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Soziales

Altersarmut und Renten in Ostdeutschland

Altersarmut in Ostdeutschland thematisiert die Linksfraktion in zwei Anträgen.

Altersarmut in Ostdeutschland thematisiert die Linksfraktion in zwei Anträgen. (© pictura alliance / dpa Themendienst)

Am Donnerstag, 3. Juli 2014, debattiert der Bundestag über zwei Anträge der Linken zu den Themen Altersarmut Ost (18/1644) und Angleichung der Ost-Renten an das Westniveau (18/982, 18/1994). Die 45-minütige Debatte beginnt etwa um 19.20 Uhr. In erster Lesung geht es um einen Antrag (18/1644), in dem die Fraktion eine Korrektur der Überleitung von in der DDR erworbenen Rentenansprüchen in das bundesdeutsche Rentensystem fordert.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Bergleute, Ballettmitglieder, Geschiedene

Sie verlangt von der Bundesregierung, das Renten-Überleitungsgesetz  und das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz bis zum 30. September 2015 zu überarbeiten. Ziel müsse sein, für Personengruppen, deren Ansprüche die bestehende Gesetzeslage nicht oder nur unzureichend berücksichtigt, Verbesserungen zu erreichen, heißt es in dem Antrag.

Zu den „Problemkomplexen“ gehören aus Sicht der Linken unter anderem die Ansprüche von Bergleuten in der Braunkohleveredlung, die berufsbezogene Zuwendung für Ballettmitglieder, die besondere Situation von in der DDR Geschiedenen oder die Anerkennung von Zeiten der Pflege von Familienangehörigen.

Ausgleich durch steuerfinanzierten Zuschlag

In abschließender Beratung befasst sich das Plenum mit einem Antrag (18/982, 18/1994) der Fraktion, in dem diese die Einführung eines steuerfinanzierten, stufenweise steigenden Zuschlags fordert, mit dem für die im Osten erworbenen Rentenanwartschaften der Wertunterschied zwischen den Rentenwerten Ost und West bis zum Jahr 2017 ausgeglichen werden soll. Über diesen Antrag wird namentlich abgestimmt.

Dieser Zuschlag soll so lange gezahlt werden, bis der Unterschied zwischen den Rentenwerten Ost und West im Zuge der Lohnangleichung überwunden ist. Bis dahin solle auch die Hochwertung der Entgelte im Osten bestehen bleiben, heißt es in dem Antrag. (che/02.07.2014)