„Peacekeeper verdienen mehr Anerkennung“
Menschen, die sich in Krisensituationen weltweit für die Friedenserhaltung einsetzen, verdienen mehr Anerkennung. In dieser Einschätzung sind sich die Fraktionen des Bundestages einig. In der Bewertung eines von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Antrags (18/1460) mit dem Titel „Mehr Anerkennung für Peacekeeper in internationalen Friedenseinsätzen“ zeigten sich jedoch im Verlauf der Debatte am Donnerstag, 5. Juni 2014, Unterschiede. So warf Kathrin Vogler (Die Linke) den Grünen vor, „zivile Helfer und Militärs in einen Topf zu werfen“. Aus Sicht von Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) fehlt dem Antrag die Forderung nach einer umfassenden Evaluation von Friedenseinsätzen. Thorsten Frei (CDU/CSU) nannte die Vorlage „alten Wein in neuen Schläuchen“.
Weltweit mehr als 240.000 Menschen würden sich derzeit in den Krisenregionen dieser Welt für Sicherheit und bessere Lebensbedingungen der Menschen dort engagieren, sagte Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen). „Sie tun dies als zivile Experten, als Soldaten oder als Polizisten im Rahmen internationaler Missionen.“
Dabei würden sie so wichtige Aufgaben wahrnehmen wie etwa die Wahlbeobachtung, den Menschenrechtsschutz oder den Aufbau einer gerechten Justiz. Diese Menschen würden nicht genug Anerkennung erhalten, beklagte Brugger. So gebe es Polizeibeamte, die nach ihrem Afghanistan-Einsatz nach Hause kommen und von den Kollegen gefragt würden, ob sie denn einen schönen Urlaub in Afghanistan gehabt hätten. Der am 11. Juni stattfindende Tag des Peacekeepers müsse Ansporn dafür sein, noch mehr für diese Helfer zu machen, forderte Brugger.
Deutschland finanziere – gemeinsam mit den USA und Japan – 40 Prozent der Friedensmissionen, sagte Thorsten Frei (CDU/CSU). Dies zeige: „Deutschland ist multilateral unterwegs im Rahmen der Vereinten Nationen oder der OSZE und lässt sich dieses Thema auch viel Geld kosten.“ Gleichzeitig sei es richtig, dass es mehr öffentliche Anerkennung für Peacekeeper brauche.
Der Antrag sei jedoch „alter Wein in neuen Schläuchen“. Viele der darin enthaltenen Vorschläge seien schon umgesetzt, andere in der Koalitionsvereinbarung geplant. So etwa das Ziel, mehr Polizeikräfte als Ausbilder in Krisenregionen zuschicken. „Helfen Sie mit, dass wir hier auch mit den rot-grün regierten Ländern zu guten Ergebnissen kommen“, sagte Frei an die Grünen gewandt.
Man müsse genau aufpassen, wovon gesprochen werde, forderte Kathrin Vogler (Die Linke). Es gebe Maßnahmen, die wirklich dem Frieden dienen und solche, „die nur als Friedenseinsätze etikettiert werden“. Bedauerlicherweise seien sich oft alle anderen Fraktionen im Bundestag einig, wenn es darum gehe, „alle möglichen Militäreinsätze, die allen möglichen Interessen und Zwecken dienen, als Friedenseinsätze zu maskieren“.
Der Antrag der Grünen, so Vogler, reihe sich in ein Medien- und Öffentlichkeitskonzept ein, mit dem die große Mehrheit der Politik die große Mehrheit der Bevölkerung in diesem Land „schlicht hinter die Fichte führen will“. Beleg für diese Verschleierungstaktik sei eine Broschüre des Zentrums Internationale Friedenseinsätze (ZIF), in dem der Kampfeinsatz in Afghanistan als Friedenseinsatz angeführt werde. „Das ist er nun wirklich nicht“, sagte Vogler.
Sie begrüße das Grundanliegen des Antrages ausdrücklich, sagte Ute Finckh-Krämer (SPD). „Auch ich setze mich seit langem dafür ein, die Arbeit von Friedensfachkräften und anderen im Bereich Peacekeeping engagierten Menschen, öffentlich zu würdigen“, sagte Finckh-Krämer. Sie wolle gerne im Unterausschuss „Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln“ über die Vorschläge der Grünen diskutieren.
Allerdings sei in dem Antrag ein wichtiger Effekt ausgelassen worden, nämlich die Forderung nach einer umfassenden Evaluation von Friedenseinsätzen. Auf Nachfrage, ob die Bundesregierung bereit sei, den Afghanistan-Einsatz umfänglich zu evaluieren, machte die SPD-Abgeordnete deutlich, zwar nicht für die Bundesregierung sprechen zu können, dieses Anliegen aber in den Unterausschuss tragen zu wollen. (hau/05.06.2014)