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2. Untersuchungsausschuss

Ausschuss geht Warnung an Edathy nach

Schild des Bundeskriminalamtes

Die BKA-Ermittlungen stehen im Fokus der Abgeordneten. (dpa)

Für den 2. Untersuchungsausschuss des Bundestages wird es schwer zu klären, ob der frühere SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy von Kinderporno-Ermittlungen gegen ihn erfahren hatte. Das zeichnete sich nach der zweiten öffentlichen Zeugenvernehmung am Mittwoch, 15. Oktober 2014, unter Leitung von Dr. Eva Högl (SPD) ab. Edathy hatte im Februar 2014 sein Mandat niedergelegt, kurz bevor die Staatsanwaltschaft Hannover sein Haus durchsuchen ließ.

Die Aussagen von drei weiteren Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA) ergaben zwar ebenso wenig wie die Aussagen ihrer drei Kollegen am 9. Oktober konkrete Anhaltspunkte für ein Leck. Doch wurde deutlich, dass viele Ermittlungsbehörden in ganz Deutschland Unterlagen erhalten hatten, in denen sich der Name Edathy befand.

Liste ging an alle Landeskriminalämter

Erste Zeugin war Kriminalhauptkommissarin Julia Greiner. Sie hatte zusammen mit der in der Vorwoche befragten Kriminaloberkommissarin Julia Wiegand die „Operation Selm“ bearbeitet, in deren Rahmen der Verdacht gegen Edathy aufgekommen war. Bei der Befragung von Wiegand war für die Abgeordneten und Beobachter nicht ganz klar geworden, ob das BKA eine Liste von Kunden eines kanadischen Kinderporno-Vertriebs mit Edathys Namen an alle 16 Landeskriminalämter (LKA) geschickt hatte. Wiegand war von Vielen so verstanden worden, dass jedes LKA nur eine Liste der Beschuldigten aus dem jeweiligen Bundesland erhalten hatte.

Greiner erklärte nun, eine Liste mit 136 Namen, deren Identität noch nicht abschließend geklärt war, sei zwar nach Bundesländern sortiert worden, aber dann am 15. Oktober 2013 komplett an all ihre Ansprechpartner in den Landesämtern gegangen. Sie führte dazu ermittlungstechnische Gründe an, die von ihren getrennt gehörten Vorgesetzten, dem Sachgebietsleiter Gunther Stahl und dem früheren stellvertretenden Leiter ihres Referats, Marco Herb, als sinnvoll bestätigt wurden.

Der Anruf aus Nienburg

Gut zwei Stunden nach dem Versand der Listen rief der Leiter des zuständigen Fachkommissariats im niedersächsischen Nienburg bei Greiner an und wies sie darauf hin, dass es sich bei dem Verdächtigen Edathy um einen Bundestagsabgeordneten handele.

Bis dahin war das nach allen bisherigen Zeugenaussagen keinem der Beteiligten aufgefallen. Nun aber wurden Greiners und Wiegands Vorgesetzte bis in die BKA-Spitze sowie der damalige Staatssekretär im Bundesinnenministerium Klaus-Dieter Fritsche über den Fall informiert. Verschiedene Dienststellen in der niedersächsischen Polizei und Justiz wurden mit dem Verfahren befasst.

Schon Anfang 2013 war eine Liste in Mainz

Die komplette Liste mit allen über 800 deutschen Kundennamen aus dem kanadischen Großverfahren war bereits im Januar 2013 an die Staatsanwaltschaft Mainz gegangen. Damals war der Sachbearbeiterin Wiegand bei einer ersten flüchtigen Durchsicht der Name eines BKA-Kollegen aufgefallen. Um zu verhindern, dass dieser „Beamte X“ Wind von der Sache bekommt, wurde der Fall vorrangig bearbeitet und den örtlich zuständigen Behörden übergeben. Deshalb, so die Zeugen übereinstimmend, habe das aus Kanada stammende Beweismaterial nur unbearbeitet und daher komplett übergeben werden können.

Jede der Stellen, bei der Edathys Name auftauchte, hätte darauf aufmerksam werden und erkennen können, um wen es sich dabei handelt. Und überall dort hätte es daraufhin ein Leck geben können. Möglicherweise hat Edathy aber auch durch eine Pressemeldung der kanadischen Polizei vom 14. November 2013 von dem Verfahren gegen den Kinderporno-Vertrieb, dessen Kunde er war, erfahren und seine Schlüsse daraus gezogen.

Edathy soll im Dezember gehört werden

Edathy selbst könnte sich am 18. Dezember vor dem 2. Untersuchungsausschuss dazu äußern. Denn unmittelbar vor der öffentlichen Zeugenvernehmung hatte der Ausschuss in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, ihn zu diesem Termin vorzuladen.

Möglich ist aber auch, dass Edathy jede Aussage verweigert. Als Beschuldigter in einem Strafverfahren hätte er das Recht dazu, sofern er sich mit einer Aussage selbst belasten könnte. (pst/16.10.2914)

Geladene Zeugen
  • Julia Greiner
  • Gunther Stahl
  • Marco Herb

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