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Inneres

Beratung über Plebiszite auf Bundesebene

Ein Eckturm des Reichstagsgebäudes

(DBT/photothek)

Der Bundestag befasst sich am Freitag, 23. Mai 2014, gegen 12.40 Uhr in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene (18/825). Danach sollen die Bürger auf Bundesebene mit Hilfe von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden direkt mitbestimmen können. In dem Gesetzentwurf plädiert die Fraktion für die Verankerung einer dreistufigen „Volksgesetzgebung“ im Grundgesetz, um Plebiszite verfassungsrechtlich abzusichern.

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Solche Referenden dürften, weder die föderale Struktur der Bunderepublik noch das Haushaltsgesetz tangieren, heißt es in der Vorlage. Zudem dürften Volksinitiativen zur Änderung der Verfassung „kein Grundrecht in seinem Wesensgehalt antasten“. Nach dem Modell der Linken wären bei Änderungen der EU-Verträge Volksabstimmungen obligatorisch.

Volksbegehren zur Änderung des Grundgesetzes

Als erste Stufe der angestrebten „Volksgesetzgebung“ werden Volksinitiativen vorgeschlagen. Auf dieser Ebene sollen 100.000 Wahlberechtigte Gesetzesvorlagen und andere politische Themen in den Bundestag einbringen können. Wird eine Volksinitiative vom Parlament abgelehnt, soll in einem zweiten Schritt ein Volksbegehren eingeleitet werden können, das dann erfolgreich wäre, wenn es von einer Million Wahlberechtigten befürwortet wird.

Volksbegehren zur Änderung des Grundgesetzes sollen dem Entwurf zufolge die Unterstützung von zwei Millionen Bürgern benötigen. Ist ein solcher Vorstoß aus Sicht der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Drittels der Bundestagsabgeordneten verfassungswidrig, soll das Bundesverfassungsgericht darüber urteilen.

Ablehnung eines Volksbegehrens

Stimmt der Bundestag einem Volksbegehren nicht zu, so findet nach dem Konzept der Linken auf der dritten Stufe ein Volksentscheid statt. Eine Gesetzesvorlage soll dann als angenommen gelten, wenn bei einem solchen Urnengang die Mehrheit der Wähler mit Ja votiert, wobei nur die abgegebenen Stimmen zählen würden.

Für eine Grundgesetzänderung wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Bei einem Urnengang sollen die Bundestagsfraktionen eigene Gesetzentwürfe zum betreffenden Thema des Volksbegehrens präsentieren können. Im Übrigen darf eine Parlamentsmehrheit, geht es nach der Oppositionsfraktion, Volksentscheide zu jedem Thema veranlassen.

Wahlberechtigt wären nach dem Modell der Linken auf den verschiedenen Stufen der „Volksgesetzgebung“ Deutsche ab 16 Jahren sowie Personen von diesem Alter an, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, aber seit mindestens fünf Jahren in der Bundesrepublik gemeldet sind.

„Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus“

Zur Begründung ihres Verlangens nach Plebisziten auf Bundesebene schreibt die Fraktion, nach der Verfassung gehe alle Staatsgewalt vom Volk aus. Die Bevölkerung sei der Souverän. Allerdings beschränke sich diese Ausübung der Staatsgewalt auf das Wahlrecht, das einen Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments gestatte. Wahlen allein böten jedoch „keine Chance, nachhaltig und stetig die Politik mitzubestimmen“, kritisiert Die Linke.

Die Möglichkeit, Petitionen im Bundestag vorzubringen, reiche nicht aus. Es müsse darum gehen, „Betroffene zu Beteiligten zu machen“. Die Erfahrungen mit direktdemokratischer Mitbestimmung auf Länderebene zeigten, dass die Bürger an einer direkten Einflussnahme auf die Politik interessiert seien. (kos15.05.2014)

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