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Kommission Endlagerung

Endlagersuche-Struktur nimmt Formen an

Die organisatorische Struktur der Suche nach einem Atommüll-Endlager und dessen Betrieb nimmt Formen an. Bei der Sitzung der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) unter Vorsitz von Michael Müller kündigte Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) am Freitag, 18. Dezember 2015, Weichenstellungen im kommenden Jahr an. So solle im Frühjahr ein entsprechender Gesetzgebungsprozess in die Wege geleitet werden.

Gründung einer Gesellschaft für Endlagerung

Zudem soll laut Hendricks im ersten Halbjahr 2016 eine bundeseigene Gesellschaft für Endlagerung (BGE) gegründet werden, die Vorhabenträger und Betreiber der künftigen Lager sein wird.

Die Asse GmbH, die am gleichnamigen Standort für die havarierte Schachtanlage zuständig ist, sowie die DBE GmbH, die für Gorleben, Salzgitter (Schacht Konrad) und Morsleben zuständig ist, sollen in die neue Gesellschaft überführt werden.

„Sensibles Vorhaben“

Für die Umstrukturierung sei ein Zeitraum von zwei Jahren vorgesehen, sagte Hendricks. Dabei werde den Interessen der Belegschaften der beiden zu integrierenden Gesellschaften in „angemessener Weise“ Rechnung getragen, betonte die Ministerin. Sie sei sich bewusst, dass es sich um ein „sensibles Vorhaben“ handle.

Auf Behördenseite wird das auch von der Endlagerkommission favorisierte Zwei-Behörden-Konzept weiter verfolgt. Das bereits gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) soll die für Endlager-, Zwischenlager- und Transportfragen zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde werden. Entsprechende Zuständigkeiten werden dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) entzogen. Das BfS soll künftig rein für den Bereich Strahlenschutz zuständig sein.

„Dem Bundesumweltministerium unterstellen“ 

BGE und BfE sollen dem Bundesumweltministerium (BMUB) unterstellt werden. Eine von den Kommissionsmitgliedern Edeltraud Glänzer und Erhard Ott im Vorfeld der Sitzung ins Spiel gebrachte andere Aufteilung unter den Ressorts der Bundesregierung lehnte Hendricks ab. Dem Trennungsgrundsatz, den Glänzer und Ott ins Feld geführt hatten, werde Genüge getan, sagte die Umweltministerin.

Dieser Auffassung stimmten auch zahlreiche Kommissionsmitglieder während der Sitzung zu. Es sei eine „schlichte Selbstverständlichkeit“, die Gesellschaften dem BMUB zu unterstellen, betonte Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen). Es wäre abträglich für die Glaubwürdigkeit, würde eine Institution herangezogen, die nicht über die notwendige fachliche Expertise verfüge, sagte der Grünen-Politiker.

„Informationsaustausch intensivieren“

Kommissionsmitglied Klaus Brunsmeier (BUND) lobte Hendricks' Pläne. Sie greife damit viel auf, was die unter seiner Ko-Leitung stehende Arbeitsgruppe innerhalb der Kommission zum Thema Behördenstruktur erarbeitet habe. In Bezug auf das von Hendricks angekündigte Gesetzgebungsverfahren bat er um eine Intensivierung des Informationsaustausches. Da sei noch „ein bisschen Luft nach oben“, sagte Brunsmeier.

Die 32-köpfige Endlagerkommission soll gesellschaftliche und wissenschaftlich-technische Kriterien der Endlager-Suche erarbeiten. Ein erster Berichtsentwurf soll bis voraussichtlich März entstehen. Abschließend vorgelegt werden soll der Text Ende Juni 2016. (scr/18.12.2015)

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