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Parlament

Bundestagsbeschlüsse am 6. und 7. November

Abstimmung mit Handzeichen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Der Bundestag hat abgestimmt. (DBT/Schüring)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November, und Freitag, 7. November 2014, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:

Kein Moratorium für Wohnungs- und Grundstücksverkäufe des Bundes: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 7. November einen Antrag der Linken (18/1952) abgelehnt, der ein sofortiges Moratorium für die Wohnungs- und Grundstücksverkäufe durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum Ziel hat. Gegen das Votum der Opposition fand auch ein Antrag der Grünen (18/1965) keine Mehrheit, ein Moratorium beim Verkauf von Wohnimmobilien in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben einzuleiten. Die Bundesanstalt berufe sich in ihrer Verkaufspraxis auf ihre gesetzliche Pflicht zur Ausschreibung und zum Verkauf von Liegenschaften zum Höchstgebot, argumentierte die Linksfraktion. Aus Sicht der Grünen sollte in begründeten Ausnahmefällen eine verbilligte Abgabe von Bundesimmobilien auch unterhalb des Verkehrswerts möglich sein. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/2908).

Elterngeld Plus beschlossen: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 7. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (18/2583, 18/2625) in der vom Familienausschuss beschlossenen Fassung (18/3086) angenommen. Eltern, die in Zukunft während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, bekommen doppelt so lange Elterngeld Plus. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden dann zwei Elterngeld-Plus-Monate. Für Elternpaare, die sich gemeinsam um das Kind kümmern und beide parallel zwischen 25 und 30 Stunden erwerbstätig sind, gibt es einen Partnerschaftsbonus, der aus vier zusätzlichen Elterngeld-Plus-Monaten je Elternteil besteht. Alleinerziehende können das Elterngeld Plus im gleichen Maße allein nutzen wie Paare. Eltern können künftig eine nicht beanspruchte Elternzeit von bis zu 24 Monaten zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der Linken (18/3090), die unter anderem zwölf Monate Elterngeldanspruch pro Elternteil gefordert hatte. Die Grünen hatten sich dazu enthalten. Gegen das Votum der Antragsteller scheiterte ein Antrag der Grünen (18/2749), „echte Wahlfreiheit“ zu schaffen und das Elterngeld flexibel zu gestalten.

Agrarstatistikgesetz geändert: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 6. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur dritten Änderung des Agrarstatistikgesetzes (18/2707) in der vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/3064) beschlossen. Damit wird das Gesetz in mehreren Punkten an EU-Vorgaben angepasst, etwa an die EU-Verordnung zu europäischen Statistiken über Dauerkulturen sowie an die Verordnung über die Betriebsstrukturerhebungen und die Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden. Vereinfacht werden soll die Baumobstanbauerhebung, geändert wird die Rebflächenerhebung, und der Merkmalskatalog der Agrarstrukturerhebung wird vor allem im Hinblick  auf die Weiterentwicklung der Agrarumweltpolitik aktualisiert. Künftig soll auch eine Gartenbauerhebung für Deutschland durchgeführt werden. Zentralisiert wird die Erhebung in Betrieben der Holzbearbeitung.

Urheberrechtsgesetz geändert: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 6. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (18/2602) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (189/3069) angenommen. Damit wird die Befristung des Paragrafen 52a des Gesetzes aufgehoben. Diese Vorschrift war 2003 in das Urheberrechtsgesetz eingefügt worden. Sie erklärt es für zulässig, kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen und weiteren Einrichtungen einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für Unterrichts- oder für Forschungszwecke öffentlich zugänglich zu machen. Die Regelung war zunächst bis Ende 2006 befristet und wurde dreimal, zuletzt bis Ende 2014, verlängert. Mit der Gesetzesänderung gilt die Regelung nun unbefristet.

Europäisches Auslieferungsübereinkommen: Gegen die Stimmen der Linken hat der Bundestag am 6. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum dritten Zusatzprotokoll vom 10. November 2010 zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 (18/2655) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/3071) angenommen. Dadurch soll das Auslieferungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden, wenn die verfolgte Person der Auslieferung zugestimmt und auf den Schutz des sogenannten Spezialitätsgrundsatzes verzichtet hat.

Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 6. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen (18/2846) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen. Das Haager Übereinkommen regelt die internationale Zuständigkeit für Sachverhalte, in denen eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung vorliegt. Mit dem Gesetz werden die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen in deutsches Recht überführt. Die vom Bundestag vorgenommenen Änderungen beziehen sich auf das Rechtspflegergesetz, das Gerichts- und Notarkostengesetz, das Altersteilzeitgesetz und das Dritte Buch Sozialgesetzbuch.

