Bundestag beschließt den Haushalt für 2014
Nach viertägiger zweiter Beratung wird der Bundestag am Freitag, 27. Juni 2014, den Bundeshaushalt für das laufende Jahr verabschieden. Namentlich abgestimmt wird in dritter Beratung über die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (18/1024, 18/1025) zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (18/700, 18/702). Zugleich wird der Bundestag den Finanzplan des Bundes für die Zeit von 2013 bis 2017 (17/14301, 18/702) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/1026) zur Kenntnis nehmen. Vor der Abstimmung findet ab 13.45 Uhr eine 105-minütige abschließende Aussprache zum Haushaltsgesetz 2014 statt.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Gesamtausgaben um zwei Milliarden Euro gekürzt
Anders als im Regierungsentwurf vorgesehen sollen die Gesamtausgaben des Bundestages nach Abschluss der Haushaltsberatungen nur noch 296,5 Milliarden Euro betragen. Die Regierung hatte zwei Milliarden Euro mehr angesetzt. Im vergangenen Jahr betrugen die Ausgaben noch 310 Milliarden Euro.
Die Nettoneuverschuldung beläuft sich auf 6,5 Milliarden Euro gegenüber 25,1 Milliarden Euro im Jahr 2013. Die Verpflichtungsermächtigungen für kommende Haushaltsjahre summieren sich auf 57,39 Milliarden Euro, von denen bis zu 14,48 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2015 fällig werden dürfen.
Zum Haushaltsgesetz liegen in der dritten Beratung ein Entschließungsantrag der Linken (18/1865) und zwei Entschließungsanträge der Grünen (18/1869, 18/1870) vor. Die Linke fordert ein Zukunftsprogramm und die Überwindung von Hartz IV durch neue Arbeitsplätze. Die Grünen verlangen unter anderem den Abbau klimaschädlicher Subventionen und die solide Finanzierung von Zukunftsaufgaben.
Arbeit und Soziales als größter Einzeletat
Größter Einzeletat ist der des Ministeriums für Arbeit und Soziales mit 121,98 Milliarden Euro, das sind 2,75 Milliarden Euro mehr als 2013. Es folgt der Etat des Verteidigungsministeriums mit 32,44 Milliarden Euro, das sind 822,73 Millionen Euro weniger als 2013. Auf Platz drei rangiert die Bundesschuld mit 28,55 Milliarden Euro gegenüber 32,98 Milliarden Euro 2013. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann 22,86 Milliarden Euro ausgeben, das sind 3,55 Milliarden Euro weniger als im vergangenen Jahr.
Nächstgrößter Etat ist der der Allgemeinen Finanzverwaltung mit 16,28 Milliarden Euro, immerhin 11,92 Milliarden Euro weniger als 2013, gefolgt vom Etat des Ministeriums für Bildung und Forschung mit 14,05 Milliarden Euro, was ein Plus von 313,05 Millionen Euro bedeutet. Für das Gesundheitsministerium stehen 11,05 Milliarden Euro zur Verfügung, 934,17 Millionen Euro weniger als im letzten Jahr.
Etat der Bundesschuld
Vor Beginn der Schlussdebatte wird der Bundestag ab etwa 13.40 Uhr ohne Aussprache die Einzelpläne 32 zur Bundesschuld (18/1021) und 60 zur Allgemeinen Finanzverwaltung (18/1022) in zweiter Beratung abstimmen. In zweiter Beratung wird auch über das Haushaltsgesetz 2014 und den Finanzplan 2013 bis 2017 abgestimmt. Zum Haushaltsgesetz liegt ein Änderungsantrag der Linken (18/1864) vor, wonach es Bundesbehörden untersagt werden soll, Mitarbeiter als Berater oder Vorgesetzte zu beschäftigen, die gleichzeitig bei einem Verband oder einer Personen- oder Kapitalgesellschaft mit nichtstaatlichen Anteilseignern unter Vertrag stehen.
Der Etat der Bundesschuld setzt sich aus dem Schuldendienst mit 27,62 Milliarden Euro, Investitionen von 900 Millionen Euro und sächlichen Verwaltungsausgaben von 34,09 Millionen Euro zusammen.
Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung
Der Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung besteht zu 11,22 Milliarden Euro aus Zuweisungen und Zuschüssen, 4,38 Milliarden Euro aus Investitionsausgaben, 1,28 Milliarden Euro aus Personalausgaben, 216,04 Millionen Euro aus sächlichen Verwaltungsausgaben und zu 25 Millionen Euro aus militärischen Beschaffungen. Interessanter als die Ausgaben sind bei diesem Etat jedoch die Einnahmen, weil hier die Steuereinnahmen des Bundes verbucht werden. Sie belaufen sich auf 276,99 Milliarden Euro, davon 268,42 Milliarden Euro aus Steuern und Abgaben, 7,09 Milliarden Euro aus Verwaltungseinnahmen und 1,48 Milliarden Euro aus übrigen Einnahmen.
Der Haushaltsausschuss hatte zum Beispiel die Einnahmen aus der Lohnsteuer von 70,59 Milliarden Euro auf 71,27 Milliarden Euro nach oben und die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer von 10,36 Milliarden Euro auf 9,03 Milliarden Euro nach unten korrigiert. Auch bei der Umsatzsteuer setzte er nur noch 81,56 Milliarden Euro statt 82,02 Milliarden Euro, wie von der Bundesregierung veranschlagt, an. Ein Plus wird hingegen bei der Energiesteuer erwartet: 35,31 Milliarden Euro statt 34,95 Milliarden Euro.
Änderungswünsche der Opposition
Zur Abstimmung liegen Änderungsanträge der Linken (18/1861) und der Grünen (18/1862) zum Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung vor. Die Linke fordert, den Ansatz der Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben um 52 Milliarden Euro zu erhöhen und zu diesem Zweck die Sätze mehrerer Steuerarten zu erhöhen. Die Grünen wollen einen neuen Haushaltstitel zur Entlastung der Kommunen mit einer Milliarde Euro einrichten.
Abgestimmt wird auch über Entschließungsanträge der Linken (1871863) und der Grünen (18/1868). Die Linke fordert, den Energie- und Klimafonds aufzulösen, die Mittel für energetische Gebäudesanierung auf fünf Milliarden Euro und die Mittel für die internationale Klimafinanzierung auf 2,3 Milliarden Euro anzuheben. Die Zuschüsse in Höhe von 350 Millionen Euro an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von durch den Emissionshandel bedingten Strompreiserhöhungen sollten hingegen gestrichen werden, so die Fraktion. Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, die Abgeltungssteuer abzuschaffen, sodass Kapitaleinkommen wieder progressiv wie Arbeitseinkommen besteuert werden.
Abgestimmt werden ferner die Entschließungsanträge der Linken zum Etat des Bundeskanzleramtes (18/1825), zum Verteidigungsetat (18/1828, 18/1829, 18/1830), zum Familienetat (18/1866) und zum Entwicklungsetat (18/1848, 18/1849) sowie ein Entschließungsantrag der Grünen zum Bildungs- und Forschungsetat (18/1867). (vom/27.06.2014)