Grünen. Zudem konterkarierten solche Abkommen die Bundesregierung in ihrem Bestreben, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu stoppen.
„Anachronistisch und inkonsequent“
Die bilateralen Abkommen mit Indien und Brasilien, die „in der Atomeuphorie der Siebzigerjahre“ geschlossen worden seien, wirkten deshalb „anachronistisch und inkonsequent zugleich“, so die Argumentation der Fraktion. Deshalb dringt sie darauf, dass die Bundesregierung die Abkommen mit Indien und Brasilien fristgerecht zum 15. Mai 2014 beziehungsweise zum 18. November 2014 kündigt, um zu verhindern, dass sie sich um weitere zwei beziehungsweise fünf Jahre automatisch verlängern.
Zudem verlangt die Fraktion, dass die Regierung stattdessen die beiden Länder beim Ausbau erneuerbarer Energien unterstützt und die wissenschaftlich-technische sowie wirtschaftliche Zusammenarbeit mit ihnen in allen Bereichen der nichtatomaren Energieversorgung verstärkt.
„Keine Ausnahmeregelungen für Indien“
Außerdem machen sich die Abgeordneten dafür stark, dass Indien im Hinblick auf Nukleartechnologie keine Ausnahmeregelungen mehr zugestanden werden, solange das Land nicht Mitglied im Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) geworden ist.
Die Bundesregierung solle sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass die Ausnahmeregelungen der Nuclear Suppliers Group für Indien zurückgenommen werden und mit ihrem Veto verhindern, dass Indien in diese Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer aufgenommen wird. Vorher müsse das Land unter anderem dem NVV und dem Atomteststoppvertrag beitreten, fordern die Grünen.
„Risiken nuklearer Stromerzeugung unbeherrschbar“
Ohne einen Stopp trage die Bundesregierung die Mitverantwortung für die ökologischen und sicherheitspolitischen Risiken, die die Nutzung der Atomenergie automatisch mit sich bringe, schreiben die Abgeordneten zur Begründung ihres Antrags.
Schließlich habe die Atomkatastrophe von Fukushima gezeigt, „dass selbst in einem Hochtechnologieland wie Japan die Risiken der nuklearen Stromerzeugung unbeherrschbar sind“. (sas/07.05.2014)