Mikrozensusgesetz 2005 geändert: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 6. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes (18/2141) auf Empfehlung des Innenausschusses (18/3078) zugestimmt. Die von der EU vorgeschriebenen Stichprobenerhebungen über Arbeitskräfte sollen künftig auch mehrmals innerhalb eines Jahres bei derselben Person stattfinden können. Auch sollen Erhebungen vermehrt elektronisch durchgeführt werden, etwa per Telefon oder Internet. Der Mehraufwand, der durch die unterjährigen Erhebungen entsteht, soll durch die Integration verschiedener Einzelerhebungen soweit wie möglich ausgeglichen werden. Die Bürger sollen durch ein modular aufgebautes System der Haushaltsstatistiken entlastet werden. Beim Anfang 2014 in Kraft getretenen Bevölkerungsstatistikgesetz hat sich gezeigt, dass weitere Hilfsmerkmale erforderlich sind, um die Qualität der Statistik im Hinblick auf die Einwohnerzahl und deren Fortschreibung zu verbessern.

Abhängigkeit von Ratings verringern: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 6. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings (18/1774) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/3066) angenommen. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die vorgibt, wie Einrichtungen er betrieblichen Altersversorgung EbAV), Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) einen übermäßigen Rückgriff auf Ratings von Ratingagenturen abbauen sollen. Ratings dienen der Bewertung des Ausfallrisikos der gehaltenen Anlagen. Dazu sollen die nationalen Aufsichtsbehörden die Verfahren zur Bewertung des Ausfallrisikos überwachen und dem automatischen Rückgriff auf derartige Ratings entgegenwirken. Das Gesetz übernimmt die EU-Vorgaben in deutsches Recht und umfasst auch Änderungen des Börsengesetzes und des Genossenschaftsgesetzes.

Atomabkommen mit Brasilien: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 6. November einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/2610) abgelehnt, das bilaterale Atomabkommen mit Brasilien zu kündigen. Er folgte damit einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/2907). Den Grünen ging es darum, die automatische Verlängerung des Vertrages um fünf Jahre zu verhindern. Dazu hätte das Abkommen vor dem 18. November gekündigt werden müssen. Die Fraktion hatte vorgeschlagen, Brasilien im Gegenzug beim Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen.

Planung von Flüchtlingsunterkünften:  Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Linken hat der Bundestag am 6. November den Gesetzentwurf des Bundesrates über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen (18/2752) in der vom Bauausschuss geänderten Fassung (18/3070) angenommen. Es handelt sich um bis Ende 2019 befristete Sonderregelungen im Baugesetzbuch für einzelne Länder und für Flüchtlingsunterkünfte, um schnell die erforderliche Anzahl von Wohnunterkünften für zugewanderte Flüchtlinge schaffen zu können. Unter anderem sollen Flüchtlingsunterkünfte auch in Gewerbegebieten geschaffen werden können. Abgelehnt wurden Entschließungsanträge der Linken (18/3075) und der Grünen (18/3076). Die Linke wollte erreichen, dass Asylsuchende im Regelfall dezentral in Wohnungen unterzubringen sind, die mindestens dem einfachen Standard im unteren Marktsegment entsprechen. Die Grünen enthielten sich dazu. Die Grünen forderten unter anderem, das Gesetz auf höchstens vier Jahre zu befristen. Die Linke stimmte mit der Koalition gegen diesen Entschließungsantrag.

Asylbewerberleistungsgesetz geändert: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 6. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes (18/2592, 18/3000) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/3073) angenommen. Damit werden Vorgaben des Bundesverfassungsgesetzes umgesetzt. Die Leistungen für Asylbewerber werden neu ermittelt und deutlich angehoben. Um die Situation der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verbessern, wird für die erste Zeit des Aufenthalts in Deutschland ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe festgeschrieben. Die Dauer des Bezugs von Grundleistungen wird von derzeit 48 Monaten auf 15 Monate verkürzt.  Asylbewerber können schon nach 15 Monaten Leistungen der Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beziehen. Gegen die Stimmen der Opposition scheiterten die Grünen mit einem Gesetzentwurf zur Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes (18/2736). Die Grünen wollen diese Personengruppe stattdessen in die Leistungssysteme des Zweiten, Fünften und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch aufnehmen. Ebenfalls gegen das Oppositionsvotum lehnte das Parlament einen Antrag der Linken (18/2871) ab, die vom Asylbewerberleistungsgesetz umfassten Personen in das allgemeine System der sozialen Sicherung nach den Sozialgesetzbüchern einzugliedern.

