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Kinderkommission

Experten fordern Stärkung der Kinderrechte

Ein Junge hält ein kleines Schild mit der Aufschrift Kinderrechte in der Hand

Die UN-Kinderrechtskonvention legt die Rechte der Kinder fest. (pa)

Die Geschichte der Kinderrechte ist eine Erfolgsgeschichte - dies war der einhellige Tenor der Mitglieder der Kinderkommission (KiKo) und geladenen Experten. Anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen lud die KiKo am Mittwoch, 12. November 2014, zu einem Fachgespräch unter Vorsitz von Eckhard Pols (CDU/CSU) und Vizepräsidentin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) ein, um sich über den aktuellen Stand der Umsetzung zu informieren.

„Das Kind ist Subjekt seiner Rechte geworden“

Vizepräsidentin Roth betonte die wichtige globale Bedeutung der Konvention und lobte den Schritt, dass „das Kind endlich zum Subjekt seiner eigenen Rechte geworden ist“. Die Realität sieht in Deutschland „ziemlich gut und glänzend aus“, aber in der restlichen Welt müsse noch einiges passieren, hob Roth hervor. Es sei auch wichtig, die Rechte der Kinder zu beachten, die nach Deutschland kommen und in den Flüchtlingslagern leben müssen.

„Kinder sind unsere Zukunft. Deshalb müssen wir in sie investieren“, fuhr Roth fort. Diesem Standpunkt schloss sich auch KiKo-Vorsitzender Pols an. „Es muss Normalität sein, dass Kinder vernünftig aufwachsen können.“ 

„Meilenstein in globaler Sicht“

Prof. Dr. Jörg Maywald, Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind, hob die Kinderrechtskonvention als „Meilenstein in globaler Sicht“ hervor. „Früher ging es nur um die Bedürfnisse, nicht um die Rechte der Kinder.“

Bis 1998 hätten Kinder kein Recht auf Kontakt zu Elternteilen nach einer Scheidung gehabt, erläuterte Maywald. Die Konvention müsse daher immer weiterentwickelt werden und „sei nicht in Stein gemeißelt“.

193 Staaten sind der Konvention beigetreten

Dieser Auffassung stimmte auch Dr. Sebastian Sedlmayr, Abteilungsleiter für Kinderrechte und Bildung von Unicef Deutschland, zu und wies darauf hin, dass 193 Staaten seit dem Beginn der Kinderrechtskonvention am 20. November 1989, beigetreten sind. Das politische Bekenntnis zur Konvention habe zu mehr sozialen Investitionen geführt, betonte Sedlmayr. 

„Aber nicht jedes Kind hat dadurch nun bessere Bedingungen.“ Bis heute, machte Sedlmayr deutlich, würden noch 68 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Lebensbedingungen aufwachsen. Nur fünf Prozent der Kinder würden in Ländern leben, in denen Gewalt in der Erziehung verboten sei.

Gesundheitliche Versorgung der Kinder defizitär

Auch Dr. Thomas Meysen, fachlicher Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht, monierte die globale, defizitäre Gesundheitsversorgung in den Flüchtlingslagern in Deutschland. „Wir sind dazu aufgefordert, den Flüchtlingskindern gute Bedingungen zu liefern.“ Er wies auch auf die desolate Situation in der Kinder- und Jugendverbandsarbeit hin. „Hier fehlen rechtliche Verbindlichkeiten und Angebotsvielfalt.“ 

Dieser Meinung stimmte auch der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerk, Holger Hofmann, besorgt zu und stellte seine Studienergebnisse vor. 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen würden insgesamt zufrieden im Leben stehen. Die restlichen 40 Prozent aber fänden keinen Eintritt oder erhielten diesen erst gar nicht. „Die Kinder und Jugendlichen ziehen sich in visuelle Welten oder Subkulturen zurück, weit weg von politischen Äußerungen. Wir brauchen mehr Angebote.“

Experten fordern Kinderrechte im Grundgesetz

Alle Experten plädierten für die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz. Kinderrechte müssten in allen Bereichen immer bedacht werden, so die Experten.

„Selbst in der Stadtentwicklung denkt man nun an die Kinder. Vor zehn Jahren war das noch undenkbar“, so Hofmann. Viele Kinder wüssten nicht einmal, dass sie Rechte haben, machte Maywald deutlich: „Das ist auch eine Form von Schutz.“ 

Recht auf Leben, Schutz und Partizipation

Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert allen Kindern das Recht auf Überleben, persönliche Entwicklung, Schutz vor Ausbeutung und Gewalt, das Recht auf Beteiligung und vieles mehr – ganz unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft oder Religion.

Obwohl die UN-Kinderrechtskonvention seit 1992 auch in Deutschland gilt, besteht heute noch Handlungsbedarf bei der Verwirklichung der Kinderrechte, wie die Kinderkommission in diesem Jahr zum Weltkindertag am 20. September mitteilte. Dies habe zuletzt im Januar 2014 auch der UN-Kinderrechtsausschuss festgestellt, der Deutschland empfohlen habe, den Kinderrechten mehr politisches Gewicht zu verleihen.(abb/12.11.2014)

Liste der geladenen Sachverständigen
  • Holger Hofmann, Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
  • Prof. Dr. Jörg Maywald, Deutsche Liga für das Kind
  • Dr. Thomas Meysen, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.
  • Dr. Sebastian Sedlmayr, Unicef Deutschland

 

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