Zuschlag für den Verbraucherschutz
Das Justizministerium unter Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erhält 2015 mehr Geld. Nach den Plänen des Haushalts 2015 sind für das Ministerium mit dem kleinsten Etat aller Bundesministerien 695 Millionen Euro vorgesehen. Der Bundestag debattiert den Haushalt (18/2000, 18/2002; Einzelplan 07) in zweiter Beratung am Dienstag, 25. November 2014. Für die Debatte ab etwa 13.35 Uhr sind 105 Minuten vorgesehen.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Ausgaben um 32 Millionen Euro aufgestockt
Der Etat 2015 des Justizministeriums wurde nach den Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses (18/2807, 18/2823, 18/2824, 18/2825) im Vergleich zum Vorjahr erhöht. So standen Heiko Maas (SPD) im Jahr 2014 rund 648 Millionen Euro zur Verfügung. Aufgrund der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 13. November erhöhte sich der Ausgabenplan von ursprünglich 663 Millionen um 32 Millionen Euro auf 695 Millionen Euro.
Die Mehrausgaben sind mit dem erweiterten Aufgabenbereich des Ministeriums um den wirtschaftlichen Verbraucherschutz begründet. Zum Beispiel erhält der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände 865.000 Euro mehr, insgesamt 10,5 Millionen Euro. Beim deutschen Patent- und Markenamt sollen mehr Planstellen geschaffen werden.
Einnahmen decken Ausgaben größtenteils
Allerdings weist der Haushaltsplan darauf hin, dass die Ausgaben zu einem überwiegenden Teil durch erzielte Einnahmen gedeckt werden. Rund 488,63 Millionen Euro sind als Einnahmen des Justizministeriums ausgewiesen, ein Plus von 23,79 Millionen Euro gegenüber 2014. Prozentual sind die Einnahmen sogar mehr gestiegen als die Ausgaben.
Ebenfalls debattiert wird der Etat des Bundesverfassungsgerichts (Einzelplan 19). Für dieses sind im Haushalt 2015 (18/2000, 18/2817) 33,32 Millionen Euro vorgesehen. Damit sinkt der Etat des höchsten deutschen Gerichts im Vergleich zu 2014 um 12,74 Millionen Euro. (jbb/24.11.2014)