Bundestagsbeschlüsse vom 25. bis 28. November
Der Bundestag hat von Dienstag, 25. November, bis Freitag, 28. November 2014, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Haushaltsgesetz 2015 verabschiedet: Mit 474 Ja-Stimmen bei 113 Nein-Stimmen und einer Enthaltung hat der Bundestag am 28. November in dritter Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (18/2000, 18/2002) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (18/2805, 18/2806, 18/2807, 18/2808, 18/2809, 18/2810, 18/2811, 18/2812, 18/2813, 18/2814, 18/2815, 18/2817, 18/2818, 18/2821, 18/2822, 18/2823, 18/2824, 18/2825) angenommen. In zweiter Lesung hatten Union und SPD dafür, Linke und Grüne dagegen gestimmt. Der Etat umfasst Ausgaben von 299,1 Milliarden Euro, das sind 2,6 Milliarden Euro mehr als 2014 und 400 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf vorgesehen. Erstmals seit 1969 enthält das Haushaltsgesetz keine Neuverschuldung. Bei Enthaltung der Grünen wurde in zweiter Lesung ein Änderungsantrag der Linken (18/3329) abgelehnt, den Bundesbehörden zu verbieten, Mitarbeiter von Verbänden oder nichtstaatlichen Unternehmen zu beschäftigen.
Entschließungsanträge zum Haushaltsgesetz 2015 abgelehnt: Der Bundestag hat am 28. November 16 Entschließungsanträge der Oppositionsfraktionen zum Haushaltsgesetz 2015 (18/2000, 18/2002, 18/1823, 18/1824, 18/1825) abgelehnt. Im Einzelnen geht es um einen gemeinsamen Entschließungsantrag von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen zum Etat des Entwicklungsministeriums (18/3287, Opposition dafür, Koalition dagegen), um Entschließungsanträge der Linken zum Etat des Innenministeriums (18/3276, Koalition dagegen, Linke dafür, Enthaltung der Grünen), des Verkehrsministeriums (18/3322, 18/3323, 18/3324, jeweils Opposition dafür, Koalition dagegen), zum Etat des Entwicklungsministeriums (18/3286, Koalition dagegen, Linke dafür, Enthaltung der Grünen), zum Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung (18/3328, Koalition dagegen, Linke dafür, Enthaltung der Grünen) und zum Haushaltsgesetz 2015 insgesamt (18/3330, Linke dafür, alle anderen Fraktionen dagegen). In namentlicher Abstimmung scheiterte ein Entschließungsantrag der Grünen zum Etat des Innenministeriums, des Ministeriums für Arbeit und Soziales, des Gesundheitsministeriums, des Umwelt- und Bauministeriums und des Familienministeriums (18/3278). 479 Abgeordnete stimmten dagegen, 114 dafür, es gab eine Enthaltung. Abgelehnt wurden weitere Entschließungsanträge der Grünen, und zwar zum Etat des Verteidigungsministeriums (18/3285, Grüne dafür, alle anderen Fraktionen dagegen), zum Etat des Wirtschaftsministeriums (18/3309, Opposition dafür, Koalition dagegen), des Umwelt- und Bauministeriums (18/3310, Grüne dafür, Koalition dagegen, Enthaltung der Linken), des Familienministeriums (18/3311, Opposition dafür, Koalition dagegen), des Verkehrsministeriums (18/3325, 18/3326, jeweils Opposition dafür, Koalition dagegen) und zum Haushaltsgesetz 2015 insgesamt (18/3331, Grüne dafür, alle anderen Fraktionen dagegen).
Finanzplan 2014 bis 2018: Der Bundestag hat am 28. November auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/2826) beschlossen, den Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018 (18/2001, 18/2002) zur Kenntnis zu nehmen.
Haushalt 2015 der Allgemeinen Finanzverwaltung: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 28. November in zweiter Lesung den Einzelplan 60 des Bundeshaushalts 2015 der Allgemeinen Finanzverwaltung (18/2822, 18/2823, 18/2824, 18/2825) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 12,17 Milliarden Euro, das sind 4,1 Milliarden Euro weniger als 2014 und 1,97 Milliarden Euro weniger als im Regierungsentwurf (18/2000, 18/2002) vorgesehen. Die Einnahmen sollen sich auf 286,49 Milliarden Euro belaufen, das sind 9,5 Milliarden Euro mehr als 2014 und 504 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf (18/2000, 18/2002) vorgesehen. Gegen das Votum der Antragsteller fand ein Änderungsantrag der Linken (18/3327) keine Mehrheit, den Ansatz für Steuern und steuerähnliche Abgaben durch diverse Steuererhöhungen um 44,5 Milliarden Euro anzuheben.
