Vier Gesetze zur Bankenunion der EU
Der Bundestag will am Donnerstag, 6. November 2014, der Schaffung der europäischen Bankenunion zustimmen und damit das Fundament der europäischen Einigung in einem sehr wichtigen Bereich stärken. Das Parlament wird in einer Kernzeitdebatte in zweiter und dritter Lesung über vier Gesetzentwürfe der Bundesregierung abstimmen, mit denen nicht nur Regelungen zur Abwicklung systemrelevanter Kreditinstitute geschaffen werden, sondern zugleich auch der Rettungsschirm ESM unter bestimmten Bedingungen zur Rekapitalisierung von Banken eingesetzt werden kann. Die auf 105 Minuten angesetzte Debatte soll gegen 10.45 Uhr beginnen.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Neue Abwicklungsbehörde
So soll mit dem von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines sogenannten BRRD-Umsetzungsgesetzes (18/2575, 18/2626) in Deutschland die Abwicklung auch großer systemrelevanter Finanzinstitute möglich werden, ohne dass die Finanzstabilität gefährdet wird. Mit dem Entwurf wird die EU-Abwicklungsrichtlinie umgesetzt BRRD steht für Bank Recovery and Resolution Directive.
Es wird eine neue Abwicklungsbehörde mit weitreichenden Befugnissen geschaffen, um im Fall einer Bestandsgefährdung eines Instituts eine geordnete Abwicklung betreiben zu können. Damit sollen die Finanzstabilität gewahrt sowie öffentliche Mittel und gedeckte Einlagen der Kunden geschützt werden. Die derzeit erhobene Bankenabgabe soll durch die Einführung einer neuen, den Vorgaben der EU-Richtlinie entsprechenden Bankenabgabe abgelöst werden.
Steuerzahler sollen nicht mehr für Banken zahlen müssen
Die bisher in nationaler Regie geführten nationalen Abwicklungsfonds für in Schieflage geratene Banken sollen auf den einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds übertragen werden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (18/2576, 18/2627). Hauptziel des Abwicklungsregimes ist nach Angaben der Bundesregierung, dass in Zukunft nicht mehr die Steuerzahler, sondern vorrangig die Finanzinstitute selbst für die Kosten von Bankenproblemen aufkommen.
Sobald unter Einbeziehung der Europäischen Zentralbank (EZB) ein wirksamer einheitlicher Aufsichtsmechanismus für Banken in der Eurozone eingerichtet worden ist, soll der europäische Stabilitätsmechanismus ESM auch zur direkten Rekapitalisierung von Finanzinstituten beitragen können. Diese Möglichkeit soll durch zwei weitere von der Bundesregierung eingebrachte Entwürfe (18/2577, 18/2629; 18/2580, 18/2628) geschaffen werden. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vor (18/3082).
Direkte Finanzhilfen für die Banken
Während der Finanzkrise hat sich nach Angaben der Bundesregierung gezeigt, dass die Krise der öffentlichen Haushalte einzelner ESM-Mitgliedstaaten eng mit der Krise ihres jeweiligen Finanzsektors verbunden ist. So könne es möglich werden, dass ein ESM-Mitgliedstaat nicht dazu in der Lage ist, die erforderlichen Finanzhilfen für seine Banken bereitzustellen, ohne dass dies sehr nachteilige Auswirkungen auf die Tragfähigkeit seiner öffentlichen Haushalte habe. Möglicherweise werde auch der dauerhafte Zugang zum Kapitalmarkt gefährdet. Dann könne sogar eine Finanzierung des gesamten staatlichen Finanzbedarfs über den ESM erforderlich werden.
Die Bundesregierung betont, dass durch die Gewährung von ESM-Finanzhilfen direkt an Finanzinstitute eine Krise im Bankensektor eines Mitgliedslandes von der Krise der öffentlichen Haushalte entkoppelt werden könne. Wenn ESM-Hilfen nicht an den betreffenden Mitgliedstaat, sondern unmittelbar an ein Finanzinstitut vergeben würden, könnten zudem negative Auswirkungen auf den Schuldenstand eines Mitgliedstaats vermieden werden.
Hilfen auf 60 Milliarden Euro begrenzt
Es gelte aber weiterhin ein Vorrang der indirekten vor der direkten Bankenrekapitalisierung. Die Hilfen sollen nur unter strengen Auflagen gewährt werden können und sind auf 60 Milliarden Euro begrenzt. Zur Haftung Deutschlands heißt es: „Das Ausmaß der Haftung Deutschlands wird durch die Einrichtung des neuen Instruments der direkten Rekapitalisierung von Finanzinstituten nicht geändert.“
Außerdem beantragt das Bundesfinanzministerium die Zustimmung des Deutschen Bundestages (18/2669), damit der deutsche Vertreter im Gouverneursrat beziehungsweise im Direktorium des ESM dem geplanten Limit von 60 Milliarden Euro für die direkte Bankenrekapitalisierung zustimmen kann. Mit dem Beschluss eines Limits von 60 Milliarden Euro werde sichergestellt, „dass der ESM weiterhin ein ausreichendes Ausleihvolumen hat, um seiner primären Aufgabe als Brandmauer für die Eurostaaten nachkommen zu können“, schreibt das Ministerium. (hle/29.10.2014)