Gesetz gegen Missbrauch der EU-Freizügigkeit verabschiedet: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 6. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften (18/2581, 18/3004) auf Empfehlung des Innenausschusses (18/3077) angenommen. Damit werden befristete Wiedereinreiseverbote im Fall von Rechtsmissbrauch oder Betrug im Hinblick auf das Freizügigkeitsrecht in der EU ermöglicht. Wiedereinreiseverbote müssen von Amts wegen und nicht mehr nur auf Antrag befristet werden. Wer sich Aufenthaltskarten oder andere Aufenthaltsbescheinigungen durch unrichtige oder unvollständige Angaben beschafft, kann bestraft werden. Das Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche wird befristet. Um Missbrauch zu vermeiden, wurde eine Regelung in das Einkommensteuergesetz aufgenommen, die die Kindergeldberechtigung von der eindeutigen Identifikation von Antragstellern und ihren Kindern durch eine Identifikationsnummer abhängig macht. Der Bund entlastet die Kommunen aufgrund des Zuzugs aus anderen EU-Staaten in diesem Jahr um weitere 25 Millionen Euro, indem die Bundesbeteiligung an den Unterkunfts- und Heizungskosten für Hartz-IV-Bezieher erhöht wird. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Impfstoffkosten für die Impfung von Kindern und Jugendlichen aus dem EU-Ausland, solange nicht geklärt ist, ob diese gesetzlich krankenversichert sind. Abgelehnt wurde ein Änderungsantrag der Grünen (18/3079), das Gesetz auf die Verbesserung der Zusammenarbeit von Verwaltungsbehörden und die Entlastung der Kommunen zu beschränken. Die Grünen scheiterten auch mit einem Entschließungsantrag (18/3081), wonach das Recht auf Freizügigkeit verteidigt und ein pauschaler Ausschluss von Leistungen der Grundsicherung beseitigt werden sollte. Abgelehnt wurde auch ein Entschließungsantrag der Linken (18/3080), die „Verschärfungen im Freizügigkeitsrecht“ nicht weiter zu verfolgen.

Flüchtlingspolitik der EU: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 6. November mit Koalitionsmehrheit einen Antrag der Linken (18/288) abgelehnt, das Massensterben an den EU-Außengrenzen zu beenden und für eine offene, solidarische und humane Flüchtlingspolitik der Europäischen Union einzutreten. Die Linke wollte die Bundesregierung auffordern, sich für sichere Einreisemöglichkeiten für Flüchtlinge, für gemeinsame Aufnahmeaktionen, für die Abschaffung der EU-Grenzschutzagentur Frontex und für einheitliche Standards in Asylangelegenheiten einzusetzen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Innenausschusses (18/2946).

Mautrechtliche Regelungen geändert: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 6. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes (18/2656) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (18/2988) angenommen. Damit wird das deutsche Recht durch ein überarbeitetes Mautsystemgesetz als „Kerngesetz“ für den Mautdienst sowie durch Aufhebung des bisherigen Mautsystemgesetzes an EU-Vorgaben angepasst. Die EU plant, einen europäischen elektronischen Mautdienst einzuführen, der es ermöglichen soll, Mautgebühren auf Grundlage eines einzigen Vertrages mit einem einzigen Anbieter von mautdienstbezogenen Leistungen in der EU zu zahlen.

Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten: Gegen die Stimmen der Linken hat der Bundestag am 6. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Änderung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (18/2847) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/3072) angenommen. Mit dem Protokoll werden einige der auf der Konferenz von Brighton am 19. Und 20. April 2012 zwischen den Vertragsstaaten vereinbarten Änderungen der Konvention umgesetzt, die dazu beitragen sollen die Arbeitsfähigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angesichts dessen hoher Arbeitsbelastung zu erhalten.

Verkehrslärmschutz: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 6. November darauf verzichtet, die Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (18/2849, 18/2931) zu ändern. Er folgte damit einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/3065). Mit der Verordnung werden aktuelle Erkenntnisse über Emissionen von Eisenbahnen und Straßenbahnen sowie Lärmausbreitung umgesetzt, die unter Beteiligung von Fachleuten auf Bundes- und Landesebene sowie von Verbänden gewonnen wurden. Die aktualisierte Berechnungsvorschrift „Schall 03 (2012)“ ersetzt das bisherige Verfahren mit den Berechnungsvorschriften „Schall 03 (1990)“ und „Akustik 04 (1990)“.

Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Einstimmig hat der Bundestag am 6. November einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zur Übersicht 3 über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht zugestimmt. Damit verzichtet der Bundestag auf eine Äußerung oder einen Verfahrensbeitritt zu den in der Übersicht aufgeführten Streitsachen.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 6. November Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 103 bis 107 übernommen (18/2889, 18/2890, 18/2891, 18/2892 neu, 18/2893).

