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Wirtschaft

Investorenschutz in Freihandelsabkommen

Buchstaben formen die Namen der Freihandelsabkommen TTIP, TISA und CETA

Der Investorenschutz in den geplanten Abkommen beschäftigt den Bundestag. (picture alliance/chromorange)

Mit den geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und mit Kanada (Ceta) setzt sich der Bundestag am Freitag, 16. Januar 2015, in einer 105-minütigen Debatte auseinander. Anlass sind Anträge der Linksfraktion (18/3529), ein „interessengeleitetes Gutachten zu Investorenschutz“ zurückzuweisen, und der Grünen, die Konsultationsergebnisse zu beherzigen und Klageprivilegien zurückzuweisen„. Die Grünen wollen, dass über ihren Antrag direkt abgestimmt wird, wohingegen die Koalitionsfraktionen ihn zusammen mit dem Antrag der Linken im federführenden Wirtschaftsausschuss weiterberaten wollen.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Linke wendet sich gegen Schill-Gutachten

Die Linke schreibt in ihrem Antrag, obwohl Dr. Stephan Schill seit Dezember 2013 Mitglied der Schlichterliste des International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID List of Conciliators) sei und somit in einem potenziellen Interessenkonflikt stehe, habe das Wirtschaftsministerium ihn am 21. August 2014 mit einem Gutachten zu den “Auswirkungen der Bestimmungen zum Investitionsschutz und zu den Investor-Staat-Schiedsverfahren im Entwurf des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada auf den Handlungsspielraum des Gesetzgebers„ beauftragt.

Schills Gutachten komme zum Ergebnis, dass Ceta Investoren aus Kanada im Vergleich zu deutschen Investoren materiell-rechtlich nicht besser stelle. Vielmehr bleibe der durch Ceta gewährte völkerrechtliche Schutz kanadischer Investitionen in einigen Punkten sogar “signifikant„ hinter dem deutschen Verfassungs- und dem EU-Recht zurück.

Die Linke hält es für inakzeptabel, dass das Wirtschaftsministerium “auf der einseitigen Grundlage des Schill-Gutachtens„ argumentiere, dass der gesetzgeberische Handlungsspielraum zum Schutz öffentlicher Interessen wie nationale Sicherheit, Umwelt, öffentliche Gesundheit damit gewahrt sei. Sie fordert die Bundesregierung auf, das Gutachten aufgrund “der nicht gegebenen Neutralität„ keinesfalls als Entscheidungsgrundlage zu nehmen und keine öffentlichen Mittel für “tendenziöse Gutachten„ zu verschwenden.

Grüne gegen Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit

Die Grünen plädieren dafür, dass kein Mechanismus zur außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit zwischen Investoren und Staaten in das TTIP-Abkommen aufgenommen wird. Ein solcher Mechanismus sei weder notwendig noch zielführend, heißt es in ihrem Antrag.

Die Fraktion verweist darauf, dass die EU-Kommission am 27. März 2014 ein Konsultationsverfahren zum Investitionsschutzkapitel und zu den Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren im geplanten TTIP-Abkommen eröffnet habe. Die Ergebnisse hätten gezeigt, dass das Interesse an den Plänen zu TTIP europaweit groß sei und dass eine überwältigende Mehrheit der Teilnehmer am Konsultationsverfahren die Einführung solcher Schiedsverfahren grundsätzlich ablehne. (vom/14.01.2015) 

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