Geld vom Bund für Kitas und Kommunen
Um die finanzielle Entlastung der Kommunen in den kommenden Jahren und den Ausbau der Kindertagesbetreuung debattiert der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2014, in dem er abschließend einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2586, 18/3008) berät. Für die Aussprache ist ab etwa 12.30 Uhr eine Stunde eingeplant. Danach will die Bundesregierung die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 jährlich um eine Milliarde Euro entlasten.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes angestrebt
Dies soll durch eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes zur Hälfte durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und zur anderen Hälfte durch einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils an der Umsatzsteuer erfolgen.
Zudem will die Bundesregierung einen Teil der vorgesehenen Entlastung von insgesamt sechs Milliarden Euro im Zusammenhang mit den Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen bereit stellen. Deshalb will der Bund das bestehende Sondervermögen ,,Kinderbetreuungsausbau„ um 550 Millionen Euro aufstocken. Da im Mai 2014 das Sondervermögen nicht abgeflossene Mittel in Höhe von 450 Millionen Euro aufgewiesen habe, stehe damit insgesamt eine Milliarde zur Verfügung, heißt es im Entwurf.
Länderanteil an der Umsatzsteuer erhöhen
Schließlich soll mit dem Entwurf zur weiteren Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung der Länderanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils an der Umsatzsteuer in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Millionen Euro erhöht werden.
Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Gesetzentwurf (18/3443). Der Ausschuss hatte auf Antrag der Koalition eine Änderung des Lastenausgleichsgesetzes in das Gesetz aufgenommen. Damit wird ermöglicht, dass Zuständigkeiten eines Landes von der zuständigen Landesstelle auf das Bundesausgleichsamt übertragen werden können, wenn eine entsprechende Vereinbarung vorliegt. (mik/04.12.2014)