Jugendarbeitslosigkeit in Europa: Gegen das Votum der Grünen bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 6. November einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/1343) abgelehnt, den Stopp des Programms „MobiPro-EU“ sofort aufzuheben. Die Grünen hatten auf die steigende Jugendarbeitslosigkeit in Europa verwiesen. Das Regierungsprogramm „MobiPOro-EU“ bietet jungen europäischen Ausbildungswilligen und Fachkräften Unterstützung bei der Suche nach einer beruflichen Perspektive n Deutschland. Die Grünen hatten kritisiert, dass im April ein kompletter Antragsstopp für 2014 für dieses Programm verhängt wurde und beantragt, diesen Antragsstopp aufzuheben und das Programm bis 2018 zu finanzieren. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/1531).

BRRD-Umsetzungsgesetz beschlossen: Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen das Votum der Linken und von zwei Mitgliedern der Unionsfraktion hat der Bundestag am 6. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung weiterer Richtlinien und Verordnungen (18/2575, 18/2626) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen. Die Grünen lehnten allerdings die in Artikel 5 Nummern 6 bis 11, Nummer 12 Buchstaben a und b, Nummer 13 Buchstabe a und Nummer 15 sowie Artikel 7 geregelte Verlängerung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (SoFFin) in diesem sogenannten BRRD-Umsetzungsgesetz ab (BRRD steht für Bank Recovery and Resolution Directive). Das Gesetz strebt zum einen die Konsolidierung der bereits vorhandenen Regelungen zur Restrukturierung, Sanierung und Abwicklung von Banken an und soll zum anderen alle Anforderungen der BRRD-Richtlinie der EU in deutsches Recht umsetzen. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses (18/3088). Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der Linken (18/3091) und der Grünen (18/3092). Die Linke wollte, dass sich die Regierung in der EU für eine grundlegende Regulierung des europäischen Bankensektors einsetzt mit dem Ziel, Großbanken zu verkleinern und zu vergesellschaften. Die Grünen verlangten, die Verlängerung des SoFFin zurückzuziehen und die Möglichkeit zur Errichtung des Bankenabwicklungsfonds innerhalb der EU-Verträge zu nutzen.

Übertragung von Beiträgen auf den EU-Bankenabwicklungsfonds: Gegen die Stimmen der Linken und von zwei Mitgliedern der Unionsfraktion bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 7. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (18/2576, 18/2627) auf Empfehlung des Finanzausschusses (18/3088) angenommen. Mit dem Gesetz wird das Übereinkommen umgesetzt, in dem die Vertragsparteien unter anderem ihre Verpflichtung begründen, die auf nationaler Ebene erhobenen Beiträge an den einheitlichen EU-Bankenabwicklungsfonds nach einheitlichen Kriterien, Modalitäten und Bedingungen zu übertragen. Bei Enthaltung der Linken und gegen das Votum der Koalition fand ein Antrag der Grünen (18/97) keine Mehrheit, Risiko und Haftung zusammenzuführen und die Gläubigerbeteiligung nach dem Bankentest der Europäischen Zentralbank sicherzustellen. Mit dem gleichen Abstimmungsverhalten scheiterte ein weiterer Antrag der Grünen, die Haftung der Steuerzahler zu beenden und einen einheitlichen europäischen Restrukturierungsmechanismus zu schaffen. Mit den Stimmen von Union, SPD und Linksfraktion fand auch der Antrag der Grünen (18/774) keine Mehrheit, der sich auf den EU-Verordnungsvorschlag zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Bankenabwicklungsfonds (Ratsdokument 12315/13) bezog und sieben konkrete Einzelforderungen zur Bankenabwicklung enthielt.

ESM-Finanzierungsgesetz geändert: Gegen das Votum der Opposition und von zwei Mitgliedern der Unionsfraktion hat der Bundestag am 6. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes (18/2577, 18/2629) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (18/3082) angenommen. Mit der Gesetzesänderung wird die Einrichtung des Instruments der direkten Bankenrekapitalisierung im ESM-Finanzierungsgesetz nachvollzogen (ESM steht für den Euro-Rettungsschirm „Europäischer Stabilitätsmechanismus“). Zugleich werden die parlamentarischen Beteiligungs- und Unterrichtungsrechte konkretisiert. Ebenfalls gegen die Stimmen der Opposition und von zwei Mitgliedern der Unionsfraktion nahm das Parlament den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Artikel 19 des Vertrages vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (18/2580, 18/2628) unverändert an. Damit wird der Bundesfinanzminister ermächtigt, im Gouverneursrat des ESM der Einführung des neuen Finanzhilfeinstruments der direkten Bankenrekapitalisierung zuzustimmen. Mit dem gleichen Abstimmungsverhalten wurde ein Antrag des Bundesfinanzministeriums (18/2669) angenommen, im Gouverneursrat für eine Begrenzung dieses Finanzhilfeinstruments auf ein Volumen von höchstens 60 Milliarden Euro und für ein Verfahren zum Monitoring dieses Limits zu stimmen. (vom/06.11.2014)

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