Haushalt 2015 der Bundesschuld: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 28. November in zweiter Lesung den Einzelplan 32 des Bundeshaushalts 2015 der Bundesschuld (18/2821, 18/2823, 18/2824, 18/2825) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 26,78 Milliarden Euro, das sind 1,77 Milliarden Euro weniger als 2014 und 1,38 Milliarden Euro weniger als im Regierungsentwurf (18/2000, 18/2002) vorgesehen.
Haushalt 2015 des Bundesverkehrsministeriums: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 28. November in zweiter Lesung den Einzelplan 12 des Bundeshaushalts 2015 für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (18/2812, 18/2823, 18/2824, 18/2825) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 23,28 Milliarden Euro, das sind 419,49 Millionen Euro mehr als 2014 und 149,63 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (18/2000, 18/2002) vorgesehen.
Haushalt 2015 des Bundesumweltministeriums: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. November in zweiter Lesung den Einzelplan 16 des Bundeshaushalts für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (18/2815, 18/2823, 18/2824, 18/2825) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 3,86 Milliarden Euro, das sind 187,89 Millionen Euro mehr als 2014 und 50,04 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf (18/2000, 18/2002) vorgesehen. Abgelehnt wurden bei Enthaltung der Grünen zwei Änderungsanträge der Linken, die Ausgaben für das Wohngeld um 460,8 Millionen Euro auf 990,8 Millionen Euro anzuheben (18/3306) und dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgung den gesamten Etat in Höhe von 5,21 Millionen Euro zu streichen (18/3307).
Haushalt 2015 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. November in zweiter Lesung den Einzelplan 10 des Bundeshaushalts 2015 für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (18/2810, 18/2823, 18/2824, 18/2825) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 5,35 Milliarden Euro, das sind 40,18 Millionen Euro mehr als 2014 und 31,69 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (18/2000, 18/2002) vorgesehen. Mit Koalitionsmehrheit abgelehnt wurden Änderungsanträge der Linken (18/3303) und der Grünen (18/3304). Die Linke hatte 1,76 Milliarden Euro für eine flächendeckende beitragsfreie Verpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen gefordert. Die Grünen wollten den Bundesanteil an der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ um 200 Millionen Euro anheben. Die Grünen enthielten sich beim Änderungsantrag der Linken, Die Linke stimmte mit den Grünen für deren Änderungsantrag.
Haushalt 2015 des Bundesfamilienministeriums: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. November in zweiter Lesung den Einzelplan 17 des Bundeshaushalts 2015 für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (18/2823, 18/2824, 18/2825) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 8,52 Milliarden Euro, das sind 564,05 Millionen Euro mehr als 2014 und 67,03 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (18/2000, 18/2002) vorgesehen.
Haushalt 2015 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. November in zweiter Lesung den Einzelplan 11 des Bundeshaushalts 2015 für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (18/2811, 18/2823, 18/2824, 18/2825) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 125,55 Milliarden Euro, das sind 3,57 Milliarden Euro mehr als 2014 und 704,39 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (18/2000, 18/2002) vorgesehen. Einen Änderungsantrag der Linken (18/3305), unter anderem die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II um 9,7 Milliarden Euro zu erhöhen, lehnten alle übrigen Fraktionen ab.
Zuschuss zum Energie- und Klimafonds: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine zweite Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (18/2443, 18/2658) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (18/3199) angenommen. Der Fonds wurde Anfang 2011 als Sondervermögen des Bundes errichtet, um zusätzliche Ausgaben zu finanzieren, die dem Bund aus dem Energiekonzept der Bundesregierung erwachsen. Seit 2012 finanziert er sich vor allem aus den Erlösen aus der Versteigerung von Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen, den sogenannten Kohlendioxid-Zertifikaten, deren Preise seither deutlich gefallen sind. Mit dem Gesetz wird eine Ermächtigung geschaffen, dem Fonds jährlich einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt zu gewähren, um die Finanzierung von notwendigen Programmausgaben für die beschleunigte Energiewende zu finanzieren. Der Haushaltsausschuss änderte den Titel des Gesetzes in „Gesetz zur Änderung von Gesetzen über Sondervermögen des Bundes“ und löste zugleich zwei im Zuge der deutschen Vereinigung errichtete Fonds, den zum 1. Januar 1995 gebildeten Erblastentilgungsfonds und den Ausgleichsfonds Währungsumstellung, auf, wobei der Bund in die Rechte und Pflichten beider Fonds eintritt.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 27. November Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 115 bis 119 übernommen (18/3172, 18/3173, 18/3174, 18/3175, 18/3176).
