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Gesundheit

Experten: Pflegereform ist unverzichtbar

Gesundheitsexperten halten die von der Bundesregierung geplante Pflegereform im Grundsatz für richtig und unverzichtbar, sehen aber ernste Probleme in einigen wichtigen Detailregelungen. Bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Dr. Edgar Franke (SPD) wiesen die Fachleute am Mittwoch, 24. September 2014, darauf hin, dass ungeachtet der vorgesehenen Beitragssatzanhebung um 0,5 Prozentpunkte in dieser Legislaturperiode das Reformprojekt finanziell wohl nicht ausreichend abgesichert sei.

„Mit viel Geld wenig Wirkung“

So werde sehr viel Geld gebraucht, um Tausende zusätzliche Pflegekräfte angemessen zu bezahlen und eine regelmäßige und ausreichende Dynamisierung der Pflegeleistungen einzuplanen. Der jetzt einmalig vorgesehene Inflationsausgleich in Höhe von vier Prozent liege an der unteren Grenze dessen, was nötig sei.

Mit dem Pflegevorsorgefonds zugunsten der geburtenstarken Jahrgänge werde überdies mit viel Geld wenig Wirkung erzielt. Verbandsvertreter monierten außerdem, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erst später kommen solle und damit das gesamte Projekt in der falschen Reihenfolge angegangen werde.

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Das Pflegereformgesetz (18/1798) sieht Anfang 2015 Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte vor. Mit zwei ,,Pflegestärkungsgesetzen„ sollen in dieser Wahlperiode die Beiträge in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Prozentpunkte angehoben werden. Dadurch stehen dann rund sechs Milliarden Euro mehr pro Jahr für die Pflege zur Verfügung.

Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff soll es künftig fünf statt drei Pflegestufen geben, um die Pflegebedürftigkeit genauer zuordnen zu können. Dabei wird nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden. Vielmehr soll der Grad der Selbstständigkeit im Alltag entscheidend sein. Das soll unter anderem den Demenzkranken zugutekommen.

Heftige Kritik am Vorsorgefonds

Besonders heftig fiel die Expertenkritik am Vorsorgefonds aus, der ab 2015 mit 0,1 Beitragssatzpunkten (pro Jahr rund 1,2 Milliarden Euro) 20 Jahre lang aufgebaut werden soll. Der Wirtschaftsforscher Prof. Dr. Eckart Bomsdorf von der Universität Köln rechnete vor, dass die Beitragssatzentlastung auf dem Höhepunkt der Versorgungskurve mit wenig mehr als 0,1 Prozentpunkten marginal wäre. Der Fonds hätte vor 20 Jahren schon aufgelegt werden müssen.

Er schlug daher vor, die Rücklage mit 0,25 Beitragssatzpunkten anzusparen und betonte: ,,Das Ziel ist richtig, aber der Weg ist schmal.“ Denkbar wäre alternativ auch, den Solidaritätszuschlag in einen ,,Demografie-Soli„ umzuwidmen zugunsten der Sozialversicherung.

Chance auf eine echte Strukturreform vertan„

Ein Vertreter der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi schlug vor, das Geld lieber in die Ausbildung des dringend benötigten Pflegepersonals zu investieren. So könnten mit dem Geld pro Jahr rund 70.000 Ausbildungsplätze in der Altenpflege finanziert werden. Die Arbeitgeberverbände (BDA) befürchten, das angesparte Geld könnte am Ende zweckentfremdet werden und fordern, den Fonds auf Dauer anzulegen.

Nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) wird mit dem Gesetzentwurf die Chance auf eine echte Strukturreform vertan. So fehle im Gesetz ein verbindlicher Zeitplan zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Die Zeit dafür sei eh knapp und ein Pflegebegriff ,,light“ sei nicht sinnvoll. Zudem sei fraglich, ob die dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von 0,2 Beitragssatzpunkten überhaupt ausreichten.

Gegenstand der Anhörung war auch ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Weiterentwicklung der Pflege (18/1953).(pk/24.09.2014)

Liste der geladenen Sachverständigen

Verbände:

  • Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. (ASB)
  • Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. (AWO)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e. V. (BAGSO)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e. V. (BAH)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (BAG-SELBSTHILFE)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e. V., Verein zur Förderung des selbstständigen Wohnens älterer und behinderter Menschen
  • Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e. V. (BIVA)
  • Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e. V. (BKSB)
  • Bundesverband haushaltsnaher Dienstleistungs-Unternehmen e. V. (BHDU)
  • Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände
  • Bundesvereinigung Lebenshilfe
  • dbb beamtenbund und tarifunion
  • Der Paritätische Gesamtverband (DPW)
  • Deutsche Aktuarvereinigung
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutsche Bundesbank
  • Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V. (dgh)
  • Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe
  • Deutscher Caritasverband e. V.
  • Deutscher Frauenrat
  • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
  • Deutscher Pflegerat e. V. (DPR)
  • Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
  • Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK)
  • Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung
  • GKV-Spitzenverband
  • Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) -Wilhelmine-Lübke-Stiftung e. V.
  • Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS)
  • Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.,
  • Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner
  • ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V.
  • Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV)
  • Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)
  • Volkssolidarität Bundesverband e. V.
  • Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST)

Einzelsachverständige:

  • Prof. Dr. Eckhart Bomsdorf, Universität Köln

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