+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Parlament

Die Bundestagsbeschlüsse am 8. und 9. Mai

Abgeordnete werfen ihre Stimmkarten in die Urne

Der Bundestag hat abgestimmt. (BPA)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Mai, und am Freitag, 9. Mai 2014, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:

Kein Verzicht auf Vorratsdatenspeicherung: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 9. Mai einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/1339) abgelehnt, den europäischen Grundrechtsschutz zu gewährleisten und eine nationale Vorratsdatenspeicherung zu verhindern. Die Grünen wollten, dass die Regierung das Vorhaben der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten dauerhaft aufgibt. Sie hatten auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. April 2014 zur EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie verwiesen, in dem es heiße, dass sich aus der Gesamtheit der zu speichernden Verbindungsdaten in der Telekommunikation genaue Rückschlüsse auf das Privatleben der Bürger ziehen lasse. Das Gericht habe festgestellt, dass es für die EU-Staaten keine rechtliche Pflicht gebe, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Trotz dieser Rechtsprechung habe sich die Bundesregierung nicht von ihrem Vorhaben distanziert, eine Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, so die Grünen. Ebenfalls gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag Anträge der Linken, endgültig auf die Vorratsdatenspeicherung zu verzichten (18/302), und der Grünen, die Vorratsdatenspeicherung zu verhindern (18/381), ab. Er folgte dabei einer Empfehlung des Rechtsausschusses (18/999).

Mehr Transparenz bei Rüstungsexportentscheidungen: Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am 8. Mai einen Antrag von CDU/CSU und SPD zur Transparenz bei Rüstungsexportentscheidungen (18/1334) angenommen. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, die Transparenz gegenüber Parlament und Öffentlichkeit durch Vorlage des jährlichen Rüstungsexportberichts und eines Zwischenberichts zu erhöhen. Über Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates will der Bundestag spätestens zwei Wochen nach der Sitzung des Bundessicherheitsrates informiert werden. Genannt werden sollen Art des Exportguts, Anzahl der genehmigten Güter und Endempfängerland. In namentlicher Abstimmung wies das Parlament mit 452 Nein-Stimmen bei 104 Ja-Stimmen und einer Enthaltung einen Antrag der Grünen (18/1360) ab, echte Transparenz und parlamentarische Beteiligung bei Rüstungsexportentscheidungen herzustellen. Die Grünen wollten unter anderem die Zuständigkeit für Rüstungsexporte vom Wirtschaftsministerium auf das Auswärtige Amt übertragen. Auch sollte der Bundestag bei sensiblen Exporten die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen scheiterte ein Antrag der Linken (18/1348), Rüstungsexporte generell zu verbieten.

Mindestlohn in der Fleischwirtschaft: Ohne Gegenstimme, mit 577 Ja-Stimmen, hat der Bundestag am 8. Mai in namentlicher Abstimmung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur ersten Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (18/910, 18/1283) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geändertes Fassung (18/1359) angenommen. Damit wird die Branche „Schlachten und Fleischverarbeitung“ in den Branchenkatalog des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ausgenommen. Dies führt dazu, dass der neue Mindestlohntarifvertrag für alle Arbeitsverhältnisse in der Branche und vor allem auch für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer zwingend angewendet werden muss.

Kooperationen zur Nutzung von Atomtechnologien: Mit 465 Nein-Stimmen bei 110 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen hat der Bundestag am 8. Mai in namentlicher Abstimmung einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/1336 neu) abgelehnt, in dem die Fraktion die Bundesregierung aufgefordert hatte, das Abkommen über die Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie und der Weltraumforschung mit Indien zum 15. Mai 2014 zu kündigen. Ebenfalls gekündigt werden sollte das Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie mit Brasilien. Nach dem Willen der Grünen sollte die Regierung beide Länder beim Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen und die wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Zusammenarbeit in allen Bereichen der nicht atomaren Energieversorgung mit beiden Ländern verstärken.

Hilfe für syrische Flüchtlinge: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 8. Mai aufgefordert, sich weiterhin für den Zugang aller Menschen in Syrien zu humanitärer Hilfe einzusetzen. Einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/1333) nahm er mit Koalitionsmehrheit gegen das Votum der Grünen bei Enthaltung der Linken an. Die Regierung soll ferner dafür sorgen, dass alle Konfessionen und Religionen in Syrien bei der Versorgung mit Hilfsgütern und bei humanitärer Hilfe gleichermaßen berücksichtigt werden. Die deutschen Sondermittel für humanitäre Hilfe und Krisenbewältigung in Syrien und in der Regionen sollten verstetigt und gegebenenfalls im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erhöht werden. Keine Mehrheit fand ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/1335) mit teilweise identischen Forderungen. Die Grünen wollten zudem, dass die Kontingente der Bundesrepublik zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge ausgeweitet werden und dass die Bundesländer die hohen Anforderungen an den Familiennachzug von Flüchtlingen zu in Deutschland lebenden Verwandten senken.

Einsprüche gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl 2013: Der Bundestag hat am 8. Mai einstimmig auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses (18/1160) 80 Einsprüche gegen die Bundestagswahl vom 22. September 2013 wegen Unzulässigkeit oder Unbegründetheit zurückgewiesen. Drei Wahlprüfungsverfahren wurden eingestellt, ein weiteres teilweise eingestellt und teilweise wegen Unbegründetheit zurückgewiesen. Insgesamt waren 223 Wahleinsprüche eingegangen. Dieser Beschluss betrifft 84 Wahlprüfungsverfahren. Zu den weiteren Einsprüchen legt der Wahlprüfungsausschuss weitere Beschlussempfehlungen vor.

Abwicklung von Banken in der EU: Mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen hat der Bundestag am 8. Mai einen Antrag der Grünen (18/1340) abgelehnt, der sich auf den Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Bankenabwicklungsfonds (Ratsdokument 12315/13) bezog. Die Grünen wollten, dass die Bundesregierung diesem Vorschlag zustimmt und sich dafür einsetzt, dass die Bankenunion möglichst schnell in die Rechtsordnung der EU integriert wird. Die Bundesregierung hatte bei den Verhandlungen die Auffassung vertreten, dass der Bankenabwicklungsfonds nicht im Rahmen der bestehenden Europäischen Verträge errichtet werden kann. (vom/09.05.2014)

Marginalspalte