Haushalt 2015 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. November in zweiter Lesung den Einzelplan 30 des Bundeshaushalts 2015 für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (18/2823, 18/2824, 18/2825) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 15,27 Milliarden Euro, das sind 1,22 Milliarden Euro mehr als 2014 und 8,55 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (18/2000, 18/2002) vorgesehen. Gegen das Votum der Opposition abgelehnt wurde ein Änderungsantrag der Linken (18/3308), im Titel „Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen“ 65,37 Millionen Euro zu streichen.
Haushalt 2015 des Bundeswirtschaftsministeriums: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. November in zweiter Lesung den Einzelplan 09 des Bundeshaushalts 2015 für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (18/2809, 18/2823, 18/2824, 18/2825) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 7,31 Milliarden Euro, das sind 110,29 Millionen Euro weniger als 2014 und 182,71 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (18/2000, 18/2002) vorgesehen.
Haushalt 2015 des Bundesentwicklungsministeriums: Gegen das Votum der Opposition und dreier Abgeordneter der SPD hat der Bundestag am 26. November in zweiter Lesung den Einzelplan 23 des Bundeshaushalts 2015 für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (18/2823, 18/2824, 18/2825) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 6,51 Milliarden Euro, das sind 65,52 Millionen Euro mehr als 2014 und 63,69 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (18/2000, 18/2002) vorgesehen. Abgelehnt wurden Änderungsanträge der Linken (18/3283) und der Grünen (18/3284). Beide Fraktionen forderten die bessere finanzielle Ausstattung einer ganzen Reihe von Haushaltstiteln in diesem Etat. Den Änderungsantrag der Linken lehnten die übrigen Fraktionen bei einer Enthaltung aus der SPD ab. Der Änderungsantrag wurde mit Koalitionsmehrheit, bei einer Enthaltung aus der SPD, gegen das Votum der Opposition abgelehnt.
Haushalt 2015 des Bundesverteidigungsministeriums: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 26. November in zweiter Lesung den Einzelplan 14 des Bundeshaushalts 2015 für das Bundesministerium der Verteidigung (18/2813, 18/2823, 18/2824, 18/2825). Der Etat umfasst Ausgaben von 32,97 Milliarden Euro, das sind 538,81 Millionen Euro mehr als 2014 und 713,15 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (18/2000, 18/2002) vorgesehen.
Haushalt 2015 des Auswärtigen Amtes: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 26. November in zweiter Lesung den Einzelplan 05 des Bundeshaushalts 2015 für das Auswärtige Amt (18/2805, 18/2823, 18/2824, 18/2825) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 3,73 Milliarden Euro, das sind 87,05 Millionen Euro mehr als 2014 und 305,75 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (18/2000, 18/2002) vorgesehen. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Änderungsantrag der Grünen (18/3282) ab, die Mittel für die humanitäre Hilfe auf insgesamt 685 Millionen Euro zu erhöhen.
Haushalt 2015 der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes: Mit 485 Ja-Stimmen bei 118 Nein-Stimmen hat der Bundestag am 26. November in zweiter Lesung den Einzelplan 04 des Bundeshaushalts 2015 für die Bundeskanzlerin und das Bundeskanzleramt angenommen (18/2823, 18/2824, 18/2825). Der Etat umfasst Ausgaben von 2,23 Milliarden Euro, das sind 139,24 Millionen Euro mehr als 2014 und 130,27 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (18/2000, 18/2002) vorgesehen. Gegen das Votum der Opposition lehnte das Parlament einen Änderungsantrag der Linken (18/3281) ab, die für die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung vorgesehenen Mittel von 2,5 Millionen Euro zu streichen.
Haushalt 2015 des Bundesinnenministeriums: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 25. November in zweiter Lesung den Einzelplan 06 des Bundeshaushalts 2015 für das Bundesministerium des Innern angenommen (18/2806, 18/2823, 18/2824, 18/2825). Der Etat umfasst Ausgaben von 6,19 Milliarden Euro, das sind 292,72 Millionen Euro mehr als 2014 und 459,56 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (18/2000, 18/2002) vorgesehen.
