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Verbraucherschutz

Koalition lehnt Deckel für Dispozinsen ab

Horrende Zinsen für ihren Dispositionskredit oder die Überziehung ihres Kontos belasten viele Verbraucher. Während die Opposition daher die Höhe dieser Zinsen gesetzlich begrenzen will, setzt die Koalition auf Beratung. Das wurde in der Debatte zu zwei Oppositionsanträgen (18/807, 18/1342) am Donnerstag, 22. Mai 2014, deutlich.

Linke: Gewinnmarge der Banken beim Dispo ist Abzocke

So sagte die verbraucherpolitische Sprecherin der Linken Caren Lay, „knietief im Dispo“ zu stecken sei für viele Verbraucher „traurige Realität“. Jeder fünfte Deutsche habe bereits einmal sein Konto überzogen, viele Betroffene hätten keine Chance, aus ihren Schulden herauszukommen. Für die Inanspruchnahme des Dispositionskredits müssten sie über elf Prozent Zinsen zahlen.

Wenn die Banken aber frisches Geld bräuchten, gingen sie zur Europäischen Zentralbank, deren Leitzins bei aktuell 0,25 Prozent liege. Eine solche Gewinnmarge sei „Abzocke“ zu Lasten der Verbraucher. Ihre Fraktion beantrage schon zum fünften Mal eine gesetzliche Begrenzung der Dispozinsen, doch die Koalition habe sich auf „lasche Formulierungen“ geeinigt. Beratung statt Problemlösung sei „Unsinn“ und kein engagierter Verbraucherschutz.

Grüne wollen Regelung im BGB

Diese Einschätzung teilen auch die Grünen. Die Sprecherin für Verbraucherpolitik der Fraktion, Nicole Maisch zitierte mehrere SPD-Spitzenpolitiker, die sich in der Vergangenheit gegen eine „Abzocke“ der Verbraucher ausgesprochen hätten. Die „roten Löwen“ hätten damit zwar „gut gebrüllt“, hätten sich nach sechs Monaten Großer Koalition aber „als sozialdemokratische Kätzchen“ erwiesen, die „der Union und den Banken um die Beine“ schnurrten.

Wer seinen Dispositionskredit in Anspruch nehme, zahle dafür über elf Prozent Zinsen, bei der geduldeten Überziehung des Konto würden bis zu 22,3 Prozent Zinsen berechnet, während es für Giro- oder Tagesgeldkonto kaum Zinsen gebe. Das sei „Wucher“. Man erwarte von Justizminister Heiko Maaß (SPD) Konzepte zum Schutz der Verbraucher. Er könne entweder die „Wuchergrenze“ im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) „präzisieren“ oder oder die Verzugszinsen gesetzlich deckeln.

Union: Druck der Verbraucher hat Wirkung gezeigt

Union und SPD lehnen das ab. Mechthild Heil, Verbraucherschutzbeauftragte der Union, sagte in die Richtung der Opposition, „Unsinn“ werde trotz stetiger Wiederholung nicht zur Wahrheit. Die Zinsen zu deckeln löse das Problem nicht, sondern sei „sozialistische Politik“ und schade den Verbrauchern. Die große Koalition werde „die Banken nicht aus der Verantwortung entlassen“, sondern verpflichte sie dazu, ihre Zinsen transparent zu machen und „deutlich sichtbar auszuhängen“.

Dies habe bereits Wirkung gezeigt: Der politische und öffentliche Druck habe „Bewegung in die ganze Branche“ gebracht. Nötig sei eine gute Schuldnerberatung und Information, die den vVerbraucher dazu befähige, seine Finanzgeschäfte in die „eigenen Hände“ zu nehmen und seine „Marktmacht“ einzusetzen.

SPD: Banken müssen Alternative anbieten

Auch die SPD setzt auf Beratung. So betonte der Rechtsexperte Dr. Johannes Fechner (SPD), die Koalition habe die Banken dazu verpflichtet, gemeinsam mit ihren Kunden deren Finanzsituation und finanzielle Leistungsfähigkeit zu analysieren und ihnen „kostengünstigere Alternativen zu ihrer Kreditsituation“ anzubieten. (suk/22.05.2014)

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