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Landwirtschaft

EU-Vorschriften für die Öko- und Bio-Produktion

Abbildung eines Gemüsemarktes mit diversen Kohlsorten

Die EU-Kommission will Vorschriften für Bio-Produkte ändern. (pa/Photoshot)

Die Änderung der Vorschriften für die ökologische und biologische Produktion und die Kennzeichnung solcher Erzeugnisse ist Ziel eines Vorschlags der EU-Kommission, der am Donnerstag, 16. Oktober 2014, Thema im Plenum des Bundestages ist. Ab voraussichtlich 14.05 Uhr beraten die Abgeordneten unter anderem über die Reform der europäischen „Öko-Basisverordnung“ (Verordnung (EG) Nr. 834/2007, Ratsdokument 7956/14), die strengere Regeln zur Zulassung von Bio-Produkten in der EU anstrebt.

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und mobilen Endgeräten übertragen.

Verschärfung der Grenzwerte

Vorgesehen sind unter anderem eine Verschärfung der Grenzwerte für Verunreinigungen durch Pestizide oder gentechnisch veränderte Produkte sowie die Schaffung einheitlicher Standards. Händler von Öko-Produkten sollen zudem engmaschiger kontrolliert werden können. Die Bundesregierung hat das Maßnahmenpaket dem Bundestag zur Stellungnahme (18/1393)  gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes vorgelegt. 

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft führt dazu in einer entsprechenden Beschlussempfehlung (18/2839) aus, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen im europäischen Rat für die Weiterentwicklung der bestehenden Verordnungen einsetzen soll. Der Kommissionsvorschlag könnte durch überzogene Anforderungen das Wachstum der ökologischen Produktion und ökologisch wirtschaftender Betriebe ausbremsen. Deshalb soll das gegenwärtige Regelwerk beibehalten und nur punktuell fortentwickelt werden. 

Antrag der Opposition

Neben der Beschlussempfehlung des Ausschusses wird den Abgeordneten zur Debatte ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/2873) zur Beratung vorgelegt. Die Opposition fordert, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen die gewünschte Weiterentwicklung der Ökolandwirtschaft fördern und nicht hindern darf. Das Grundprinzip der Prozessorientierung bei Erzeugung, Kontrolle und Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln müsse uneingeschränkt beibehalten werden. Spezielle Grenzwerte für Bio-Lebensmittel lehnen die Fraktionen ab.

Ausnahmeregelungen müssten schrittweise, realistisch und differenziert abgeschafft werden, flankiert von Aktivitäten zur Entwicklung der Märkte für Ökoeiweißfutter, Ökosaat- und -pflanzgut und für Jungtiere aus kontrolliert ökologischen Herkünften. Produktionsregeln und Kontrolle müssten eine Einheit bleiben. (eis/15.10.2014)

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