Haushalt 2015 des Bundesverfassungsgerichts: Einstimmig hat der Bundestag am 25. November in zweiter Lesung den Einzelplan 19 des Bundeshaushalts 2015 für das Bundesverfassungsgericht angenommen (18/2817, 18/2823, 18/2824, 18/2825). Der Etat umfasst Ausgaben von 33,32 Millionen Euro, das sind 12,74 Millionen Euro weniger als 2014 und 4,24 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (18/2000, 18/2002) vorgesehen.
Haushalt 2015 des Bundesjustizministeriums: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 25. November in zweiter Lesung den Einzelplan 07 des Bundeshaushalts 2015 für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz angenommen (18/2814, 18/2823, 18/2824, 18/2825). Der Etat umfasst Ausgaben von 695,45 Millionen Euro, das sind 47,31 Millionen Euro mehr als 2014 und 32,43 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (18/2000, 18/2002) vorgesehen. Bei Enthaltung der Grünen fand ein Änderungsantrag der Linksfraktion (18/3271), einen neuen Titel für eine bundesweite Finanz- und Schuldnerberatung mit zehn Millionen Euro auszustatten, keine Mehrheit.
Haushalt 2015 des Bundesgesundheitsministeriums: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 25. November in zweiter Lesung den Einzelplan 15 des Bundeshaushalts 2015 für das Bundesministerium für Gesundheit angenommen (18/2814, 18/2823, 18/2824, 18/2825). Der Etat umfasst Ausgaben von 12,07 Milliarden Euro, das sind 1,01 Milliarden Euro mehr als 2014 und 10,96 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (18/2000, 18/2002) vorgesehen. Keine Mehrheit fanden Änderungsanträge der Linken, einen neuen Fonds für Gesundheitsförderung und Prävention mit einer Milliarde Euro auszustatten (18/3272), 500 Millionen Euro für die Förderung der nichtkommerziellen Pharmaforschung vorzusehen (18/3273), 2,5 Milliarden Euro für die Beseitigung des Investitionsstaus bei den Krankenhäusern bereitzustellen (18/3274) und die Mittel für Modellmaßnahmen und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs um 400.000 Euro aufzustocken (18/3275). Dem letztgenannten Änderungsantrag stimmten die Grünen zu, die ersten drei Änderungsanträge lehnten sie wie die Koalitionsfraktionen ab.
Haushalt 2015 des Bundesfinanzministeriums: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 25. November in zweiter Lesung den Einzelplan 08 des Bundeshaushalts 2015 für das Bundesministerium der Finanzen angenommen (18/2808, 18/2823, 18/2824, 18/2825). Der Etat umfasst Ausgaben von 5,57 Milliarden Euro, das sind 364,36 Millionen Euro mehr als 2014 und 129,6 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (18/2000, 18/2002) vorgesehen.
Haushalt 2015 des Bundesrechnungshofes: Einstimmig hat der Bundestag am 25. November in zweiter Lesung den Einzelplan 20 des Bundesrechnungshofes angenommen (18/2818, 18/2823, 18/2824, 18/2825). Der Etat umfasst Ausgaben von 141,48 Millionen Euro, das sind 5,49 Millionen Euro mehr als 2014 und 5,45 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (18/2000, 18/2002) vorgesehen.
Haushalt 2015 des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes: Einstimmig hat der Bundestag am 25. November in zweiter Lesung den Einzelplan 01 des Bundeshaushalts 2015 für den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt angenommen (18/2823, 18/2824, 18/2825). Der Etat umfasst Ausgaben von 33,73 Millionen Euro, das sind 624.000 Euro mehr als 2014 und 59.000 Euro mehr als im Regierungsentwurf (18/2000, 18/2002) vorgesehen.
Haushalt 2015 des Deutschen Bundestages: Einstimmig hat der Bundestag am 25. November in zweiter Lesung den Einzelplan 02 des Bundeshaushalts 2015 für den Deutschen Bundestag angenommen (18/2802, 18/2823, 18/2824, 18/2825). Der Etat umfasst Ausgaben von 801,49 Millionen Euro, das sind 36,08 Millionen Euro mehr als 2014 und 1,89 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (18/2000, 18/2002) vorgesehen.
Haushalt 2015 des Bundesrates: Einstimmig hat der Bundestag am 25. November in zweiter Lesung den Einzelplan 03 des Bundeshaushalts 2015 für den Bundesrat angenommen (18/2823, 18/2824, 18/2825). Der Etat umfasst Ausgaben von 23,81 Millionen Euro, das sind 811.000 Euro mehr als 2014. Gegenüber dem Regierungsentwurf (18/2000, 18/2002) gab es keine Veränderungen. (vom/28.11.2014)