+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Haushalt

Familienetat mit knapp acht Milliarden Euro

Mutter und Vater mit ihren drei Kindern.

Kindergeld, Elterngeld und Betreuungsgeld sind wesentliche Ausgabenposten im Familienetat. (© picture alliance/Bildagentur-online)

Weitgehend unverändert hat der von der Regierung vorgelegte Familienetat für 2014 (18/700, 17/702, Einzelplan 17) die Beratungen im Haushaltsausschuss passiert (18/1016, 18/1023, 18/1024, 18/1025). Mit insgesamt 7,96 Milliarden Euro sollen demnach die Ausgaben des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend um 1,08 Milliarden Euro höher ausfallen als im Vorjahr. Der Bundestag wird am Dienstag, 24. Juni 2014, abschließend über den Etat beraten. Die 105-minütige Aussprache beginnt voraussichtlich gegen 18.35 Uhr.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Kindergeld, Kinderzuschlag, Betreuungsgeld

Allein zwei Drittel des Haushalts von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sind mit 5,37 Milliarden Euro für das Elterngeld eingeplant. Das wären noch einmal 470 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr. Mehr als eine Milliarde Euro sollen zudem für Kindergeld und Kinderzuschlag (529 Millionen Euro) sowie das im vergangenen Jahr eingeführte Betreuungsgeld (515 Millionen Euro) ausgegeben werden. Der Ansatz für Kindergeld und Kinderzuschlag war durch den Haushaltsausschuss um elf Millionen Euro verringert worden.

Weitere große Posten bei den familienpolitischen Leistungen bilden nach den Haushaltsplanungen Ausgaben von 295 Millionen Euro nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, die Zuweisungen an die Conterganstiftung für behinderte Menschen in Höhe von 155 Millionen Euro und die Einlage in die Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ mit weiteren 92 Millionen Euro.

Elf Millionen Euro mehr für Bundesfreiwilligendienst

Im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik plant die Regierung mit Ausgaben von rund 380 Millionen Euro. Weitere rund 271 Millionen Euro sind für die Finanzierung des Bundesfreiwilligendienstes (178 Millionen Euro) und der Freiwilligendienste der Länder (93 Millionen Euro) vorgesehen. Die Mittel für den Bundesfreiwilligendienst hatte der Haushaltsausschuss noch einmal um elf Millionen Euro erhöht.

Zu diesen Zuweisungen und Zuschüssen von insgesamt 7,79 Milliarden Euro sind im Haushaltsjahr 2014 Personalausgaben von rund 114 Millionen Euro (2013: 98 Millionen Euro) und sächliche Verwaltungsausgaben von 40 Millionen Euro (2013: 44 Millionen Euro) eingeplant. Den Gesamtausgaben von 7,96 Milliarden Euro stehen nach den Haushaltsplanungen Einnahmen von unverändert 68 Millionen Euro gegenüber. (aw/19.06.2014)

Marginalspalte