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Parlament

Bundestagsbeschlüsse am 29. und 30. Januar

Namentliche Abstimmung über Stimmkarten im Bundestag

Der Bundestag hat abgestimmt (© DBT/Schüring)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar, und Freitag, 30. Januar 2015, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:

Inhaftierungs- und Verhörprogramm der CIA: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 30. Januar den Antrag „Bericht über das Inhaftierungs- und Verhörprogramm der CIA vollständig und ungeschwärzt übermitteln“ (18/3558) abgelehnt. Die Grünen wollten den Bundestag auffordern, die zuständigen Stellen in den USA zu bitten, ihm den Bericht des Geheimdienstausschusses des Senats über dieses Programm des US-Geheimdiensts CIA in der genannten Form zu überlassen.

Entschädigung nach Einsatzunfällen bei der Bundeswehr:  Gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 30. Januar einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/2874) abgelehnt, der mehr Gerechtigkeit bei der Entschädigung von Einsatzunfällen in der Bundeswehr zum Ziel hatte. Er folgte damit einer Empfehlung des Verteidigungsausschusses (18/3126). Die Grünen hatten die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, ob die einmalige Einsatzentschädigung vom Zeitpunkt der Einsatzschädigung an gewährt werden kann und wie sich die Regelung in Paragraf 63f Absatz 2 Satz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes auf die Versorgung von Reservisten im Vergleich zu Soldaten, die einen Einsatzunfall erlitten haben, auswirkt. Bei der Berechnung einer Erhöhung der Ausgleichszahlung werden nach dieser Regelung nur die unmittelbar vor dem Einsatzunfall zurückgelegten Dienstjahre und Dienstmonate berücksichtigt. Die vor einer Wiederaufnahme des Dienstverhältnisses zurückgelegten Dienstjahre bleiben hingegen unberücksichtigt.

Bundeswehrmandat in der Türkei verlängert: Mit 503 Ja-Stimmen bei 70 Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen hat der Bundestag am 29. Januar den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte in der Türkei (18/3698) angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/3859). Bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten verstärken damit bis Ende Januar 2016 die integrierte Luftverteidigung der Nato auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Nordatlantikrat-Beschlusses vom 4. Dezember 2012. Ziele des Mandats sind der Schutz der türkischen Bevölkerung und des türkischen Staatsgebiets an der Grenze zu Syrien.

Ausbildungsmission der Bundeswehr im Irak beschlossen: Mit 457 Ja-Stimmen bei 79 Nein-Stimmen und 54 Enthaltungen hat der Bundestag am 29. Januar den Antrag der Bundesregierung für eine Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte (18/3561) angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/3857) Mit Schreiben vom 25. Juni 2014 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen habe der irakische Außenminister alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen um Unterstützung im Kampf gegen die Terrororganisation ISIS auch im Wege militärischer Ausbildung gebeten, heißt es in dem Antrag. Die Bundeswehr soll mit ihrer Ausbildungsunterstützung zum „nachhaltigen Fähigkeitsaufbau“ der Sicherheitskräfte der Regierung der kurdischen Region im Nordirak sowie der irakischen Streitkräfte beitragen. Bis zu 100 Soldatinnen und Soldaten sollen dort bis Ende Januar 2015 eingesetzt werden können. Die Kosten werden auf rund 33,2 Millionen Euro beziffert. Gegen das Votum der Grünen bei Enthaltung der Linken lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/3863) ab, wonach sich die Bundesregierung unter anderem dafür einsetzen sollte, dass das Handeln der einzelnen internationalen Akteure in ein Mandat der Vereinten Nationen eingebunden wird und die Mission der Vereinten Nationen im Irak (Unami) gestärkt wird.

Rezeptpflicht der „Pille danach“ bleibt: Der Bundestag hat am 29. Januar Anträge der Opposition, die darauf abzielten, die Rezeptpflicht für die sogenannte „Pille danach“ abzuschaffen, auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (18/3825) abgelehnt. Gegen das Votum der Opposition scheiterte Die Linke mit ihrem Antrag, die Bundestagsmehrheit zu nutzen und die Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht zu entlassen (18/1617). Ein weiterer Antrag der Linken (18/2630), die Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht zu entlassen, fand gegen die Stimmen der Opposition ebenfalls keine Mehrheit. Einvernehmlich erklärte der Bundestag einen dritten Antrag der Linken (18/303), den Bundesratsbeschluss vom 8. November 2013 zur rezeptfreien Pille danach schnell umzusetzen, für erledigt. Schließlich lehnte das Parlament gegen das Votum der Opposition einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/492) ab, die Selbstbestimmung bei der Notfallverhütung zu stärken und die Pille danach mit dem Wirkstoff Levonorgestrel schnell aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.

Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Einstimmig hat der Bundestag am 29. Januar auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/3864) darauf verzichtet, sich zu sieben Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht zu äußern oder einem Verfahren beizutreten.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 29. Januar Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 139 bis 143 übernommen (18/3738, 18/3739, 18/3740, 18/3741, 18/3742).

Polizei- und Zollabkommen mit Polen zugestimmt: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 29. Januar dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 15. Mai 2014 mit Polen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden (18/3696) auf Empfehlung des Innenausschusses (18/3851) zugestimmt. Das neue Abkommen, das das Abkommen aus dem Jahr 2002 ablöst, hat zum Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden beider Länder zu verbessern und zu erweitern. So werden künftig gemeinsam Streifen mit Ausübung hoheitlicher Befugnisse im jeweiligen Nachbarstaat möglich sein. Grenzübertritte zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben oder grenzüberschreitende Observationen zur Verhütung von Straftaten werden möglich. Der Zoll wird stärker als bisher in das Abkommen einbezogen.

Sozialer Wohnungsbau: Gegen das Votum der Antragsteller bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 29. Januar einen Antrag der Linksfraktion (18/506) auf Empfehlung des Umwelt- und Bauausschusses (18/3854) abgelehnt, die Wohnungsnot durch sozialen Wohnungsbau zu beseitigen. Die Linke hatte von der Bundesregierung verlangt, jährlich 150.000 neue, mietpreisgebundene Wohnungen im sozialen Wohnungsbau zu schaffen. Auch sollten die Kompensationszahlungen des Bundes für die Wohnraumförderung von 518 Millionen Euro jährlich auf 700 Millionen Euro erhöht und mindestens bis 2019 verstetigt werden. 

Entschließungsantrag zur Regierungserklärung des Bundeswirtschaftsministers abgelehnt: Gegen das Votum der Grünen bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 29. Januar einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/3841) zur Regierungserklärung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) mit dem Titel „Investieren in Deutschlands und Europas Zukunft“ abgelehnt. Die Grünen hatten die Regierung zu einem Investitions- und Handlungsprogramm aufgefordert, mit dem Deutschland und Europa in eine moderne, gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft und Wirtschaft aufbrechen. Unter anderem forderten sie Investitionen in Energieeffizienz und Klimaschutz, in ein zusammenwachsendes Europa, in Forschung und Innovation, in die Infrastruktur der Zukunft, in moderne Mobilität, in Kommunen, in ein fortschrittliches Betreuungs- und Bildungssystem  und in moderne Einwanderungsbedingungen. (vom/30.01.2015)

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